Liquidation melden

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Sie möchten Ihr Unternehmen im Kanton Zürich auflösen und liquidieren? Diese Seite zeigt Ihnen alle notwendigen Schritte – von der Beschlussfassung bis zur Löschung im Handelsregister.

Das Wichtigste in Kürze

Zur Liquidation gehören typischerweise:

  • Auflösungsbeschluss
  • Eintrag der Liquidation im Handelsregister
  • Abwicklung laufender Verpflichtungen
  • Tilgung von Schulden
  • Verteilung des Restvermögens
  • Löschung des Unternehmens

Hinweis: Planen Sie genügend Zeit ein. Die Löschung erfolgt erst, wenn die Liquidation vollständig abgeschlossen ist und die Steuerbehörden die Bewilligung erteilt haben.

Voraussetzungen und Vorgaben

Welche Schritte notwendig sind, hängt von der Rechtsform ab. Zu klären ist insbesondere, welches Organ den Auflösungsbeschluss fassen muss und wer für die Liquidation zuständig ist. Handelsregisteranmeldungen müssen formgerecht eingereicht werden. Für Unterschriften, Wahlannahmen, Rücktritte und Belege gelten feste Anforderungen.

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Handelsregisteramt

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Schöntalstrasse 5
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8022 Zürich
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