Arbeitsbewilligung beantragen

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Anleitung

  1. Welche Unterlagen brauchen Sie?

    Wir empfehlen Ihnen, sich auf das Ausfüllen des Gesuchs vorzubereiten. Die folgenden Dokumente und Angaben sind hilfreich:

    Angaben zur Person

    Vorteile:

    • Name, Vorname
    • Vollständige Adresse
    • Geburtsdatum
    • Zivilstand
    • Staatsangehörigkeit
    • Namen, Vornamen und Staatsangehörigkeit der Eltern
    • Anzahl direkter Familienangehörige im Ausland
    • Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Verwandtschaftsgrad der mitreisenden Familienangehörigen

    Angaben zur Arbeitgeberin / zum Arbeitgeber

    Vorteile:

    • Firmenangaben sowie Kontaktperson in der Firma
    • Rechnungsadresse in der Schweiz
    • Art des Anstellungsverhältnisses (Festanstellung, Projekt, Praktikum etc.)
    • Ist die betreffende Person bereits angestellt?
    • Seit wann bzw. wie lange ist die betreffende Person angestellt?
    • Sitz der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers
    • Angaben zum Einsatzort in der Schweiz

    Angaben zum Aufenthalt

    Vorteile:

    • Dauer des gewünschten Aufenthalts
    • Wohnadresse in der Schweiz
    • Auflistung der letzten Aufenthalte in der Schweiz
    • Bei Visumspflicht: Angabe, bei welcher Schweizer Auslandvertretung das Visum abgeholt wird
  2. Zusätzliche Unterlagen

    Zwingend sind folgende Unterlagen hochzuladen:

    Vorteile:

    • Spezifische Gesuchsbegründung
    • Arbeitsvertrag
    • Lebenslauf/CV
    • Zeugnis-, Diplomkopien
    • Ausweis-, Passkopien

    Wir bitten Sie, keine Sammeldateien hochzuladen.

    Entsendungen

    Bei Entsendungen (Arbeitgeber im Ausland) benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

    Vorteile:

    • Entsendebestätigung (bei Entsendungen bis max. 4 Monate resp. 120 Tage)

    oder

    Vorteile:

    • Entsendevertrag (bei Entsendungen länger als 4 Monate)
  3. Wie hoch sind die Gebühren?

    Bitte beachten Sie, dass die Gebühren im Zusammenhang mit Arbeitsbewilligungen (insbesondere für ablehnende Verfügungen) per 01.03.2024 erhöht werden mussten. Die Gebühren folgen dem Kostendeckungsprinzip. Die jeweils geltenden Ansätze finden Sie im aktuellen Gebührenreglement.

  4. So stellen Sie Ihr Gesuch

    Das Gesuch um eine Arbeitsbewilligung können Sie online über das kantonale Portal ZHservices (via Zürikonto) einreichen. Es ist eine einmalige Registrierung nötig. 

    Registrierung auf dem Kundenportal ZHservices

    Vorteile:

    • Der für das Thema Arbeitsbewilligungen zuständige Haupt-Admin-User der Organisation muss sich zunächst persönlich registrieren.

    Vorteile:

    • In einem zweiten Schritt kann der Haupt-Admin-User seine Organisation erfassen.

    Vorteile:

    • Im Gesuchsportal sind individuelle User-Profile erforderlich, um Gesuche einzureichen und zu bearbeiten. Betroffene Mitarbeitende legen mittels Zwei-Faktoren-Authentifizierung ihre persönlichen Profile an. Die Benutzerprofile könenn anschliessend mit der Organisation verknüpft werden.

    Vorteile:

    • Pro Oganisation sind ein oder mehrere Admin-User auszuwählen, die künftig die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Mitarbeitendenprofile im Organisations-Account tragen.

    Vorteile:

    • Alle Mitarbeitenden-Profile haben Einsicht in sämtliche angelegte Gesuche der zugehörigen Organisation und die Berechtigung, diese weiterzubearbeiten.

    Zürikonto-Login

    Das Angebot «Arbeitsbewilligung beantragen» setzt ein Login für das Zürikonto voraus. Dieses wird künftig ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, verwenden. Mit AGOV benötigen Sie keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Das ist sicherer und erst noch bequemer. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes.

    Für bestehende Angebote von ZHservices können Sie bis auf Weiteres ihr bestehendes ZHservices-Login verwenden.

    Es werden nur Gesuche von inländischen Gesuchstellern entgegengenommen. Ausländische Gesuchstellende müssen ein Zustellungsdomizil oder eine Vertretung in der Schweiz angeben.

    Die Gesuchsunterlagen müssen als separate PDF-Dokumente über je einzelne Eingabefelder hochgeladen werden. Wir bitten Sie, keine Sammeldateien hochzuladen.

  5. Wie geht es weiter?

    Sie brauchen vorerst nichts zu unternehmen. Sobald Sie Ihr Gesuch bei uns online eingereicht haben, sehen Sie den Stand Ihres Gesuchs. Die Verfügung sowie die zugehörige Rechnung werden digital als PDF-Dokument an Ihren Organisations-Account übermittelt.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen

Telefon

+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail

ab@vd.zh.ch