Rauchverbot

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, gilt ein Rauchverbot zum Schutz vor Passivrauchen.

Grundzüge

  • Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (PaRG) regelt den Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen (Art. 1 PaRG).
  • Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ist verboten (§ 22 Abs. 1 Gastgewerbegesetz; GGG). § 22 Abs. 2 GGG sieht die Möglichkeit von Fumoirs vor.
  • Reine Raucherbetriebe sind im Kanton Zürich jedoch verboten (§ 12 Abs. 2 der Verordnung zum Gastgewerbegesetz; GGV); diesbezüglich ist das kantonale Recht strenger als das Bundesrecht (vgl. Art. 3 f. PaRG).

Vollzug und Aufsicht

Im Bereich des Schutzes vor Passivrauchen sind verschiedene Behörden zuständig:

  • Rauchverbot in Gastronomiebetrieben: für den Vollzug ist die Gemeinde und für die Aufsicht die Volkswirtschaftsdirektion zuständig.
  • Rauchverbot am Arbeitsplatz: für die Kontrolle ist das Arbeitsinspektorat des Amts für Wirtschaft zuständig.
  • Rauchverbot in anderen öffentlich zugänglichen Räumen: für den Vollzug ist die kantonale Gesundheitsdirektion zuständig.

Rechtsauskunft

Gemeinden (Gastwirtschaftsbetriebe)

RA lic. iur. Andrea Wenger

Fachreferentin Wirtschaft und Arbeit

andrea.wenger@vd.zh.ch
+41 43 259 26 20
Neumühlequai 10, 8090 Zürich

Private

Private wenden sich bitte an die zuständige Gemeinde.

Rauchverbot am Arbeitsplatz

Amt für Wirtschaft / Arbeitsinspektorat

Telefon: +41 43 259 91 00
E-Mail: arbeitsinspektorat@vd.zh.ch

Rauchverbot in anderen öffentlich zugänglichen Räumen

Raphaela Stutz, MLaw

Gesundheitsdirektion, Amt für Gesundheit, Abteilung Recht

rechtsabteilung@gd.zh.ch
+41 43 259 24 39

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsinspektorat

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 91 00


Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

arbeitsinspektorat@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

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