Zugang zur Justiz und Unterstützung

Der Zugang zur Justiz kann durch strukturelle und gesellschaftliche Barrieren geprägt sein. Menschen mit Behinderungen stossen dabei häufig auf Hürden, die sich insbesondere an der Schnittstelle von Geschlecht und Behinderung verstärken.

Das ist ein Symbolbild für Zusammenhalt.

Hinter den Zahlen

Denis hat eine kognitive Behinderung. Ein Bekannter aus seinem Umfeld hat das wiederholt ausgenutzt: Er setzte Denis unter Druck, überschritt persönliche Grenzen und wurde in einer Situation körperlich übergriffig.

Dass das nicht in Ordnung war, weiss Denis. Trotzdem zögert er, Unterstützung zu suchen. Er überlegt lange, ob er sich an die Opferhilfe wenden soll. Er fragt sich, ob man ihm glauben wird. Ob er erklären kann, was passiert ist. Ob seine Worte ernst genommen werden.

Hilfe zu suchen würde bedeuten, sich verletzlich zu zeigen, Kontrolle abzugeben und vielleicht als weniger männlich wahrgenommen zu werden.

Also schweigt Denis. 

Ausgangslage

Die UNO-Behindertenrechtskonvention hält fest, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Dazu gehört auch der gleichberechtigte Zugang zur Justiz.

Die Schweiz ist der Konvention im Jahr 2014 beigetreten und hat sich damit verpflichtet, bestehende Hindernisse abzubauen sowie Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen. Diese Verpflichtungen gelten für Menschen mit Behinderungen unabhängig davon, ob sie in einem Verfahren als Opfer, als Zeuginnen und Zeugen oder als beschuldigte Personen beteiligt sind.

Der Zugang zur Justiz ist ein grundlegendes Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für die Durchsetzung weiterer Rechte. Dennoch sind Menschen mit Behinderungen in der Praxis nach wie vor mit zahlreichen Hürden konfrontiert. Dies obwohl sie beispielsweise wesentlich häufiger Gewalt erleben, als Menschen ohne Behinderungen.

Hohe Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Besonders hoch ist das Risiko für Frauen mit Behinderungen, die im Laufe ihres Lebens überdurchschnittlich oft körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt erfahren.

Die Gründe hierfür sind vielfältig und umfassen unter anderem finanzielle Abhängigkeiten, Abhängigkeit von Betreuungspersonen, Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung und Einordnung von Gewalt sowie eingeschränkte Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen (mehr dazu auf der Seite «Gewalt an der Schnittstelle Geschlecht und Behinderung»).

Allgemeine Hürden im Zugang zu Unterstützung

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Untersuchungen in der Schweiz zeigen: Schutz- und Beratungsangebote für Gewaltbetroffene passen oft nicht zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen:

  • Gerichte, Polizeistationen, Frauenhäuser und Beratungsstellen sind häufig nicht baulich barrierefrei.
  • Informationen fehlen in Leichter Sprache, Gebärdensprache oder anderen barrierefreien Formaten.
  • Hotlines und Callcenter sind für Menschen mit Hörbehinderungen häufig nicht zugänglich.
  • Fachpersonen sind oft unzureichend geschult im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
  • Es fehlt an Unterstützungsangeboten wie Dolmetschen, Kommunikationshilfen oder psychosozialer Begleitung.
  • Opferhilfeangebote sind zu wenig bekannt und Schlüsselpersonen («Gatekeeper») kennen die Angebote nicht ausreichend.

Diese Hürden führen dazu, dass Betroffene häufig keinen oder nur erschwerten Zugang zu Justiz- und Unterstützungsangeboten haben. Sie nehmen entsprechende Angebote nicht oder erst sehr spät in Anspruch. Zusätzlich spielen Scham, Vorurteile und Stigmatisierung eine grosse Rolle.

Geschlechtsspezifische Hürden im Zugang zu Unterstützung

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Für Männer mit Behinderungen ist es oft schwierig, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Studien zeigen, dass Männer generell seltener Unterstützung bei körperlichen, psychischen oder suchtbezogenen Problemen suchen als Frauen.

Ein wichtiger Grund dafür sind gesellschaftliche Vorstellungen von Männlichkeit: Stärke, Selbstständigkeit und Kontrolle gelten als Ideal. Hilfe anzunehmen oder über Gefühle zu sprechen steht diesen Erwartungen oft entgegen.

