Gewalt an der Schnittstelle Geschlecht und Behinderung
Geschlecht und Behinderung können Gewalterfahrungen gegenseitig beeinflussen. Dadurch können besondere Risiken entstehen, die verschiedene Formen von Gewalt begünstigen und den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschweren können.
Hinter den Zahlen
Anna ist am Abend mit dem Bus unterwegs auf dem Weg nach Hause und auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Während der Fahrt wird sie belästigt und fühlt sich unwohl und unsicher. Sie meldet die Situation dem Busfahrer. Er reagiert kaum. Er ist nicht darauf geschult, in solchen Fällen angemessen zu handeln.
Anna kann den Bus nicht einfach verlassen: Viele Haltestellen sind nicht rollstuhlgerecht, und einige der wenigen barrierefreien Haltestellen sind schlecht beleuchtet und wirken unsicher. Die Busfahrt ist für Anna daher mit Angst und Stress verbunden. Sie fühlt sich in ihrer Autonomie eingeschränkt.
Ausgangslage
Menschen mit Behinderungen erleben häufiger Gewalt als Menschen ohne Behinderungen. Sie sind dabei oft mit gesellschaftlichen Vorurteilen und Benachteiligungen konfrontiert. Häufig werden sie nicht gleichbehandelt und haben keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu Präventions- und Schutzmassnahmen. Das schränkt ihre Sicherheit zusätzlich ein (mehr dazu auf den Seiten «Zugang zur Justiz und Unterstützung» und «Bildung und Berufswahl»).
Menschen mit Behinderungen sind bestimmten Risikosituationen oft unmittelbarer ausgesetzt. Gleichzeitig ist unsere Gesellschaft nur wenig darauf sensibilisiert, wie beispielsweise Menschen mit Sprech- oder Hörbehinderungen Hilfe suchen. Dadurch entstehen zusätzliche Barrieren, die den Zugang zu Unterstützung in Gewaltsituationen erschweren.
Da in der Schweiz bislang keine systematische Datenerhebung zur Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen durchgeführt wurde, beruhen die folgenden Erkenntnisse auf Studien aus umliegenden Ländern. Da die Datenlage insgesamt lückenhaft ist, stammen die Zahlen zu Männern und Frauen mit Behinderungen aus unterschiedlichen Studien und sind daher nicht direkt miteinander vergleichbar. Gemeinsam zeigen sie jedoch ein deutliches Bild: Menschen mit Behinderungen erleben erheblich häufiger Gewalt als Menschen ohne Behinderungen.
So berichten ca. 65 Prozent der Männer mit Behinderungen von psychischer Gewalt; bei Männern ohne Behinderungen sind es ca. 46 Prozent. Körperliche Gewalt haben ca. 71 Prozent der Männer mit Behinderungen erlebt, gegenüber 43 Prozent der Männer ohne Behinderungen. Sexualisierte Gewalt wird bei Männern mit Behinderungen mit 1 Prozent ausgewiesen. (DE, BMAS 2013)
Frauen mit Behinderungen sind ebenfalls besonders stark betroffen (DE BMAS 2021; DE, BMFSFJ 2012; FR, DREES 2020): Je nach Studie berichten 68 bis 90 Prozent von psychischer Gewalt, 53 bis 75 Prozent von körperlicher Gewalt und 21 bis 43 Prozent von sexualisierter Gewalt. Diese Zahlen zeigen: Überschneiden sich verschiedene Formen von Diskriminierung, kann sich die Situation zusätzlich verschärfen.
Gewalt im häuslichen Bereich und mit Vertrauenspersonen
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Gewalt findet häufig im häuslichen Umfeld statt, insbesondere in Partnerschaften und innerhalb der Familie. Dabei zeigt sich, dass Männer mit Behinderungen deutlich häufiger von Gewalt betroffen sind als Männer ohne Behinderungen. Noch ausgeprägter ist das Risiko für Frauen mit Behinderungen: In Partnerschaften erleben sie im Vergleich zu Frauen ohne Behinderungen zwei bis dreimal häufiger Gewalt. Für die Betroffenen ist es oft schwierig, sich aus solchen Gewaltsituationen zu lösen.
