So bekommen Sie einen Pass mit oder ohne ID

So bekommen Sie einen Pass mit oder ohne ID

  1. So stellen Sie einen Antrag

    Sie wollen einen Pass bestellen?
    Oder Sie möchten einen Pass zusammen mit einer ID bestellen?
    Dann starten Sie mit einem Antrag.

    Wichtig:
    Zuerst lesen Sie bitte die Anleitung auf dieser Seite.
    Sie bekommen hier wichtige Infos.
    Erst danach machen Sie den Antrag.

    Sie können den Antrag im Internet oder am Telefon machen.

    Antrag am Telefon:

    Die Telefon·nummer ist: 043 259 73 73.
    Zu diesen Zeiten können Sie anrufen:

    Vormittag:

    • Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr 

    Nachmittag:

    • Montag und Donnerstag von 13.30 bis 17 Uhr.
    • Dienstag, Mittwoch und Freitag von 13 bis 16 Uhr.

    Manchmal rufen viele Menschen an.
    Dann müssen Sie vielleicht kurz warten.

    Wichtig:
    Sie müssen zuerst den Antrag stellen.
    Sie bekommen Pass und ID nur mit einem Antrag.
    Danach machen Sie einen Termin im Passbüro.

  2. Sie machen einen Termin

    Sie haben den Antrag gemacht?
    Dann prüfen wir Ihren Antrag.
    Danach schicken wir Ihnen einen Link.
    Sie können mit dem Link selber einen Termin wählen. 

    Sie kommen zum Termin ins Passbüro.
    Dort machen wir ein Foto von Ihnen.
    Und wir machen Abdrücke von Ihren Fingern.

    Wichtig:

    Sie brauchen einen Termin.
    Nur dann können wir Fotos und Finger·abdrücke machen.

  3. Was müssen Sie zum Termin mitbringen?

    Sie müssen verschiedene Dokumente zum Termin mitbringen.

    Alte Pässe und alte IDs

    Sie bringen Ihren alten Pass und ihre alte ID mit.
    Das Passbüro macht die alten Ausweise ungültig.
    Erst dann macht das Passbüro einen neuen Pass oder eine neue ID.

    Verlust·schein von einer Schweizer Polizei

    Sie haben Ihren Pass oder Ihre ID verloren?
    Dann brauchen Sie einen Verlust·schein.
    Wir nehmen nur Verlust·scheine von der Schweizer Polizei.

    Sie haben nur einen Verlust·schein vom Ausland?
    Dann melden Sie den Verlust bitte bei einer Schweizer Polizei.
    Die Schweizer Polizei gibt Ihnen einen Verlust·schein.

    Ausländischer Pass oder ausländische ID

    Sie sind neu ein·gebürgert?
    Und Sie hatten noch nie einen Schweizer Pass oder eine ID?
    Bringen Sie Ihren ausländischen Pass oder Ihre ausländische ID mit.

    Wichtig:
    Es muss der Pass oder die ID sein.
    Ihre Aufenthalts·bewilligung geht nicht.

    Geburts·schein oder Familien·ausweis

    Sie haben das Schweizer Bürger·recht?
    Und Sie hatten noch nie einen Pass oder eine ID?

    Sie wollen zum Beispiel einen Pass oder eine ID für Ihr Baby.
    Und Ihr Baby hat noch keinen Pass oder keine ID.

    Dann bringen Sie eins von diesen Dokumenten:

    • Geburts·schein 
    • Oder: Familien·ausweis 
    • Oder: Melde·bestätigung von der Einwohner·kontrolle

    Zustimmung bei unter 18-Jährigen

    Eltern haben das Sorge·recht für Kinder unter 18 Jahren.
    Sorge·recht heisst:
    Die Eltern sind für das Kind verantwortlich. 
    Deshalb müssen die Eltern das Kind zum Termin begleiten. 

    Nur ein Elternteil kommt mit?
    Dann braucht die Person eine Zustimmung vom anderen Elternteil.
    Dafür muss der andere Elternteil ein Formular ausfüllen.

    Das Formular heisst Zustimmungs·formular.
    Sie finden das Formular hier zum Herunter·laden.

    Nur ein Elternteil hat das Sorge·recht?   

    Der Elternteil muss beweisen:
    Ich habe das Sorge·recht.
    Dafür braucht die Person ein Dokument. 

    Auf dem Dokument muss stehen:
    Diese Person hat das Sorge·recht.
    Das Dokument muss rechts·gültig sein. 
    Das bedeutet:
    Das Sorge·recht gilt wirklich.

    Sie brauchen zum Beispiel ein Scheidungs·urteil.

    Wichtig:
    Die Eltern kommen mit ihrem Pass oder ihrer ID zum Passbüro.
    Ein Ausländer·ausweis geht nicht.

