Der Wald bietet Schutz, liefert den wichtigen Rohstoff Holz und ist ein ökologisch wertvoller Lebensraum. Deshalb fördert der Kanton Zürich seine Pflege und Bewirtschaftung.
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Wer bekommt Beiträge?
Der Kanton unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in besonderen Fällen bei der Pflege und Bewirtschaftung ihres Waldes. Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge sind das kantonale Waldgesetz (§§ 22ff) und der Waldentwicklungsplan.
Vorgehen
Wenn Sie beitragsberechtigte Massnahmen planen, gehen Sie folgendermassen vor:
- Lassen Sie sich vor Ausführung der Arbeiten vom Revierförster kostenlos über die geplanten Massnahmen beraten.
- Wenden Sie sich an den zuständigen Revierförster oder die zuständige Revierförsterin, um das Beitragsgesuch und die Abrechnung erstellen zu lassen (mit Formular oder im elektronischen System «FOMES»).
- Der Revierförster oder die Revierförsterin reicht die Unterlagen beim zuständigen Kreisforstmeister ein.
- Der Kreisforstmeister kümmert sich dann um das weitere Vorgehen.
Welche Massnahmen werden unterstützt?
Beitragsrichtlinien
Formulare und Grundlagen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
NaiS Formular von Gebirgswald (www.gebirgswald.ch)
Bemerkung (Stand Januar 2025):
Übergangsbestimmung für den Tatbestand «Schadfläche» gemäss der Richtlinie «Anhang Jungwaldpflege: Sturm- und Borkenkäferflächen» vom 28. April 2023 für die Jahre 2025-2028:
Bei Flächen, auf welchen in den Jahren 2019-2024 Massnahmen der Kategorie «Schadfläche» unterstützt wurden, können in den Jahren 2025-2028 weitere Massnahmen dieser Kategorie gemäss der Richtlinie vom 28. April 2023 unterstützt werden.
Bemerkung (Stand Dezember 2019):
- Zur Zeit stehen keine Beiträge für die Ausführung von Holzerntemassnahmen (Richtlinie Punkt 3, 1. Abschnitt) zur Verfügung.
- Die Kosten für strassenseitige Massnahmen wie Absperrung, Umleitung, Verkehrsregelung etc. (Richtlinie Punkt 3, 2. Abschnitt) werden nach wie vor als Eigenleistungen durch den Strassenunterhalt erbracht.
- Der Ablauf (Checkliste) ist nach wie vor gültig.
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Kontakt
Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Wald