Soziale und strukturelle Abhängigkeiten sind zentrale Bedingungen, die Gewalt begünstigen. Geschlechtsspezifische Unterschiede im Zugang zu finanziellen Ressourcen werden durch Behinderung verstärkt. Viele Frauen mit Behinderungen verfügen über geringe finanzielle Mittel, unter anderem aufgrund von Teilzeitarbeit, und sind stärker von ihrem sozialen Umfeld abhängig, was ein eigenständiges Leben ausserhalb von Familie oder Partnerschaft erschwert. Der Mangel an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum verstärkt diese Abhängigkeiten zusätzlich.
Auch notwendige Unterstützungs- und Care-Beziehungen können ambivalent sein: Einerseits ermöglichen sie Teilhabe, andererseits können sie mit Kontrolle und belastenden Abhängigkeiten verbunden sein. Fehlende Alternativen in Bezug auf Wohnraum und Einkommen tragen zudem dazu bei, dass Betroffene in gewalttätigen Beziehungen verbleiben oder in diese zurückkehren.
Gleichzeitig erschweren gesellschaftliche Rollenbilder und Abhängigkeiten den Zugang zu Hilfe: Obwohl Menschen mit Behinderungen häufiger Gewalt ausgesetzt sind, zögern viele, Hilfe zu holen - unter anderem aus Angst davor, notwendige Unterstützung zu verlieren.
Auswirkungen von Rollenbildern zeigen sich z.B. daran, dass insbesondere Männer mit Behinderungen seltener Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein Grund dafür sind gesellschaftliche Vorstellungen von Männlichkeit, die Stärke, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in den Vordergrund stellen. Hilfe zu suchen oder über eigene Betroffenheit zu sprechen, widerspricht diesen Erwartungen oft. Für Männer mit Behinderungen kann dieser Druck besonders stark sein, da sie sich zusätzlich mit Zuschreibungen auseinandersetzen müssen, die ihre Selbstständigkeit infrage stellen. Diese Vorstellungen erschweren es, Unterstützung anzunehmen (mehr dazu auf der Seite «Zugang zur Justiz und Unterstützung»).
Gewalt in Institutionen und betreutem Wohnen
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Das Leben in Institutionen kann für Menschen mit Behinderungen hilfreich sein, da sie dort eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung erhalten. Professionelle Betreuung und spezielle Angebote helfen, Fähigkeiten zu stärken und ein selbstständigeres Leben zu führen.
Trotz der Unterstützung, die Einrichtungen bieten, bestehen auch Risiken: Bewohnerinnen und Bewohner können dort Gewalt und Missbrauch erfahren, wobei Frauen mit Behinderungen besonders gefährdet sind. Studien zeigen, dass viele Frauen bereits in ihrer Kindheit und Jugend Gewalt in solchen Einrichtungen erlebt haben, sei sie körperlich, psychisch oder sexuell. Daten zur Gewaltbetroffenheit von Männern mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe stehen bislang noch aus.
Infobox: Schutzlücke im Gewaltschutz
Häusliche Gewalt ist ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgung beginnt automatisch, sobald Behörden davon erfahren, auch ohne Anzeige.
Bestimmte Formen von Gewalt (z. B. einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohungen) werden jedoch nur verfolgt, wenn sie innerhalb einer Partnerschaft oder eines gemeinsam geführten Haushalts stattfinden.
Viele Menschen mit Behinderungen leben in Institutionen, in denen Gewalt häufiger vorkommt (durch Personal oder Mitbewohnende), aber nicht automatisch unter den Schutz der häuslichen Gewalt fällt. Dadurch entsteht eine Schutzlücke.
Die Bedingungen, die Gewalt in Einrichtungen begünstigen, sind vielfältig. Dazu zählen insbesondere:
- Fehlendes Wissen: Gewalt wird oft nur als körperliche Gewalt verstanden. Andere Formen von Gewalt bleiben dadurch unerkannt.
- Geringe Privatsphäre und Abhängigkeit: Viele Menschen leben auf engem Raum und sind stark vom Personal abhängig. Dieses Machtungleichgewicht erhöht das Risiko von Grenzverletzungen.
- Fehlende Meldestellen: Vertrauliche und leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeiten fehlen häufig. Zudem gibt es keine kantonalen Mindeststandards, die Einrichtungen zur Schaffung solcher Stellen verpflichten.