Zusätzlich wird Behinderung häufig mit Schwäche oder Abhängigkeit verbunden, was im Widerspruch zu traditionellen Männlichkeitsbildern steht. Dadurch fühlen sich betroffene Männer oft weniger «männlich» und zögern, Unterstützung zu suchen. Dies ist besonders gefährlich, da Männer mit Behinderungen häufiger Gewalt erfahren als Männer ohne Behinderung.

Vorurteile und stereotype Vorstellungen beeinflussen den Zugang zur Justiz, besonders in Gewaltfällen. Da Betroffene oft die einzigen Zeugen und Zeuginnen sind, ist ihre Glaubwürdigkeit entscheidend. Diese wird jedoch nicht neutral bewertet: Unbewusste Zuschreibungen beeinflussen, wie Aussagen interpretiert und gewichtet werden. Dies ist besonders problematisch in Fällen sexualisierter Gewalt, in denen die Aussagen von Betroffenen oft das wichtigste Beweismittel ist.

Zudem entsprechen Schilderungen von Gewaltbetroffenen nicht immer den Erwartungen des Justizsystems (z. B. klare Chronologie oder sprachliche Präzision). Dies gilt verstärkt für Menschen mit Sprechbehinderungen oder kognitiven Behinderungen. Abweichungen in Erzählungen werden häufig negativ ausgelegt und als mangelnde Glaubwürdigkeit gewertet. Die inklusive Opferhilfestrategie setzt genau hier an: Sie kann dazu beitragen, Barrieren im Zugang zu Beratung, Schutz und Justiz abzubauen und Betroffene bedarfsgerecht zu unterstützen.

Geschlechts- und behinderungsbezogene Vorurteile wirken zusammen und können den Zugang zur Justiz erschweren.

Good Practices

Um aufzuzeigen, wie geschlechtssensible Ansätze in der Praxis aussehen können, folgen im Anschluss ausgewählte Good-Practice-Beispiele. Da die Massnahme A5 des kantonalen Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention den Fokus auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen legt, beziehen sich die Beispiele vor allem auf Angebote für Frauen mit Behinderungen. Hinzu kommt, dass bislang nur wenige Angebote bekannt sind, die spezifisch auf Männer mit Behinderungen zugeschnitten sind.

Da es in der Schweiz bislang nur wenige etablierte Angebote an der Schnittstelle von Geschlecht und Behinderung gibt, stammen die Beispiele teilweise aus umliegenden Ländern. Sie bilden keine abschliessende Liste, sondern eine dynamische Sammlung, die laufend erweitert werden soll. Hinweise auf weitere Good Practices, neue Angebote und aktuelle Erkenntnisse sind daher ausdrücklich willkommen.

Beispiele für Good Practices:

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Netzwerk Avanti ist das Schweizer Netzwerk von und für Frauen, Lesben, Intergeschlechtliche, Nicht-binäre, Trans und Agender Personen, die mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit leben. Das Netzwerk dient als Anlaufstelle für Peerberatung, sowie Beratung für Angehörige und Fachpersonen. Es informiert über relevante Themen, vermittelt Kontakte zu spezialisierten Stellen, entwickelt Grundlagen, bietet Workshops an und äussert sich zu Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Das Hilfetelefon in Deutschland bietet Beratungen in 18 Fremdsprachen an. Die dazugehörige Internetseite gibt es auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache. Somit sind auch Frauen mit Behinderungen gut aufgehoben. Die bisherigen Auswertungen belegen, dass Frauen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen das Hilfetelefon «Gewalt gegen Frauen» tatsächlich nutzen

Im Rahmen des Projekts «Suse – sicher und selbstbestimmt – Im Recht» des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ist die Webseite suse-hilft.de entstanden. Das Projekt bietet Frauen und Mädchen mit Behinderungen Unterstützung in ganz Deutschland. Auf der Website suse-hilft.de finden Betroffene, die Gewalt erlebt haben oder sich davor schützen wollen, professionelle Hilfe und Beratung. Es gibt zudem Informationen in einfacher Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS).