    Zustimmungs·formular bei Beistandschaft

    Sie haben einen Beistand?
    Dann brauchen Sie vielleicht die Zustimmung vom Beistand oder von der Beiständin.
    Zum Beispiel bei einer umfassenden Beistandschaft.

    Es gibt 2 Möglichkeiten:

    • Ihre Beiständin oder Ihr Beistand kommt mit zum Termin.
    • Oder Ihre Beiständin oder Ihr Beistand geht nicht mit.
      Dann muss der Beistand oder die Beiständin ein Formular ausfüllen.
      Das Formular heisst: Zustimmungs·formular.

    Sie können das Formular hier herunterladen: 

  4. Foto und Finger·abdrücke

    Sie gehen zum Termin ins Passbüro.
    In der Schalterhalle steht ein Computer.
    Nehmen Sie dort ein Ticket mit einer Nummer.

    An der Wand hängt ein Bildschirm mit Nummern.
    Warten Sie auf Ihre Nummer.
    Sie sehen Ihre Nummer vom Ticket auf dem Bildschirm?
    Dann schauen Sie auf den Buchstaben daneben.
    Der Buchstabe ist der Name von Ihrem Schalter.
    Es gibt die Buchstaben A bis Q.

    Ticket-Computer und Bildschirm mit dem Schalter·namen.
    Ticket-Computer und Bildschirm mit dem Schalter·namen. Quelle: Passbüro

    Gehen Sie zu Ihrem Schalter.

    Am Schalter machen wir ein Foto von Ihnen.
    Und wir machen Abdrücke von Ihren Fingern.

  5. Bezahlen

    Sie haben das Foto gemacht und die Finger·abdrücke gemacht?
    Dann müssen Sie den Ausweis bezahlen.
    Gehen Sie an einen Schalter. 

    Wichtig
    Sie müssen zuerst bezahlen. 
    Nur dann machen wir die Ausweise. 

    Damit können Sie bezahlen: 

    • mit Karte 
    • mit Twint
    • mit Geld

    Damit können Sie nicht bezahlen:

    • mit American Express 
    • mit Diners Club.

    Wichtig:
    Im Preis für den Ausweis sind auch die Porto·kosten dabei. 
    Denn wir schicken Ihnen den neuen Ausweis per Einschreiben mit der Post.   

    Einschreiben bedeutet:
    Sie bekommen den Ausweis?
    Dann müssen Sie unter·schreiben.
    Dann wissen wir:
    Sie haben den Ausweis bekommen.

  6. Produktion und Lieferung

    Das Passbüro macht nicht die Ausweise. 
    Eine andere Firma macht die Ausweise.
    Das dauert etwa 2 Wochen. 

    Die Firma schickt die Ausweise an die Adresse im Antrag.
    Sie bekommen Ihren Ausweis mit einem Einschreiben von der Post.

    Ausweise nach Hause schicken

    Die Firma soll Ihnen die neuen Ausweise mit der Post schicken?
    Dann müssen Sie alle alten Ausweise im Passbüro mitbringen.
    Dort machen wir Ihre alten Ausweise ungültig. 

    Wichtig:
    Bitte reisen Sie nicht ins Ausland in der Zeit vom Termin bis Sie den Pass erhalten.
    Bitte machen Sie auch keinen Ausflug ins Ausland.
    Denn für das Ausland brauchen Sie einen gültigen Ausweis.

    Ausweise im Passbüro abholen

    Manchmal machen wir eine Ausnahme.
    Dann dürfen Sie Ihren Ausweis im Passbüro abholen. 

    • Sie brauchen keinen Termin.
    • Sie müssen auch kein Ticket nehmen.

    Wer kann die Ausweise abholen?

    • Sie können die Ausweise selbst abholen.
    • Sie können auch eine andere Person schicken.
      Die andere Person muss eine Vollmacht von Ihnen mitbringen.

    Was ist eine Vollmacht?
    Eine Vollmacht ist ein Brief von Ihnen. Diesen bekommt man im Passbüro.
    Im Brief steht:
    Die Person darf Ihren Ausweis abholen. 
    Sie müssen die Vollmacht unter·schreiben. 

    Wichtig:
    Beides kostet gleich viel:

    • Ausweis im Passbüro abholen
    • Ausweis nach Hause schicken. 

Kontakt

Passbüro

Adresse

Sihlquai 253
8005 Zürich
Route (Google)

Vor Ort im Passbüro werden keine Ausweisanträge entgegengenommen. Beantragen Sie Ihre Ausweise am besten online.

Ausweise online beantragen:

Telefon

+41 43 259 73 73

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 16.00 Uhr

Schalteröffnung:

  • Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.00 bis 18.00 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

E-Mail

passbuero@ds.zh.ch

Ausweisanträge und Terminvereinbarungen via E-Mail sind nicht möglich.