Umweltbericht: Lärm

Der Verkehr nimmt weiter zu und damit die Anzahl der von Lärm betroffenen Personen. Lärm schädigt die Gesundheit. Er führt ausserdem zu Konflikten im Bauwesen, wo die Interessen des Lärmschutzes und der Siedlungsverdichtung nach Innen aufeinanderstossen.

Inhaltsverzeichnis

Lärm betrifft uns alle

In der Schweiz sind rund 1,1 Millionen Personen übermässigem Verkehrslärm ausgesetzt. Mit Abstand der grösste Lärmverursacher ist der Strassenverkehr. An den Strassen im Kanton Zürich wohnen etwa 350’000 Personen in Gebäuden mit Belastungen über den Immissionsgrenzwerten.

Die Lärmproblematik lässt sich nicht mit einem «Wundermittel» ohne Investitionen und Beteiligung der Verursachenden aus der Welt schaffen. Wirkungsvoller Lärmschutz wird vielmehr über die Kombination von verschiedenen Massnahmen erreicht. Dazu gehören Massnahmen an den Strassen wie lärmarme Beläge und Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lärmoptimierungen im Bauwesen, Abschirmungen im Gelände wie Böschungen und Wände aber auch Verhaltensänderungen in der Mobilität und im Alltag.
 

Jedes Dezibel Lärmreduktion ist eine hart erkämpfte Investition in Mensch und Umwelt.

Fakten & Zahlen

Das Wichtigste zum Thema Lärm:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenverkehr – und damit die Lärmbelastung – nimmt stetig zu

Der Verkehr hat aufgrund der Zunahme der Bevölkerung und der Beschäftigten weiter zugenommen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. Mehr Verkehr bedeutet auch mehr Lärm. Zudem führt die 24h-Gesellschaft dazu, dass es auch in der Nacht lärmiger wird. Dies ist aus Sicht der lärmbetroffenen Bevölkerung besonders störend.

Entwicklung Gesamtverkehrsaufkommen

Illustration zeigt die prognostizierte Zunahme des Gesamtverkehrsaufkommen vom Jahr 2018 zum Jahr 2040 von 33 Prozent
Quelle: Gesamtverkehrsmodell des Kantons Zürich 2018
Weniger Strassenlärm durch Elektromobilität?

Im Jahr 2018 waren 1,8 Prozent, im Jahr 2021 bereits 13 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge in der Schweiz Elektrofahrzeuge. Im Kanton Zürich machen sie zwei Prozent aller zugelassenen Personenwagen aus. Die potentiellen Vorteile des Elektroantriebs beinhalten die Senkung der CO2- und der Lärm-Emissionen.

Allerdings ist bei den heutigen Personenwagen bereits ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h das Reifengeräusch lauter als das Motorengeräusch.

Elektroautos haben deshalb nur im unteren Geschwindigkeitsbereich einen Vorteil gegenüber konventionellen Fahrzeugen.
 

Quelle: Fachstelle Lärmschutz

Erste Untersuchungen zeigen zeigen, dass eine 100 Prozent elektrische Fahrzeugflotte bei Tempo 50 voraussichtlich weniger als ein Dezibel leiser ist als eine rein konventionelle Flotte mit Verbrennungsmotor. Dieser Unterschied ist für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar. Bei Elektroautos entstehen aber beim Bremsen oder Beschleunigen keine störenden Lärmspitzen. Dies ist ein grosser Vorteil, vor allem in der Nacht. Elektromobilität allein vermag das Lärmproblem also nicht zu lösen. In Kombination mit tiefen Geschwindigkeiten lassen sich Lärmemissionen und unnötig hohe Lärmspitzen dennoch sehr effizient reduzieren.

Fluglärm – Die Triebwerke standen still, zumindest vorübergehend

Aufgrund der einschneidenden Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde der weltweite Reiseverkehr praktisch zum Erliegen gebracht. Damit gingen auch die Flugbewegungen im Jahr 2020 drastisch zurück. Der Nachtflugverkehr, der seit mehreren Jahren stetig zugenommen hatte, war von den Einschränkungen am stärksten betroffen. Dadurch nahm der Fluglärm deutlich ab. Dies zeigt sich auch beim Zürcher Fluglärmindex (ZFI).
 