- Uneinheitliche Standards: Es fehlen klare Vorgaben zu Schulungen im Gewaltschutz sowie Handlungsrichtlinien bei Verdachtsfällen. Dadurch ist der angemessene Umgang mit solchen Situationen oft nicht eindeutig geregelt.
Gewalt im öffentlichen Verkehr
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Der öffentliche Verkehr spielt eine zentrale Rolle für den Zugang zu Arbeit, Bildung, Freizeit und sozialen Aktivitäten. Gewalt und Kriminalität können die Mobilität von Menschen mit Behinderungen jedoch stark einschränken. Eine Studie aus dem Vereinigten Königreich zeigt, dass rund ein Viertel der befragten Menschen mit Behinderungen bereits gefährliche Situationen im öffentlichen Verkehr erlebt hat.
Besonders betroffen sind Frauen mit Behinderungen: Sie nutzen den öffentlichen Verkehr häufiger als Männer mit und ohne Behinderungen und erleben dort überdurchschnittlich oft Gewalt. Dazu zählen Belästigungen, Übergriffe, unerwünschte Annäherungen und sexistische Kommentare.
Strukturelle Barrieren verstärken die Unsicherheit im öffentlichen Verkehr. Da viele Haltestellen nicht barrierefrei sind, können Menschen mit körperlichen Behinderungen oft weder den Wagen wechseln noch selbstständig aussteigen.
Gleichzeitig begünstigen volle Fahrzeuge, lange Wartezeiten, schlechte Beleuchtung und fehlendes Sicherheitspersonal grenzüberschreitende Handlungen. Dadurch können sich Betroffene unsicheren Situationen kaum entziehen, was psychisch belastet und ihre Mobilität sowie den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen einschränkt.
Gewalt im digitalen Raum
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Digitale Gewalt bezeichnet Angriffe auf Menschen über das Internet oder soziale Medien. Dazu zählen Hasskommentare, Beleidigungen, Drohungen, sexuelle Belästigung, Cyberstalking sowie das Veröffentlichen privater Daten (Doxxing). Besonders betroffen sind Frauen, Menschen mit Behinderungen sowie mehrfach diskriminierte Personen, darunter auch Frauen mit Behinderungen, da digitale Gewalt häufig an bestehende gesellschaftliche Diskriminierungen anknüpft.
Digitale Gewalt kann erhebliche Folgen haben. Viele Betroffene erleben psychischen Druck, Angst oder ziehen sich aus öffentlichen Räumen zurück. Häufig vermeiden sie es, sich öffentlich zu äussern, um weiteren Angriffen zu entgehen. Besonders Frauen in Politik, Medien oder Aktivismus sind verstärkt betroffen, was ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe einschränken kann.
Die Manosphere bezeichnet ein Netzwerk aus Online-Gruppierungen, in denen sich Männer austauschen, die sich benachteiligt oder ausgeschlossen fühlen. Frauen, Feminismus und Gleichstellung werden für diese Wahrnehmung verantwortlich gemacht. Dadurch können sich Vorstellungen männlicher Überlegenheit und die Idee einer hierarchischen Geschlechterordnung verstärken. Ausserdem entstehen dabei häufig frauenfeindliche Narrative, die zur Normalisierung von digitaler Gewalt beitragen können.
Weitere Informationen für Fachpersonen zum Thema Manosphere und Männlichkeitsideologien findet sich hier.
Wichtige Information in Hinblick auf Prävention
Für die Prävention ist entscheidend, zu verstehen, welche Bedürfnisse solche Online-Gruppen ansprechen. Studien weisen darauf hin, dass Männer im Autismus-Spektrum in Teilen der Manosphere überrepräsentiert sein können. Dies wird unter anderem mit Erfahrungen von Mobbing, sozialer Zurückweisung und Einsamkeit in Verbindung gebracht.
In der Manosphere können diese Bedürfnisse aufgegriffen und mit frauenfeindlichen Deutungen verknüpft werden, indem persönliche Kränkungs- und Ausgrenzungserfahrungen auf Frauen, Feminismus oder Gleichstellung zurückgeführt werden. Für die Prävention ist deshalb wichtig, solche Dynamiken frühzeitig zu erkennen.
