Diese Seite gibt es in:
Hier gibt es Infos:
- zum Pass
- zum Pass und ID
- zum Notpass
Sie erfahren auch:
- Welche Regeln gibt es für Kinder beim Reisen?
- Wie barrierefrei ist das Passbüro?
Sie brauchen einen neuen Pass oder einen Pass und ID?
Dann stellen Sie beim Passbüro einen Antrag.
Pass und eine ID zusammen heissen auch Kombi.
ID ist kurz für Identitäts·karte.
So bekommen Sie einen Pass oder ein Kombi
- Sie stellen einen Antrag.
Das geht im Internet oder am Telefon. - Dann bekommen Sie einen Termin.
Zu dem Termin müssen Sie persönlich kommen.
Der Termin ist im Passbüro.
Wichtig:
Sie brauchen einen Termin.
Nur dann gibt es einen Pass oder ein Kombi.
Klicken Sie auf «Starten»:
Wir erklären Ihnen jeden Schritt.
Und wir sagen Ihnen, welche Papiere Sie brauchen.
Wer kann einen Pass oder eine ID beantragen?
Jede Person kann einen Pass beantragen.
Das ist wichtig:
- Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger.
- Sie wohnen im Kanton Zürich.
Regeln für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Die Eltern müssen mit dem Pass oder der ID ein·verstanden sein.
Beide Eltern haben das Sorge·recht?
Dann müssen beide Eltern ein·verstanden sein.
Sorge·recht heisst:
Die Eltern sind für das Kind verantwortlich.
Nur ein Eltern·teil hat das Sorge·recht?
Dann muss nur dieser Eltern·teil ein·verstanden sein.
Die Eltern müssen dafür ein Formular ausfüllen und mitbringen.
Sie können das Formular hier herunterladen:
Können Sie Ihren Pass verlängern lassen?
Nein: Sie müssen einen neuen Pass beantragen.
Sie haben Ihren Pass oder Ihre ID verloren?
Melden Sie das der Polizei.
Die Polizei schreibt eine Verlust·anzeige.
Sie brauchen die Verlust·anzeige.
Nur dann bekommen Sie einen neuen Pass oder eine neue ID.
Sie brauchen nur eine ID?
Dann bekommen Sie die ID bei der Einwohnerkontrolle in Ihrer Gemeinde.
Sie wohnen in der Stadt Zürich?
Dann bekommen Sie die ID im Stadthaus.
Wichtig:
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
- Sie bestellen die ID im Internet
-> Webseite vom Stadthaus
- Oder Sie rufen an.
Die Telefon·nummer ist: +41 44 412 15 15
- Oder Sie gehen vorbei.
Die Adresse ist:
Stadthausquai 17
8001 Zürich
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag
8.00 bis 16.30 Uhr.
Notpass
Was ist ein Notpass?
Ein Notpass ist ein Ersatz-Pass.
Zum Beispiel:
Sie haben Ihren Pass verloren.
Und Sie brauchen dringend einen Pass für die Reise.
Oder Sie merken kurz vor der Reise:
der Pass ist nicht mehr gültig.
Dann können Sie einen Notpass bekommen.
Wo gibt es einen Notpass?
- beim Passbüro.
- beim Notpass·büro am Flughafen.
Der Notpass wird dort direkt gedruckt.
Sie brauchen keinen Termin.
Sie können aber einen Termin machen.
Dann warten Sie weniger lang.
So finden Sie die Telefon·nummern:
Klicken Sie bei der Karte unten links auf die Adresse.
Hier bekommen Sie einen Notpass
Was ist beim Notpass wichtig?
Der Notpass gilt nicht für jedes Land:
- Dürfen Sie mit dem Notpass in ein Land reisen?
- Dürfen Sie mit dem Notpass durch ein Land reisen?
Das müssen Sie vorher fragen.
Wo können Sie fragen?
Es gibt 3 Möglichkeiten:
- Sie fragen Ihr Reise·büro
- Sie fragen Ihre Flug·gesellschaft
- Sie fragen die Botschaft vom Land, in das Sie reisen wollen.
Sie finden die Adresse von den Botschaften mit Google
oder auf der Webseite vom Bund:
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Klicken Sie auf das Zeichen rechts («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.
Jedes Land hat in der Schweiz ein Büro.
Dort arbeiten Menschen aus dem andern Land.
Die Menschen vertreten das andere Land in der Schweiz.
Man sagt dazu Botschaft oder Konsulat.
Gibt es Wartezeiten?
Manchmal gibt es viele Anfragen für Notpässe.
Dann müssen Sie vielleicht länger warten.
Regeln für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren
Sie als Eltern müssen mitkommen.
Sie müssen ein Formular ausfüllen und mitbringen.
Sie finden das Formular hier:
Sie können Ihr Kind nicht begleiten?
Dann müssen Sie einen Brief schreiben.
Der Brief muss zeigen:
Sie sind ein·verstanden mit dem Notpass fürs Kind.
Regeln für Personen mit einem Beistand
Sie haben eine Beiständin oder einen Beistand.
Dann brauchen Sie vielleicht die Zustimmung vom Beistand oder von der Beiständin.
Zum Beispiel bei einer umfassenden Beistandschaft.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Ihre Beiständin oder Ihr Beistand kommt mit zum Termin.
- Oder Ihre Beiständin oder Ihr Beistand geht nicht mit.
Dann muss der Beistand oder die Beiständin ein Formular ausfüllen.
Das Formular heisst: Zustimmungs·formular.