Die Bevölkerung rund um den Flughafen hat sich während der Corona-Pandemie an mehr Ruhe gewöhnt. Im Jahr 2021 und vor allem 2022 fielen zahlreiche Reisebeschränkungen weg und der weitweite Reiseverkehr wurde wieder aufgenommen. Der nun wiederkehrende Fluglärm wird dabei als besonders störend empfunden.

Aus Lärmschutzsicht steht der Schutz der Nachtruhe im Fokus. Der Entwicklung der Flugbewegungen nach 22 Uhr und insbesondere ab 23 Uhr (Abbau von Verspätungen bis 23.30 Uhr) ist deshalb besondere Beachtung zu schenken. Die Erneuerung der Flugzeugflotte kann sich positiv auf die Lärmbelastung auswirken wie zum Beispiel durch leisere Flugzeugtypen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass mögliche «Lärmgewinne» an der Lärmquelle nicht durch zusätzliche Bewegungen zunichte gemacht werden. Von den 2019 eingeführten höheren Lärmgebühren für die Tagesrand- und Nachtstunden wird eine Entlastung der Nachtstunden erwartet.
 

Nachtflugbewegungen (22 bis 6 Uhr) beim Flughafen Zürich

Grafik, die die Anzahl Nachtflugbewegungen im Monat Mai für die Jahre 2019 bis 2022 zeigt
Aufgrund steigender Anzahl Flugbewegungen in den Nachtstunden nimmt auch die Lärmbelastung wieder zu. (Quelle: Flughafen Zürich AG)
Nachbarschaftslärm

Repräsentative Befragungen zeigen, dass sich zwischen 20 bis 30 Prozent der Menschen in ihrer Wohnung durch Lärm in der Nachbarschaft gestört fühlen. Trends wie das verdichtete Bauen, vermehrtes Arbeiten im Homeoffice und die Entwicklung hin zur 24-Stunden-Gesellschaft tragen dazu bei, dass die Bedeutung des Nachbarschaftslärms als Konfliktursache weiter zunehmen wird. Für Lösungen ist das gemeinsame Verständnis von Lärm und Ruhe zu stärken. Dazu gehört auch das Einhalten von Ruhezeiten und weiteren Regelungen. Für den Nachbarschaftslärm sind die Gemeinden zuständig.

Corona-Pandemie und Lärm – Nutzungskonflikte in Naherholungsgebieten

Die Bedeutung der Naherholungsgebiete hat während der Corona-Pandemie erheblich zugenommen. Die intensive Nutzung von Waldwegen, Grill- und Spielplätzen hat zu einer erhöhten Anspruchshaltung an Ruhe und Erholung im Aussenraum geführt. Dies führt zu neuen Konflikten mit lärmigen Anlagen wie Schiessanlagen und Strassen aber auch mit lärmigen Verhalten von anderen Freizeitnutzenden wie Auto- und Motorrad-Posern.

Homeoffice – Konflikt mit Baustellen

Neben Reklamationen wegen Nachbarschaftslärm haben auch die Beanstandungen von Baustellenlärm während der Pandemie zugenommen. Der Hauptgrund dafür war, dass sich aufgrund der Zunahme von Homeoffice, Fernunterricht und der Quarantänepflicht wesentlich mehr Berufstätige und Kinder im Heimbereich aufgehalten haben. Während die einen ihren Freizeitbedürfnissen nachgehen, sind andere auf eine ruhige Arbeitsumgebung angewiesen. Dies führt zu neuen Lärmkonflikten, da der Trend zum Homeoffice weiterhin anhalten wird.
 

Lärm stresst – sogar dann, wenn man sich daran gewöhnt

Bei jedem störenden Geräusch gerät der menschliche Körper in Alarmbereitschaft. Stresshormone werden ausgeschüttet, der Blutdruck und die Atemfrequenz steigen. Chronische Lärmbelastung hat gesundheitliche Auswirkungen wie Schlafstörungen, erhöhtes Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Negative Auswirkungen treten auch bei Personen auf, die meinen, sich an den Lärm gewöhnt zu haben.

In der Schweiz gehen durch Lärm jährlich rund 70'000 gesunde Lebensjahre verloren. Davon entfallen je ca. 30'000 auf Lärmbelästigung und Schlafstörungen, die übrigen auf ischämische Herzkrankheiten. Der durch Strassenlärm verursachte Anteil der verlorenen gesunden Lebensjahre liegt bei 77 Prozent.

