Unternehmenssteuern

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Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Vereine und Stiftungen sind juristische Personen und als solche mit ihrem Gewinn und Eigenkapital steuerpflichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gewinnsteuer dient zur Besteuerung des Jahresgewinns.
  • Die Kapitalsteuer dient zur Besteuerung des Eigenkapitals.
  • Die steuerliche Registrierung erfolgt grundsätzlich automatisch nach dem Handelslregistereintrag.
  • Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist grundsätzlich bis Ende September des Folgejahres.

Einflussfaktoren auf die Steuerpflicht

Rechtsform

Alle juristischen Personen, wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) oder Genossenschaften, sind eigenständig steuerpflichtig. Im Unterschied dazu sind z. B. Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften keine juristischen Personen und auch nicht eigenständig steuerpflichtig (Deklaration und Besteuerung in der Steuererklärung des Eigentümers).

Sitz des Unternehmens

Das Steueramt des Kantons Zürich ist für alle Unternehmen mit Sitz (Hauptsteuerdomizil) oder Betriebsstätten/Geschäftsbetrieben und Grundbesitz (Nebensteuerdomizil) im Kanton Zürich zuständig.

Gewinn und Kapital

Der erzielte Gewinn und das Kapital jeder juristischen Person sind steuerbar. Für Vereine und Stiftungen gibt es gesetzlich vorgesehene Freibeträge für Gewinn und Kapital oder gänzliche Steuerbefreiungen.  

So gehen Sie vor

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mit der Gründung ist Ihr Unternehmen steuerpflichtig. Ausgenommen davon sind steuerbefreite Vereine oder Stiftungen.

Bei Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister wird die Steuerpflicht automatisch eröffnet.

Als Verein, welcher ohne Eintragung ins Handelsregister gegründet wurde, müssen Sie sich selbst beim Steueramt des Kantons Zürich registrieren lassen. Dasselbe gilt bei Betriebsstätten/Geschäftsbetrieben im Kanton, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind.  

Reichen Sie die jährliche Steuererklärung der Gesellschaft fristgerecht, also üblicherweise bis Ende September des Folgejahres, ein. Sie können die Steuererklärung komplett elektronisch im Steuerportal ZHCorporateTax oder per Post mit den Steuererklärungsformularen einreichen.

Beantragen Sie fristgerecht eine Fristverlängerung: Wenn Sie die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist einreichen können, kann vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung beantragt werden.

Nutzen Sie den Steuerrechner: Berechnen Sie Ihren geschuldeten Steuerbetrag oder die Steuerrückstellungen vorab mit dem Steuerrechner.

Bewahren Sie Belege und Geschäftsunterlagen auf und beachten Sie besondere Meldepflichten (z. B. für Domiziländerungen einer Betriebsstätte).

Wichtig: Wird die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht, kann eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen vorgenommen und eine Busse erhoben werden.  

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

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8090 Zürich
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