Sie können das Formular hier herunterladen:
Was kostet das?
|
Gebühren (Porto von CHF 5 pro Ausweis mitgerechnet *)
|
CHF
|
Wie lange gültig?
|
|---|---|---|
| Kombi (Pass + Identitätskarte) für Erwachsene | 158 |
10 Jahre |
| Kombi (Pass + Identitätskarte) für Kinder (0–18 Jahre) | 78 | 5 Jahre |
| Pass für Erwachsene | 145 | 10 Jahre |
| Pass für Kinder (0–18 Jahre) | 65 | 5 Jahre |
| ID für Erwachsene: bei der Wohngemeinde | 70 | 10 Jahre |
| ID für Kinder (0–18 Jahre): bei der Wohngemeinde | 35 | 5 Jahre |
| Notpass im Passbüro | 100 | 1 Reise und höchstens 1 Jahr |
| Notpass am Flughafen | 150 | 1 Reise und höchstens 1 Jahr |
*Das Amt schickt die neue ID oder den neuen Pass per Post an Ihre Adresse.
Dafür zahlen Sie Porto·kosten.
Wie können Sie bezahlen?
Sie müssen die Kosten für den Ausweis bezahlen.
Erst dann wird der Ausweis gemacht.
So können Sie bezahlen:
- mit Karte (Master, Visa)
- mit Twint
- mit Bargeld
Sie müssen die Kosten für den Ausweis dort bezahlen,
wo Sie den Ausweis bestellen.
So können Sie nicht bezahlen:
- mit American Express.
American Express ist eine spezielle Kredit-Karte.
Die Kredit-Karte heisst auch Amex.
- mit Rechnung.
Reise·hinweise
Regeln für andere Länder
Sie wollen in ein anderes Land reisen?
Jedes Land hat andere Regeln.
Zum Beispiel:
In einige Länder dürfen Sie keine Lebensmittel mitnehmen.
In einige Länder dürfen Sie nur wenig Alkohol mitnehmen.
Hier bekommen Sie Infos zu den Regeln:
- Bei Ihrem Reise·büro
- Bei Ihrer Flug·gesellschaft
- Bei der Botschaft vom Land, in das Sie reisen wollen.
Wichtig:
Im Passbüro bekommen Sie keine Infos zu Einreise-Regeln von anderen Ländern.
Reisen mit Kindern
Sie wollen mit Ihrem Kind ins Ausland reisen?
Dann braucht Ihr Kind einen eigenen Pass.
Im Pass vom Kind können die Namen von den Eltern stehen.
Sie haben einen anderen Nachnamen als Ihr Kind?
Und Sie wollen mit Ihrem Kind ins Ausland reisen?
Dann müssen Sie das Sorge·recht haben.
Die Eltern sind verheiratet
Bringen Sie diese Dokumente mit:
- Eheschein oder
- Familien·ausweis.
Der Eheschein oder der Familien·ausweis muss ein Original sein.
Ein Foto oder eine Kopie geht nicht.
Die Eltern sind nicht verheiratet
Bringen Sie ein Dokument vom Amt.
Auf dem Dokument steht:
Beide Eltern haben das Sorge·recht.
Das Dokument muss das Original sein.
Eine Kopie geht nicht.
Warum sind diese Dokumente wichtig?
Die Dokumente zeigen:
Die Eltern dürfen mit dem Kind reisen.
Sie haben die Dokumente nicht dabei?
Dann gibt es vielleicht Probleme an der Grenze.
Deshalb brauchen Sie die Dokumente beim Reisen.
Assistenz·hunde im Passbüro
Assistenz·hunde dürfen Menschen mit Behinderungen ins Passbüro mitnehmen.
Andere Hunde müssen draussen bleiben.
Es gibt 2 Haken beim Haupteingang,
neben der Treppe.
Sie können Ihren Hund dort anbinden und
ihn nach dem Termin wieder abholen.
Barrierefreiheit im Passbüro
Das Passbüro in Zürich ist für alle Menschen da.
Deshalb soll das Passbüro barrierefrei sein.
Wir bieten diese Unter·stützungen an:
Parkplatz für Menschen mit Geh·behinderung
Das Passbüro ist am Sihlquai 255 in Zürich.
Vor dem Passbüro gibt es einen Parkplatz.
Der Parkplatz ist nah beim Eingang.
Rampe für Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen
Neben dem Eingang ist eine Rampe.
Die Rampe ist für Menschen mit einem Rollstuhl.
Die Rampe ist auch für Menschen mit Kinderwagen.
Hebebühne mit Euro-Schlüssel
Beim Eingang Sihlquai 253 gibt es eine Hebebühne.
Sie brauchen dazu einen Euro-Schlüssel.
Sie haben keinen Euro-Schlüssel?
Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Melden Sie sich vorher oder wenn Sie da sind.
Wir helfen Ihnen gern.
Wir bedienen die Hebebühne für Sie.
Termin im Passbüro in Gebärdensprache
Sie sind gehörlos oder Sie hören schlecht?
Dann möchten Sie vielleicht in Gebärden·sprache sprechen.
Bitte schreiben Sie uns vorher ein E-Mail.
Wir organisieren eine Person für Gebärdensprache.
Die Person ist dann bei Ihrem Termin dabei.
Unser Ziel ist es:
Wir verstehen einander gut.
Barriere·freiheit auf der Webseite vom Kanton
Die Webseite vom Kanton ist für alle Menschen.
Deshalb soll die Webseite barriere·frei sein.
Können wir noch etwas besser machen?
Dann sagen Sie uns das bitte.
Vielen Dank.
Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung.
Ist diese Seite verständlich?
Danke für die Rückmeldung!
Kontakt
Passbüro
8005 Zürich
Vor Ort im Passbüro werden keine Ausweisanträge entgegengenommen. Beantragen Sie Ihre Ausweise am besten online.
Ausweise online beantragen:
- www.schweizerpass.ch
- rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 16.00 Uhr
Schalteröffnung:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
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