Aktiengesellschaft (AG) gründen
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Sie möchten eine Aktiengesellschaft (AG) gründen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, wie viel Kapital Sie benötigen, und welche Versicherungen Sie abschliessen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Mindestkapital (Aktienkapital) einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt 100'000 Franken, wovon Sie bei der Gründung mindestens 50'000 Franken einzahlen müssen.
- Das Kapital ist in Aktien aufgeteilt, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen übertragen oder verkaufen können.
- Sie haften nur mit dem Vermögen der Gesellschaft – nicht mit Ihrem persönlichen Besitz.
- Die AG entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister und wird dann zur juristischen Person.
- Nach dem Handelsregistereintrag kann die AG Verträge abschliessen und Verpflichtungen eingehen.
Voraussetzungen und Vorgaben
Kapitalanforderungen
- Mindestkapital (Aktienkapital): 100'000 Franken
- Gründungskapital: Mindestens 50'000 Franken müssen bei der Gründung einbezahlt werden.
- Die Einlagen können als Geldbeträge oder Sachwerte erfolgen.
Organe der AG
- Eine Aktiengesellschaft besteht aus folgenden Organen:
- Generalversammlung: Die Aktionärinnen und Aktionäre treffen hier die wichtigsten Entscheide für das Unternehmen.
- Verwaltungsrat: Er führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach aussen.
- Revisionsstelle: Je nach Unternehmensgrösse ist eine externe Prüfung der Jahresrechnung vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen (Opting-out).
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Statuten sind die Regeln Ihrer Gesellschaft. Darin legen Sie folgende Punkte fest:
- Firmennamen
- Sitz (Adresse)
- Zweck der Gesellschaft
- Höhe des Aktienkapitals (mindestens 100'000 Franken)
- Weitere Details zu den Organen
Anschliessend zeichnen die Gründerinnen und Gründer die Aktien.
Sie können sich dabei von einem Notariat beraten lassen.
Zahlen Sie das Gründungskapital auf ein Sperrkonto bei einer Bank ein. Mindestens 50'000 Franken müssen bei der Gründung einbezahlt sein.
Wichtig: Die Bank bestätigt die Einzahlung mit einer Quittung – diese brauchen Sie später beim Notariat.
Die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft muss von einem Notariat öffentlich beurkundet werden.
Sie erhalten eine Originalurkunde für Ihre Akten. Ein weiteres Original dient zur Einreichung beim Handelsregisteramt.
Nach der notariellen Beurkundung melden Sie Ihre Aktiengesellschaft beim Handelsregisteramt Zürich an.
Was Sie einreichen:
Die öffentliche Urkunde, die für das Handelsregisteramt gedacht ist.
Das Anmeldeformular des Handelsregisteramts.
Weitere erforderliche Dokumente (je nach Einzelfall).
Die Aktiengesellschaft entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Erst dann ist sie eine juristische Person.
Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen oder sich selbst als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer ein Gehalt auszahlen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der SVA Zürich (Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich) oder einer anderen Ausgleichskasse anmelden.
Prüfen Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist. Die Pflicht besteht in der Regel ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie bestimmte Versicherungen abschliessen:
- Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz – UVG)
- Berufliche Vorsorge (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge – BVG)
Weitere Versicherungen (empfohlen):
- Betriebshaftpflichtversicherung (schützt vor Schadensersatzforderungen)
- Berufshaftpflichtversicherung (je nach Branche)
- Cyberversicherung (schützt vor Datenverlusten und Cyber-Angriffen)
Weitere Informationen
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Im Einzelfall müssen die gesetzlichen, steuerlichen und organisatorischen Voraussetzungen individuell geprüft werden, insbesondere bezüglich Kapitalanforderungen, Gesellschaftsstatuten, Revisionspflicht und Haftung.
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