Good Practices
Um aufzuzeigen, wie geschlechtssensible Ansätze in der Praxis aussehen können, folgen im Anschluss ausgewählte Good-Practice-Beispiele. Da die Massnahme A5 des kantonalen Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention den Fokus auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen legt, beziehen sich die Beispiele vor allem auf Angebote für Frauen mit Behinderungen. Hinzu kommt, dass bislang nur wenige Angebote bekannt sind, die spezifisch auf Männer mit Behinderungen zugeschnitten sind.
Da es in der Schweiz bislang nur wenige etablierte Angebote an der Schnittstelle von Geschlecht und Behinderung gibt, stammen die Beispiele teilweise aus umliegenden Ländern. Sie bilden keine abschliessende Liste, sondern eine dynamische Sammlung, die laufend erweitert werden soll. Hinweise auf weitere Good Practices, neue Angebote und aktuelle Erkenntnisse sind daher ausdrücklich willkommen.
Beispiele für Good Practices:
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Das Hilfetelefon in Deutschland bietet Beratungen in 18 Fremdsprachen an. Die dazugehörige Internetseite gibt es auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache. Somit sind auch Frauen mit Behinderungen gut aufgehoben. Die bisherigen Auswertungen belegen, dass Frauen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen das Hilfetelefon «Gewalt gegen Frauen» tatsächlich nutzen.
Seit Anfang 2024 ermöglicht das neue Finanzierungssystem SEBE im Kanton Zürich Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung. Neben Institutionen können sie jetzt auch Betreuung in eigenen Wohnungen oder Wohngemeinschaften wählen und zwischen ambulanten Anbietern und Bezugspersonen aus ihrem Umfeld entscheiden. Dieses neue System kommt vor allem Frauen mit Behinderungen sehr entgegen, da sie je nach Wohnsituation mit unterschiedlichen Herausforderungen und Problemen konfrontiert werden, aber nun die Möglichkeit haben gemäss ihren Interessen und Bedürfnissen frei zu wählen, wie sie leben und von wem sie betreut werden möchten. Jedoch ist es wichtig, die möglichen Herausforderungen und Probleme zu beachten, die in Institutionen, bei der Betreuung durch Bezugspersonen oder durch ambulante Anbieter auftreten können. Neben Frauen mit Behinderungen unterstützt das neue Finanzierungsmodell SEBE nun auch Frauen ohne Behinderungen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen. Da Frauen häufiger als Männer Care-Arbeit leisten und dies oft zulasten ihrer Erwerbsarbeit geht, bietet das neue System ihnen die Möglichkeit, für diese Arbeit entschädigt zu werden.
Im Rahmen des Projekts «Suse – sicher und selbstbestimmt – Im Recht» des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ist die Webseite suse-hilft.de entstanden. Das Projekt bietet Frauen und Mädchen mit Behinderungen Unterstützung in ganz Deutschland. Auf der Website suse-hilft.de finden Betroffene, die Gewalt erlebt haben oder sich davor schützen wollen, professionelle Hilfe und Beratung. Es gibt zudem Informationen in einfacher Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
Seit Mitte der 1990er-Jahre setzt sich Niedersachsen in der Verkehrsplanung dafür ein, die spezifischen Bedürfnisse von Frauen in die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einzubeziehen. Im Rahmen des Nahverkehrsplans 2008 wurden zunächst die Anforderungen und Bedürfnisse verschiedener Nutzendengruppen systematisch erfasst. Darüber hinaus wurden geschlechtsspezifische Daten erhoben, um ein Verständnis für die unterschiedlichen Anforderungen zu entwickeln. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Ziele formuliert und ein umfassender, gleichstellungsorientierter Massnahmenkatalog erstellt, der darauf abzielt, den ÖPNV für alle Nutzenden gleichermassen sicher und zugänglich zu gestalten.
Das Projekt «Sicher mit Bus und Bahn unterwegs» ist Teil eines umfassenden Ansatzes zur Förderung von Gleichstellung und Sicherheit in der Region Hannover. Der Fokus liegt auf der Bekämpfung von Gewalt im öffentlichen Raum. Neben planerischen Lösungen für sogenannte «Angsträume» (dunkle Haltestellen, schlecht beleuchtete Wege), möchte man auch ausreichend auf Tatpersonen eingehen. Verkehrsunternehmen haben damit begonnen, Fahrpersonal beziehungsweise Kundenbetreuende im Umgang mit respektlosem Verhalten zu schulen. Diese Schulungen sollen dazu beitragen, dass sowohl das Personal als auch die Fahrgäste besser gegen unangemessenes Verhalten vorgehen können. Zudem werden die Fahrgäste über ihre Handlungsmöglichkeiten informiert. Seit Februar begleitet in jeder S-Bahn nach 21 Uhr ein Kundenbetreuer oder eine Kundenbetreuerin die Fahrgäste, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und sie bei Bedarf zu unterstützen.
