Liquidation melden
Diese Seite ist verfügbar in:
Sie möchten Ihr Unternehmen im Kanton Zürich auflösen und liquidieren? Diese Seite zeigt Ihnen alle notwendigen Schritte – von der Beschlussfassung bis zur Löschung im Handelsregister.
Auf dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
Zur Liquidation gehören typischerweise:
- Auflösungsbeschluss
- Eintrag der Liquidation im Handelsregister
- Abwicklung laufender Verpflichtungen
- Tilgung von Schulden
- Verteilung des Restvermögens
- Löschung des Unternehmens
Hinweis: Planen Sie genügend Zeit ein. Die Löschung erfolgt erst, wenn die Liquidation vollständig abgeschlossen ist und die Steuerbehörden die Bewilligung erteilt haben.
Voraussetzungen und Vorgaben
Welche Schritte notwendig sind, hängt von der Rechtsform ab. Zu klären ist insbesondere, welches Organ den Auflösungsbeschluss fassen muss und wer für die Liquidation zuständig ist. Handelsregisteranmeldungen müssen formgerecht eingereicht werden. Für Unterschriften, Wahlannahmen, Rücktritte und Belege gelten feste Anforderungen.
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten
Schalter: 8–16.30 Uhr
Telefon: 8–11.30 Uhr | 13–16.30 Uhr
Telefon