Handelsregistereintrag Zweigniederlassung

Hier finden Sie alle Informationen und Services zum Handelsregistereintrag Ihrer Zweigniederlassung.

Eintragungen vor Jahresende

Damit Ihre Eintragung noch sicher bis Ende 2025 erfolgen kann, müssen alle Belege vollständig und korrekt bis  spätestens 1. Dezember bei uns eingereicht sein  (Ausnahme: Eintragungen im Rahmen der Task-Force-Vorprüfungen). Nach dem 1. Dezember eingehende Geschäfte und Vorprüfungen bearbeiten wir so schnell wie möglich im Rahmen unserer Kapazitäten. Aufgrund der sehr vielen Eintragungsgeschäfte vor Jahresende kann es vorkommen, dass wir die übliche Bearbeitungszeit von 7-10 Tagen nicht immer einhalten können.

Kontakt

Handelsregisteramt

Adresse

Schöntalstrasse 5
Postfach
8022 Zürich
Route (Google)

Öffnungszeiten

Schalter: 8–16.30 Uhr

Telefon: 8–11.30 Uhr | 13–16.30 Uhr

Telefon

+41 43 259 74 00

Telefon

E-Mail

kanzlei.hra@ji.zh.ch

Bearbeitungszeit

Im Dezember und Januar erhalten wir viele Eintragungsgeschäfte. Deshalb können wir die Bearbeitungszeit von 7 bis 10 Tagen nicht immer einhalten. Wir setzen alles daran, die Eintragungen so schnell wie möglich vorzunehmen. 


Für dieses Thema zuständig: