Waldplanung & Bewirtschaftung

Die forstliche Planung sichert die nachhaltige Nutzung des Waldes. Sie berücksichtigt dabei die vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Waldbewirtschaftung

Bewirtschaften Sie Ihren Wald? Dann müssen Sie dafür sorgen, dass der Wald seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann. Und Sie sind verpflichtet, ihn auch nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften. Eine generelle Pflicht, den eigenen Wald zu pflegen und zu bewirtschaften, gibt es hingegen nicht.

Im Kanton Zürich gibt es verschiedene Hilfsmittel, um Ihren Wald nachhaltig und zielgerichtet zu bewirtschaften:

  • Wenn Sie beitragsberechtigte Förderungsmassnahmen durchführen, haben Sie Anspruch auf Beitragszahlungen.
  • Der Forstdienst bietet Ihnen kostenlose Beratung bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes an.
  • Vor der Ausführung von Holzschlägen werden die Bäume vom Forstdienst angezeichnet.

Waldnaturschutz

Im Amt für Landschaft und Natur (ALN) sind gestützt auf die rechtlichen Grundlagen die Abteilung Wald und die Fachstelle Naturschutz für den Schutz und die Förderung der Biodiversität im Wald zuständig. Zur bestmöglichen Erreichung der strategischen Zielsetzungen haben die Fachstelle Naturschutz und die Abteilung Wald die Zuständigkeiten bei Zielen und Umsetzung der Biodiversitätsförderung im Wald geklärt und teilweise neu organisiert. Das vorliegende Handbuch Waldnaturschutz hält dazu die relevanten Informationen fest.

Waldplanung

Die Waldplanung im Kanton Zürich findet auf zwei Ebenen statt:

Strategische Ebene: Waldentwicklungsplan (WEP)

Der Waldentwicklungsplan formuliert eigentumsübergreifend Entwicklungsziele und -massnahmen für den Kanton Zürich. Er wurde 2010 erstellt und ist bis 2025 gültig. Der Stand der Umsetzung wird alle fünf Jahre in Form von Zwischenberichten überprüft. Sie geben regelmässig Auskunft über die Nachhaltigkeit der Waldentwicklung. Der WEP ist für die Behörden von Kanton und Gemeinden verbindlich.

Operationelle Ebene: Ausführungsplanung

Auf dieser Planungsebene werden die im Waldentwicklungsplan formulierten Massnahmen von öffentlichem Interesse umgesetzt – in Form von Betriebsplänen, Verträgen oder Projekten. Sie ist Voraussetzung für öffentliche Beiträge von Bund und Kanton. Sie richtet sich an Forstbetriebe, Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und zeigt den Handlungsspielraum für eine nachhaltige und zielgerichtete Waldbewirtschaftung auf.

Weiterführende Links zum Thema Waldplanung:

Waldentwicklungsplan

Der Waldentwicklungsplan (WEP) befasst sich mit den öffentlichen Interessen am Wald im Kanton Zürich. Er stellt sicher, dass der Wald seine Funktionen nachhaltig erfüllen kann. Rechtlich ist er im Waldgesetz und in der Waldverordnung des Kantons Zürich verankert.

Der WEP

  • erfasst und gewichtet die verschiedenen gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald,
  • legt die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest, 
  • zeigt Interessenkonflikte auf, 
  • setzt Prioritäten für den Vollzug,
  • macht Vorgaben für das weitere Vorgehen.

Der WEP ist eine wichtige Grundlage für

  • den Forstdienst bei der Beratung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, 
  • die Sicherung der öffentlichen Interessen,
  • die Gewährleistung einer transparenten forstrechtlichen Bewilligungspraxis,
  • die Steuerung nachhaltiger Waldfunktionen. 

Er bietet einen klaren Rahmen für die Ausführungsplanung, vor allem für die Betriebsplanungen. So erhalten Waldeigentümerinnen und Waldbewirtschafter Planungssicherheit und Handlungsspielraum.

Waldentwicklungsplan ZH 2010

Waldentwicklungsplan ZH 2010
Waldentwicklungsplan ZH 2010
Herausgeber/in
Kanton Zürich, Baudirektion
Publikationsdatum
September 2010

Die Pläne zum Waldentwicklungsplan können Sie als PDF downloaden oder direkt im GIS-Browser ansehen:

Nachhaltigkeit

Der Wald wird so bewirtschaftet, dass er seine Funktionen nachhaltig gewährleisten kann (Art. 20, Bundesgesetz über den Wald). Er soll

  • den natürlichen Rohstoff Holz produzieren, 
  • vor Naturgefahren schützen, 
  • Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten bieten
  • als Erholungsraum für die Bevölkerung dienen.

Um die nachhaltige Nutzung des Zürcher Waldes zu kontrollieren und zu gewährleisten, wurden im Waldentwicklungsplan (WEP) Ziele festgelegt und geeignete Indikatoren definiert. Alle fünf Jahre wird die Entwicklung und der Umsetzungsstand überprüft. Im letzten Zwischenbericht von 2020 finden Sie die wichtigsten Erkenntnisse zum Stand der Waldentwicklung im Kanton Zürich und die Handlungsschwerpunkte für die nächsten Jahre.

Waldentwicklung ZH

Titelblatt - Zwischenbericht Waldentwicklung 2020
Titelblatt zum Zwischenbericht Waldentwicklung 2020

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Der Zürcher Wald entwickelt sich gut

Insgesamt entwickelt sich der Zürcher Wald in die gewünschte Richtung. Die Pflege und Nutzung des Waldes waren in den letzten beiden Jahren von Sturmereignissen, Trockenheit und Borkenkäfer geprägt. Wenn sich diese Ereignisse auch noch nicht in allen erhobenen Indikatorwerten niederschlagen, so stellen sie dennoch besondere Herausforderungen dar. Grosse Schadholzmengen, pflegeintensive Jungwaldflächen, Sicherheitsfragen, aber auch die sukzessive Verjüngung alternder Waldbestände und die Förderung von klimatoleranten Baumarten werden Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie Forstdienst in den kommenden Jahren stark beschäftigen.

Immer dranbleiben!

In verschiedenen Bereichen lassen sich weitere Fortschritte im Hinblick auf die gesetzten Ziele für das Jahr 2025 feststellen. Hervorzuheben sind die zunehmend naturnähere Bestockung oder ein steigender Totholzanteil sowie eine zunehmende Fläche lichter, artenreicher Wälder. Die Schutzwaldpflege ist etabliert und mit der Ausscheidung der Tobelwälder konnten zahlreiche Pflegerückstände in Bachgerinnen aufgeholt werden. Grosse gepflegte Eichenwälder sind auch mit Blick auf den Klimawandel zukunftsweisend. Die Eigentumsstrukturen konnten im Rahmen von Korporationsgründungen und Waldzusammenlegungen weiter verbessert werden. Nicht alle quantitativen Ziele wurden indes erreicht. Hier sollen die bisherigen Massnahmen in den nächsten Jahren konsequent bzw. verstärkt weiterverfolgt werden.

Betriebsplanung

Die Waldbewirtschaftung ist Sache der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer.

Wenn Sie mehr als 50 Hektaren Waldfläche besitzen, müssen Sie einen Betriebsplan erstellen. Er ist für Waldeigentümerinnen oder Waldeigentümer verbindlich und muss genehmigt werden. Der Betriebsplan dient vor allem als Führungsinstrument für Waldbesitzende und Betriebsleitende. Darin wird festgelegt, mit welchen Bewirtschaftungsmassnahmen die Betriebsziele und die Vorgaben des Waldgesetzes umgesetzt werden. Ausserdem ist er Grundlage für Beitragszahlungen von Bund und Kanton.

Der Kanton Zürich unterstützt die Erarbeitung eines Betriebsplanes finanziell und mit kostenlosen Planungsgrundlagen wie z.B. Kennzahlen und Karten. Das gilt auch, wenn Sie weniger als 50 Hektaren Wald besitzen und freiwillig einen Betriebsplan erstellen wollen. Die Genehmigung des Betriebsplanes beschränkt sich auf die Einhaltung übergeordneter Vorgaben (WEP, Kantonale Förderprojekte), Aspekte der naturnahen Waldbewirtschaftung und die Obergrenze einer nachhaltigen Holznutzung («Hiebsatz»).

Waldfunktionen

Der Wald ist multifunktional. Er ist Lebensraum von Tieren, Pilzen und Pflanzen. Er ist Erholungsraum für den Menschen. Er speichert und filtert Wasser, Luft und CO2.. Er produziert Holz. Wir müssen dafür sorgen, dass der Wald seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion erfüllen kann. 

Um die verschiedenen Waldfunktionen nachhaltig zu erbringen, müssen geeignete Massnahmen geplant und der Wald naturnah und gezielt verjüngt, gepflegt und bewirtschaftet werden. Als Waldeigentümerin oder -eigentümer werden Sie mit Beiträgen oder Vergütungen unterstützt, wenn Sie

  • Jungwald naturnah pflegen, 
  • Wald in besonders erschwerten Geländeverhältnissen bewirtschaften,
  • besondere Massnahmen zur Verhütung von Schäden an der Waldverjüngung treffen.

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Schutzwälder sind wichtig für die Sicherheit von Siedlungen und Verkehrswegen im Kanton Zürich. Mit der Siedlungsentwicklung steigt ihre Bedeutung. Ein gepflegter Wald schützt nicht nur vor Bodenerosion oder Steinschlag, sondern reguliert auch den Wasserhaushalt des Bodens. Damit ist er besonders wichtig für den Hochwasserschutz.

Von der Waldfläche im Kanton Zürich sind

  • rund 3 Prozent Waldfläche mit Schutzwirkung vor gravitativen Naturgefahren wie Rutschungen oder Steinschlag,
  • 12 Prozent gerinnerelevante Schutzwälder, also «Tobelwälder».

Unter der Nutzfunktion versteht man vor allem die materielle Nutzung des Waldes, also die Produktion von Holz. Dabei gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit: es wird nur so viel Holz genutzt, wie auch nachwächst.

Wenn Waldbesitzer und -besitzerinnen einen Betriebsplan erstellen, weisen Sie darin nach, dass sie ihre Wälder nach diesem Prinzip nutzen. Vor dem Fällen sind die Bäume durch den Forstdienst anzuzeichnen. So wird sichergestellt, dass geeignete Bäume in einer nachhaltigen Menge genutzt werden.

Der Wald spielt eine wichtige Rolle für die Erholung des Menschen. Dazu gehören verschiedene Freizeitaktivitäten wie Sport und Wandern, aber auch einfach die Entspannung im Grünen. Im Kanton Zürich gibt es ein dichtes Wegenetz und gut zugängliche Infrastruktur für die Freizeitgestaltung. Vor allem im Sommer bietet der Wald Erholung und Erfrischung. Unter den Baumkronen ist es meist zwei bis drei Grad kühler ist als in der Stadt.

Weitere Wohlfahrtsfunktionen

Bäume und Waldboden sorgen ausserdem für sauberes Trinkwasser und saubere Luft, speichern das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid (CO₂) und verbessern das Klima in der Nähe von Siedlungen. Und ein naturnaher und vielfältiger Wald bereichert unsere Landschaft nicht zuletzt ästhetisch.

Der Wald ist ein grossflächiger, naturnaher und vielfältiger Lebensraum. Er ist wichtig für die Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt. Waldbäume bilden das Gerüst eines komplexen Ökosystems, das von der Wurzel bis zur Baumkrone etwa der Hälfte der 50’000 in der Schweiz bekannten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bietet. Viele davon sind existenziell auf den Wald angewiesen. Sie sollen durch eine geeignete Bewirtschaftung des Waldes besonders gefördert werden.

Um den Lebensraum von Flora und Fauna zu erhalten, muss der Wald grundsätzlich naturnah, standortgerecht, arten- und strukturreich bewirtschaftet werden. Waldeigentümer und -eigentümerinnen werden für die Bewirtschaftung besonderer Waldbiotope mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Für die Erhaltung besonderer Lebensräume werden sie auch entschädigt.

Im Inventar der naturkundlich bedeutenden Waldstandorte finden Sie seltene und schützenswerte Standorttypen im Kanton Zürich.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Wald

Adresse

Weinbergstrasse 15
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 27 50

Sekretariat

E-Mail

wald@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: