Arbeitsbewilligung beantragen

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Wichtiger Hinweis

Die kantonale Verwaltung bleibt über die Feiertage  vom 24.12.2024 bis 05.01.2025 geschlossen. Sie können Ihre Gesuche weiterhin einreichen; diese werden jedoch erst ab dem 06.01.2025 bearbeitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis und schöne Festtage.

Anleitung

  1. Welche Unterlagen brauchen Sie?

    Wir empfehlen Ihnen, sich auf das Ausfüllen des Gesuchs vorzubereiten. Die folgenden Dokumente und Angaben sind hilfreich:

    Angaben zur Person

    Vorteile:

    • Name, Vorname
    • Vollständige Adresse
    • Geburtsdatum
    • Zivilstand
    • Staatsangehörigkeit
    • Namen, Vornamen und Staatsangehörigkeit der Eltern
    • Anzahl direkter Familienangehörige im Ausland
    • Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Verwandtschaftsgrad der mitreisenden Familienangehörigen

    Angaben zur Arbeitgeberin / zum Arbeitgeber

    Vorteile:

    • Firmenangaben sowie Kontaktperson in der Firma
    • Rechnungsadresse in der Schweiz
    • Art des Anstellungsverhältnisses (Festanstellung, Projekt, Praktikum etc.)
    • Ist die betreffende Person bereits angestellt?
    • Seit wann bzw. wie lange ist die betreffende Person angestellt?
    • Sitz der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers
    • Angaben zum Einsatzort in der Schweiz

    Angaben zum Aufenthalt

    Vorteile:

    • Dauer des gewünschten Aufenthalts
    • Wohnadresse in der Schweiz
    • Auflistung der letzten Aufenthalte in der Schweiz
    • Bei Visumspflicht: Angabe, bei welcher Schweizer Auslandvertretung das Visum abgeholt wird
  2. Zusätzliche Unterlagen

    Zwingend sind folgende Unterlagen hochzuladen:

    Vorteile:

    • Spezifische Gesuchsbegründung
    • Arbeitsvertrag
    • Lebenslauf/CV
    • Zeugnis-, Diplomkopien
    • Ausweis-, Passkopien

    Wir bitten Sie, keine Sammeldateien hochzuladen.

    Entsendungen

    Bei Entsendungen (Arbeitgeber im Ausland) benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

    Vorteile:

    • Entsendebestätigung (bei Entsendungen bis max. 4 Monate resp. 120 Tage)

    oder

    Vorteile:

    • Entsendevertrag (bei Entsendungen länger als 4 Monate)
  3. Wie hoch sind die Gebühren?

    Gebührenübersicht

    Entscheidungsart Gebühren in Fr. 
    Gutheissende Entscheide zulasten der Aufenthalterkontingente oder Kurzaufenthalterkontingente für EU/EFTA Staatsangehörige 210
    Gutheissende Entscheide zulasten der Aufenthalterkontingente oder Kurzaufenthalterkontingente für Drittstaatsangehörige 400
    Gutheissende Entscheide betreffend nicht kontingentierte Aufenthalte für EU/EFTA Staatsangehörige 210
    Gutheissende Entscheide betreffend nicht kontingentierte Aufenthalte für Drittstaatsangehörige 320
    Gutheissende Entscheide betreffend Verlängerungen der Aufenthalterkontingente oder Kurzaufenthalterkontingente 210
    Gutheissende Entscheide zum Stellenantritt von Drittstaatsangehörigen, die bereits über eine Bewilligung zum Aufenthalt ohne Erwerbserlaubnis verfügen. 120
    Entscheide betreffend Änderungen von Auflagen und Bedingungen für Drittstaatsangehörige 210
    Gutheissende Entscheide betreffend Stellenwechsel von Drittstaatsangehörigen 400
    Gutheissende Entscheide betreffend Grenzgänger/innen aus Drittstaaten 120
    Ablehnende Entscheide 400
    Entscheide über die Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich (Asylsuchende und Schutzbedürftige) 0

    Für ausserordentliche und besonders aufwändige Abklärungen kann ein Zuschlag von bis zu 50 % der jeweiligen Gebühr erhoben werden. 

  4. So stellen Sie Ihr Gesuch

    Das Gesuch um eine Arbeitsbewilligung können Sie online über das kantonale Portal ZHservices (via Zürikonto) einreichen. Es ist eine einmalige Registrierung nötig. 

    Registrierung auf dem Kundenportal ZHservices (via Zürikonto)

    Vorteile:

    • Der für das Thema Arbeitsbewilligungen zuständige Haupt-Admin-User der Organisation muss sich zunächst persönlich registrieren.

    Vorteile:

    • In einem zweiten Schritt kann der Haupt-Admin-User seine Organisation erfassen.

    Vorteile:

    • Im Gesuchsportal sind individuelle User-Profile erforderlich, um Gesuche einzureichen und zu bearbeiten. Betroffene Mitarbeitende legen mittels Zwei-Faktoren-Authentifizierung ihre persönlichen Profile an. Die Benutzerprofile können anschliessend mit der Organisation verknüpft werden.

    Vorteile:

    • Pro Organisation sind ein oder mehrere Admin-User auszuwählen, die künftig die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Mitarbeitendenprofile im Organisations-Account tragen.

    Vorteile:

    • Alle Mitarbeitenden-Profile haben Einsicht in sämtliche angelegte Gesuche der zugehörigen Organisation und die Berechtigung, diese weiterzubearbeiten.

    Zürikonto-Login

    Das Angebot «Arbeitsbewilligung beantragen» setzt ein Login für das Zürikonto voraus. Dieses wird künftig ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, verwenden. Mit AGOV benötigen Sie keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Das ist sicherer und erst noch bequemer. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes.

    Für bestehende Angebote von ZHservices können Sie bis auf Weiteres ihr bestehendes ZHservices-Login verwenden.

    Zugang via easyGov

    Neu können Sie Ihr Gesuch um Arbeitsbewilligung auch über den Online-Schalter des Bundes einreichen. Den Zugang zu easyGov und alle nötigen Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    https://www.easygov.swiss/easygov/#

    Es werden nur Gesuche von inländischen Gesuchstellern entgegengenommen. Ausländische Gesuchstellende müssen ein Zustellungsdomizil oder eine Vertretung in der Schweiz angeben.

    Die Gesuchsunterlagen müssen als separate PDF-Dokumente über je einzelne Eingabefelder hochgeladen werden. Wir bitten Sie, keine Sammeldateien hochzuladen.

  5. Wie geht es weiter?

    Sie brauchen vorerst nichts zu unternehmen. Sobald Sie Ihr Gesuch bei uns online eingereicht haben, sehen Sie den Stand Ihres Gesuchs. Die Verfügung sowie die zugehörige Rechnung werden digital als PDF-Dokument an Ihren Organisations-Account übermittelt.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen

Telefon

+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail

ab@vd.zh.ch