Ohne die fortlaufende Mitarbeit und das Engagement der Interessenvertretung für Frauen mit Behinderungen – sei es durch das Erarbeiten von Stellungnahmen oder das Einbringen von Vorschlägen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation – würden die Anliegen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in der Behinderten- und Gleichstellungspolitik nicht ausreichend berücksichtigt. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch in den kommenden Jahren, die politische Interessenvertretung der Frauen mit Behinderungen im Weibernetz e. V. weiter zu unterstützen. Wichtige Grundlagen für die Förderung des Projekts wurden im SGB IX und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gelegt. Beide Gesetze beinhalten nun erstmals Regelungen, die die Beteiligungsrechte von Frauen mit Behinderungen stärken.

Das Frauenhaus Graubünden war als erstes Frauenhaus in der Schweiz rollstuhlgerecht und dessen Mitarbeitende im Umgang mit Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung geschult. Spezifische Ansprüche werden berücksichtigt, indem Gebärdensprachdolmetscherinnen, Fahrdienste, Assistenz, medizinische Unterstützung und Hilfsmittel für Frauen und Kinder mit Behinderungen organisiert werden. Mittlerweile sind auch weitere Frauenhäuser in der Schweiz barrierefrei.

Die Opferhilfe-Beratung 142 ist rund um die Uhr erreichbar und bietet Betroffenen Unterstützung in belastenden Situationen. Durch die Zusammenarbeit mit Procom ist das Angebot auch für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich, beispielsweise über Dolmetschdienste und barrierefreie Kommunikationsmöglichkeiten. Damit wird ein niederschwelliger und inklusiver Zugang zu Beratung und Unterstützung ermöglicht.

Bereit für den Check?

Die folgenden Check-Fragen dienen als Impulse und Anregungen. Sie bieten eine Ausgangslage, um die Herausforderungen bestimmter Themenbereiche zu reflektieren. Sie liefern keine fertigen Lösungen, sondern laden dazu ein, bestehende Strukturen und Vorgehensweisen zu reflektieren und über Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf Gleichstellung und Inklusion nachzudenken.

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Sensibilisierung und Analyse: 

Ein grundlegendes Verständnis für geschlechtsspezifische Herausforderungen und Mehrfachdiskriminierung entwickeln.

--> Wie überschneiden sich Geschlecht und Behinderung in meiner Arbeit/meinem Fachbereich?

  • Zum Beispiel: Welche Rolle spielen Normen, Geschlechterstereotypen und Rollenbilder in meinem Fachbereich?
  • Zum Beispiel: Gibt es in meinem Fachbereich Informationen zur geschlechtsspezifischen Situation von Menschen mit Behinderungen oder welche Entwicklungen können antizipiert werden?

Organisation & Institutionalisierung:

Geschlechtssensible Prinzipien in organisatorische Strukturen, Richtlinien und Prozesse integrieren, um nachhaltige Verankerung zu gewährleisten.

--> Wie kann die Verschränkung von Geschlecht und Behinderung besser sichtbar gemacht werden, damit Angebote und Massnahmen alle Betroffenen berücksichtigen?

  • Zum Beispiel: Werden in Prozessen Geschlecht und Behinderung als Querschnittsthemen mitgedacht? Ernennen wir eine themenverantwortliche Person, die sensibilisiert ist und diese Perspektiven einbringt? 

Partizipation & Zusammenarbeit:

Den aktiven Austausch mit Selbstvertretenden, Fachorganisationen und Menschen mit Expertise fördern, um geschlechts- und behinderungsspezifische Perspektiven direkt in die Massnahmenentwicklung einfliessen zu lassen.

--> Wie können Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden?

  • Zum Beispiel: Wie ist sichergestellt, dass Angebote bedarfsgerecht gestaltet werden?

Umsetzung:

Geschlechts- und behinderungsreflektierte Massnahmen, Programme und Projekte gestalten

--> Welche geschlechts- und behinderungsspezifischen Bedarfe gibt es in meinem Bereich?

  • Zum Beispiel: wie betreffen Massnahmen Menschen unterschiedlicher Geschlechter und Behinderungsarten unterschiedlich?

Evaluation:

Die Wirkung der Massnahmen geschlechts- und behinderungssensibel überprüfen, bewerten und Anpassungen vornehmen, um eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen. Die Massnahmen sollen idealerweise dann von Selbstvertretenden bewertet werden.

--> Werden geschlechts- und behinderungsspezifische Indikatoren zur Erfolgskontrolle der Massnahme verwendet?

  • Zum Beispiel: Sehe ich, dass meine Massnahme sich unterschiedlichen auf Männer und Frauen mit Behinderung auswirkt?

Kontakt

Fachstelle Gleichstellung

Adresse

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