Das Bundesnetzwerk Frauenbeauftragte in Einrichtungen hat sich als zentrale Interessenvertretung auf nationaler Ebene in Deutschland etabliert. Dadurch erhalten Frauen in Einrichtungen künftig eine starke Stimme. Seit 2008 setzt sich Weibernetz e.V. mit Unterstützung des Bundesfrauenministeriums dafür ein, Frauenbeauftragte in Einrichtungen zu fördern und zu vernetzen. Die Arbeit der letzten Jahre hat erfolgreich dazu beigetragen, Frauen mit Lernschwierigkeiten zu stärken und ihren Schutz vor Gewalt in Einrichtungen zu verbessern. In ganz Deutschland haben sich zahlreiche Frauenbeauftragte als wichtige Vertreterinnen der Interessen von Frauen etabliert. Sie unterstützen ihre Kolleginnen, begegnen ihnen auf Augenhöhe und setzen sich für Themen wie Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Schutz vor Belästigung und Gewalt ein.
Bereit für den Check?
Die folgenden Check-Fragen dienen als Impulse und Anregungen. Sie bieten eine Ausgangslage, um die Herausforderungen bestimmter Themenbereiche zu reflektieren. Sie liefern keine fertigen Lösungen, sondern laden dazu ein, bestehende Strukturen und Vorgehensweisen zu reflektieren und über Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf Gleichstellung und Inklusion nachzudenken.
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Sensibilisierung und Analyse:
Ein grundlegendes Verständnis für geschlechtsspezifische Herausforderungen und Mehrfachdiskriminierung entwickeln.
--> Wie überschneiden sich Geschlecht und Behinderung in meiner Arbeit/meinem Fachbereich?
- Zum Beispiel: Welche Rolle spielen Normen, Geschlechterstereotypen und Rollenbilder in meinem Fachbereich?
- Zum Beispiel: Gibt es in meinem Fachbereich Informationen zur geschlechtsspezifischen Situation von Menschen mit Behinderungen oder welche Entwicklungen können antizipiert werden?
Organisation & Institutionalisierung:
Geschlechtssensible Prinzipien in organisatorische Strukturen, Richtlinien und Prozesse integrieren, um nachhaltige Verankerung zu gewährleisten.
--> Wie kann die Verschränkung von Geschlecht und Behinderung besser sichtbar gemacht werden, damit Angebote und Massnahmen alle Betroffenen berücksichtigen?
- Zum Beispiel: Werden in Prozessen Geschlecht und Behinderung als Querschnittsthemen mitgedacht? Ernennen wir eine themenverantwortliche Person, die sensibilisiert ist und diese Perspektiven einbringt?
Partizipation & Zusammenarbeit:
Den aktiven Austausch mit Selbstvertretenden, Fachorganisationen und Menschen mit Expertise fördern, um geschlechts- und behinderungsspezifische Perspektiven direkt in die Massnahmenentwicklung einfliessen zu lassen.
--> Wie können Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden?
- Zum Beispiel: Wie ist sichergestellt, dass Angebote bedarfsgerecht gestaltet werden?
Umsetzung:
Geschlechts- und behinderungsreflektierte Massnahmen, Programme und Projekte gestalten
--> Welche geschlechts- und behinderungsspezifischen Bedarfe gibt es in meinem Bereich?
- Zum Beispiel: wie betreffen Massnahmen Menschen unterschiedlicher Geschlechter und Behinderungsarten unterschiedlich?
Evaluation:
Die Wirkung der Massnahmen geschlechts- und behinderungssensibel überprüfen, bewerten und Anpassungen vornehmen, um eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen. Die Massnahmen sollen idealerweise dann von Selbstvertretenden bewertet werden.
--> Werden geschlechts- und behinderungsspezifische Indikatoren zur Erfolgskontrolle der Massnahme verwendet?
- Zum Beispiel: Sehe ich, dass meine Massnahme sich unterschiedlichen auf Männer und Frauen mit Behinderung auswirkt?
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