AG auflösen und löschen
Diese Seite ist verfügbar in:
Sie möchten Ihre Aktiengesellschaft (AG) auflösen und löschen? Diese Seite zeigt Ihnen alle Schritte – vom Beschluss der Generalversammlung bis zur Löschung im Handelsregister.
Auf dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Beschluss der Generalversammlung fassen.
- Auflösung ins Handelsregister eintragen lassen.
- Liquidatorin oder Liquidator ernennen.
- Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veranlassen.
- Liquidation ordnungsgemäss durchführen.
- Löschung im Handelsregister beantragen.
Planen Sie genügend Zeit ein. Die Löschung erfolgt erst, wenn die Liquidation vollständig abgeschlossen ist und die Steuerbehörden die Bewilligung erteilt haben.
Voraussetzungen und Fristen
Für die formelle Auflösung müssen Sie ein Notariat beiziehen. Die Anmeldung der Auflösung beim Handelsregisteramt erfordert eine öffentliche Urkunde über den Auflösungsbeschluss und die Wahl der Liquidatorin oder des Liquidators. Die Anmeldung muss durch die Mitglieder des Verwaltungsrats entsprechend ihrer Zeichnungsberechtigung unterzeichnet werden.
Die Liquidatorin oder der Liquidator muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz in der Schweiz.
- Fähigkeit, die Gesellschaft selbstständig zu vertreten: entweder Einzelunterschrift oder – bei zwei Liquidatorinnen und Liquidatoren – Kollektivunterschrift zu zweien.
Treten gleichzeitig Verwaltungsratsmitglieder zurück, müssen Sie diese Änderungen ebenfalls in den Belegen abbilden. Die allgemeinen formellen Anforderungen des Handelsregisters gelten ebenfalls.
Die Löschung kann frühestens ein Jahr nach der Veröffentlichung des Schuldenrufes im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) angemeldet werden. Bestätigt eine zugelassene Revisionsstelle, dass alle Schulden getilgt sind und keine Interessen Dritter gefährdet werden, verkürzt sich diese Frist auf drei Monate.
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wenden Sie sich an ein Notariat. Berufen Sie die Generalversammlung ein und fassen Sie den Auflösungsbeschluss. Wählen Sie gleichzeitig die Liquidatorin oder den Liquidator. Halten Sie beides in einer öffentlichen Urkunde fest. Die Anmeldung beim Handelsregisteramt muss anschliessend durch die Mitglieder des Verwaltungsrats unterzeichnet werden.
Reichen Sie die Anmeldung mit allen erforderlichen Belegen beim Handelsregisteramt ein. Die Firma wird ab diesem Zeitpunkt mit dem Zusatz «in Liquidation» geführt. Danach veranlasst die Liquidatorin oder der Liquidator den Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), verkauft die Sachwerte, begleicht alle Schulden und schliesst die Bankkonten.
Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, melden alle Liquidatorinnen und Liquidatoren gemeinsam beim Handelsregisteramt an, dass die Gesellschaft gelöscht werden kann.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Kontakt
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten
Schalter: 8–16.30 Uhr
Telefon: 8–11.30 Uhr | 13–16.30 Uhr
Telefon