Einzelfirma löschen
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Sie möchten Ihre Einzelfirma löschen? Diese Seite zeigt Ihnen, wann eine Löschung im Handelsregister möglich ist und wie Sie vorgehen.
Auf dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Löschung ist in bestimmten Fällen möglich
- Einfache Anmeldung beim Handelsregisteramt genügt
- Kein Liquidationsverfahren wie bei AG oder GmbH notwendig
Voraussetzungen
Eine Einzelfirma kann im Handelsregister gelöscht werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Die Geschäftstätigkeit wurde beendet oder nie aufgenommen
- Der Jahresumsatz liegt unter 100’000 Franken
- Das Geschäft wird übertragen
- Die Inhaberin oder der Inhaber verstirbt
Für die Löschung genügt eine einfache Anmeldung beim Handelsregisteramt mit Angabe des Löschungsgrundes. Ein aufwendiges Liquidationsverfahren wie bei der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist nicht erforderlich.
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Stellen Sie sicher, dass einer der oben genannten Löschungsgründe auf Ihre Situation zutrifft.
Reichen Sie die Anmeldung mit Angabe des Löschungsgrundes beim Handelsregisteramt ein.
Weitere Informationen
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
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