Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen

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Sie möchten ein Unternehmen gründen und suchen die passende Rechtsform? Die Wahl ist abhängig von der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee und Ihren Möglichkeiten. Die Rechtsform beeinflusst, wer haftet, wie viel Startkapital Sie benötigen und wie Ihr Unternehmen organisiert ist. Hier erfahren Sie, welche Formen es gibt, worin sie sich unterscheiden und wie Sie die richtige Entscheidung treffen.

Rechtsformen im Überblick

Je nach Ihrer Situation und Ihren Zielen eignen sich unterschiedliche Rechtsformen. Eine gute Übersicht und vertiefte Hilfeleistungen finden Sie in der Startbox Zürich.

Einzelfirma

Die Einzelfirma ist die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform. Sie eignet sich besonders für Tätigkeiten, die stark mit Ihrer Person verbunden sind. Typische Beispiele sind Handwerk, Architektur oder Beratung. Die Gründung ist einfach und formlos möglich. Sie erfolgt mit der Aufnahme der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Es gibt kein Mindestkapital. Ein Handelsregistereintrag ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch. Sie haften jedoch persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist besonders bei Familienbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beliebt. Sie lässt sich von einer oder mehreren Personen gründen. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt. Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000 und muss vollständig einbezahlt werden. Die Gründung erfolgt über ein Notariat durch öffentliche Urkunde. Zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist eine öffentliche Beurkundung, die Genehmigung der Statuten sowie der Eintrag ins Handelsregister notwendig.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) eignet sich für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen, insbesondere jene, die viel Startkapital benötigen oder Investorinnen und Investoren einbinden möchten. Das Mindestkapital beträgt 100'000 Franken, wovon mindestens 50'000 Franken bei der Gründung einbezahlt sein müssen.

Die Gründung erfolgt über ein Notariat durch öffentliche Urkunde. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.

Zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind eine öffentliche Beurkundung, Genehmigung der Statuten, die Wahl eines Verwaltungspräsidiums und der Revisionsstelle sowie der Eintrag ins Handelsregister notwendig.

Weitere Rechtsformen

Neben den drei häufigsten Rechtsformen gibt es weitere Formen, die für bestimmte Vorhaben geeignet sind. Informationen dazu sowie die nötigen Schritte zur Eintragung finden Sie direkt beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich:

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.

Weiterführende Informationen

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