Lärm kostet

Verkehrslärm führte im Jahr 2019 schweizweit zu Kosten von rund 2,8 Milliarden Franken. Diese setzen sich aus Gesundheitskosten (55%) und Wertverlusten von Liegenschaften (45%) zusammen. Es handelt sich dabei um externe Kosten, die nicht von den Verursachern sondern von der Allgemeinheit getragen werden. Der Strassenverkehr ist für gut 80 Prozent der externen Lärmkosten verantwortlich, gefolgt vom Bahn- (15%) und Flugverkehr (4%).
 

Grafik zeigt die externen Lärmkosten im Jahr 2019 in Millionen Franken des Güterverkehrs und des Personenverkehrs aufgeteilt in verschiedene Transportkategorien
Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung

Im verkehrsreichen Kanton Zürich belaufen sich die externen Kosten des Verkehrslärms auf gut 500 Millionen Franken jährlich, davon gehen etwa 400 Millionen Franken zu Lasten des Strassenverkehrs.

Investitionen in den Lärmschutz sind gut angelegtes Geld, ersparen sie doch ein Mehrfaches an volkswirtschaftlichen Kosten und bringen lärmbetroffenen Personen mehr Lebensqualität.

Vielfältige Massnahmen sind gefragt

Um eine nachhaltige Reduktion der Lärmbelastung und der Gesundheitsschäden im Kanton Zürich zu erreichen, hat sich die Fachstelle Lärmschutz folgende Ziele gesteckt:

  • periodische Ermittlung von verlässlichen Verkehrs- und Lärmdaten für alle lärmrelevanten Strassenabschnitte
  • Gewährleistung von ruhigen Wohnsituationen und Erholungsgebieten
  • Initiierung von Massnahmen zur Lärmreduktion im Strassenraum
  • Förderung der technischen Weiterentwicklung von Massnahmen
  • Kompetente Beratung in Lärmfragen für alle Anspruchsgruppen
  • Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen

Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein umfassender Massnahmenkatalog ausgearbeitet, der nun schrittweise konkretisiert und umgesetzt werden soll.

Lärmsanierungen – von Schallschutzfenstern hin zu Massnahmen an der Quelle

Die Lärmschutz-Verordnung verlangt, dass Anlagen (vorwiegend Strassen), die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, zu sanieren sind. Eine Lärmsanierung umfasst alle Strassen einer Gemeinde und beinhaltet die Feststellung der Lärmbelastung pro Gebäude, die Planung und Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen inklusive Festlegung der Restbelastung.
 

Lärmbelastung an Strassen

Karte zeigt die Aufteilung der Zürcher Strassen nach Lärmbelastung von sehr gering in grün bis hin zu sehr gross in rot
Die roten Abschnitte zeigen auf, an welchen Strassen die Lärmbelastung für die Bevölkerung gross ist. (Quelle: Fachstelle Lärmschutz)

Mangels Alternativen haben die meisten Kantone bei den bisherigen Lärmsanierungen auf den Einbau von Schallschutzfenstern gesetzt. Damit wird es zwar im Innern der Gebäude wesentlich erträglicher, die Lärmbelastung im Aussenraum bleibt jedoch unverändert. Gesetzlich gelten Schallschutzfenster denn auch nur als Ersatzmassnahmen für den Fall, dass keine Möglichkeiten zum Lärmschutz an der Quelle oder im Ausbreitungsbereich bestehen.

In verschiedenen Urteilen hat das Bundesgericht in den vergangenen Jahren deutlich gemacht, dass bei Lärmsanierungen und Lärmschutzabklärungen für Strassenbauprojekte alle Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung geprüft werden müssen. Damit liegt der Fokus verstärkt auf Massnahmen an der Quelle: Einbau von lärmarmen Belägen oder Temporeduktionen.
 

Nationaler Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung

Mit dem Auslaufen der Sanierungsfristen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) wurde deutlich: «Die Ziele des Lärmschutzes sind nicht erreicht». Deshalb hat der Bundesrat 2017 den «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» mit den folgenden Schwerpunkten verabschiedet:

  • Lärmbekämpfung direkt an der Quelle
  • Schutz der Ruhe in der Siedlungsentwicklung
  • Monitoring Lärmbelastung und Information

Unter Beteiligung der wichtigsten Akteure (Kantone, Gemeinden, Vertreter von betroffenen Branchen, Verbände, Hochschulen) hat das Bundesamt für Umwelt insgesamt 42 konkrete Massnahmen definiert. Das primäre Ziel besteht im Schutz der Bevölkerung und ihrer natürlichen Umwelt vor schädlichem oder lästigem Lärm (Art. 74 Bundesverfassung).

Lärmarme Beläge mit grosser Wirkung

Lärmarme Beläge haben den Vorteil, dass sie den Lärm am Ort der Entstehung reduzieren. Messungen zufolge erreichen diese Beläge Langzeit-Wirkungen, die akustisch einer Halbierung des Verkehrsaufkommens entsprechen. Eingebaut werden zwei unterschiedliche lärmarme Belagstypen, welche je nach Einsatzort entweder mehr Lärmreduktion oder eine längere Lebensdauer aufweisen.
 

Bild auf denen Strassenwalzen zu sehen sind, die einen neuen Strassenbelag bearbeiten
An den Einbau lärmarmer Strassenbeläge werden hohe Anforderungen gestellt. (Foto: Fachstelle Lärmschutz)

Innerorts wird wegen hoher Verkehrsbeanspruchung ein Standardbelag mit höherer Stabilität und Lebensdauer eingesetzt.

Bei sehr hohen Lärmbelastungen werden semidichte Asphalte bevorzugt. Diese reduzieren die Zischgeräusche der Reifen, indem sie die in den Rillen zusammengepresste Luft über Mikroporen an der Oberfläche entweichen lassen. Der Nachteil dieser Beläge ist jedoch zum einen ihre geringere Stabilität und zum anderen die Verstopfung der Poren mit Strassenstaub. Unmittelbar nach dem Einbau werden sehr hohe Lärmreduktionen von bis zu acht Dezibel erreicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings, dass die Wirkung innerhalb von ca. zwölf Jahren auf etwa drei Dezibel absinkt.
 

Optimum zwischen Lärmreduktion und Lebensdauer finden

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich verfolgt seit mehreren Jahren die Entwicklung bezüglich der akustischen Aspekten von Strassenbelägen. Das Hauptziel der Belagsforschung ist es, das Optimum zwischen akustischer Leistung und Lebensdauer zu finden.
 

Illustration Lärmreduktion versus Nutzungsdauer, der optimale Bereich wird mit einem semi-dichten Hohlraumgehalt des Belags erreicht.
Gesucht ist der optimale Lärmschutzbelag, der lange genutzt werden kann und den Lärm effektiv reduziert. (Quelle: BAFU und ASTRA; Forschungspaket: Lärmarme Beläge innerorts EP2: Labortechnische Bestimmung der Dauerhaftigkeit lärmarmer Beläge" (2016))
Erfolge erzielt, weitere Verbesserungen aber nötig

Bis Ende 2021 wurden im ganzen Kanton (inkl. Städte Zürich und Winterthur) etwas mehr als 40 Strassenabschnitte innerorts mit lärmarmen Belägen ausgestattet. In den Landgemeinden des Kantons (ohne Städte Zürich und Winterthur) konnten damit rund 5000 Personen von einer Reduktion der Lärmbelastung profitieren und rund 1600 Personen vollständig unter die Immissionsgrenzwerte gebracht werden.
Sowohl die semidichten Asphaltbeläge als auch der AC8-Belag des Kantons Zürich weisen noch verschiedene Schwachstellen auf, so dass weitere Investitionen in Forschung und Verbesserungen nötig sind.
 

Lärm soll an der Quelle bekämpft werden, so verlangt es das Umweltschutzgesetz. Durch eine Geschwindigkeitsreduktion kann der Strassenlärm verringert werden.

Eine Temporeduktion auf 30 km/h reduziert den Lärmpegel um rund drei Dezibel. Das entspricht dem Effekt einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.

Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h kommt nicht nur auf Quartier- und Gemeindestrassen, sondern auch auf geeigneten Hauptstrassen in Betracht. Das niedrigere Geschwindigkeitsniveau sorgt für einen gleichmässigeren Verkehrsfluss, reduziert störende Lärmspitzen in der Nacht und verhindert einen schnellen Anstieg der Lautstärke. Auch die Verkehrssicherheit wird erhöht, wovon vor allem nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmende profitieren.

Ob eine Geschwindigkeitsreduktion als Lärmschutzmassnahme im Einzelfall sinnvoll und verhältnismässig ist, muss durch ein Gutachten geklärt werden. Dieses muss die Auswirkungen der Temporeduktion auf den Lärm, alternative Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung, raumplanerische Vor- und Nachteile sowie die Verkehrsinteressen gegeneinander abwägen.

Ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur leben im Kanton Zürich etwa 180’000 Personen über dem Immissionsgrenzwert. Davon sind ca. zehn Prozent über dem Alarmwert belastet. 

Betroffene Personen über Immissionsgrenzwert (ohne Massnahmen, minus 3 Dezibel, minus 4 Dezibel)

Grafik, die Anzahl Lärmbetroffene Personen zeigt ohne Massnahmen, mit Massnahmen mit drei Dezibel Wirkung und mit Massnahmen mit vier Dezibel Wirkung
Quelle: Fachstelle Lärmschutz

Die Anzahl belasteter Personen über dem Immissionsgrenzwert könnte ungefähr halbiert werden, wenn die Lärmemissionen um drei bis vier Dezibel reduziert würden. 

Eine Reduktion um drei Dezibel kann zum Beispiel mit lärmarmen Belägen oder einer Temporeduktion innerorts von 50 auf 30 km/h erreicht werden.  

Effektiver Lärmschutz entsteht durch die Kombination mehrerer Massnahmen

Meistens reicht eine einzelne Massnahme nicht aus, um die Lärmbelastung unter die geltenden Grenzwerte zu senken. Wirksamer Lärmschutz kann nur durch eine Kombination verschiedener Massnahmen und der aktiven Mitwirkung der Lärmverursachenden erreicht werden.
 

Gerichte erschweren das Bauen im Lärm

Neubauten, bei denen die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, brauchen eine Ausnahmebewilligung. Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche verhältnismässigen Massnahmen ausgeschöpft wurden. Verschiedene Gerichtsentscheide haben 2021 für Aufregung gesorgt. Mit der Begründung, dass zu viele Ausnahmen erteilt oder diese nicht genügend dargelegt und begründet wurden, mussten mehrere Bauprojekte gestoppt werden.
 

Bild zeigt einen Grundriss einer Wohnung im dritten Stock, die Fenster sind so platziert, dass sich die Wohnräume von der lärmabgewandten Seite lüften lassen.
Ein geschickter Grundriss ermöglicht die Lüftung aller Wohnräume von der lärmabgewandten Seite aus. (Quelle: Fachstelle Lärmschutz)
Bauen im Lärm – vermehrt fensterlos?

Das Gesetz verlangt, dass die Grenzwerte an jedem Fenster eingehalten werden müssen. Das Bundesgericht hat deshalb auch optimierte Grundrisse, welche zwar Fenster zur Strasse haben, aber lärmabgewandt gelüftet werden können, als nicht genügend kritisiert.
 

Der einfachste Weg, um zu einer Baubewilligung zu gelangen, führt nun leider über einen Verzicht von Fenstern zum Lärm hin. Damit ist keine Ausnahmebewilligung notwendig, sofern die Räume lärmabgewandt gelüftet werden können. Es ergeben sich jedoch städtebaulich fragwürdige blinde Fassaden zum öffentlichen Strassenraum hin und wohnhygienisch schlechte Grundrisse.

Siedlungsverdichtung und Lärmschutz – gute Lösungen sind gefragt!

Ein weiterer grundsätzlicher Konflikt entsteht zwischen Lärmschutz als Gesundheitsschutz und dem raumplanerischen Gebot nach Siedlungsverdichtung. Zusammen mit der Überkapazität an Gewerberäumen wird der Bau von Wohnungen im Lärm zum Normalfall. Mit den richtigen Gebäudekörpern und geeigneten Grundrissen ist jedoch eine gute Wohnqualität möglich. Das Ziel sind Wohnungen, die trotz Lärm auch eine ruhige Seite haben. Das erfordert schmalere Baukörper und mehr Treppenhäuser. Lärmschutz hat seinen Preis, aber die grössere Ausnutzung und mehr Kleinwohnungen bringen auch mehr Rendite.
 

Bild zeigt einen Quartiersplan mit viel Grün und Wohnblöcken, wie lärmarm gewohnt werden kann.
Mit der richtigen Anordnung von Gebäuden und geschickten Grundrissen ist auch im Lärm eine gute Wohnqualität möglich. (Quelle: Dachtler Partner Architekten)

Die Vielfalt der Geräusche macht’s aus

Die Aufenthaltsqualität an einem Ort wird durch eine Vielzahl von Aspekten beeinflusst. Dazu gehören das visuelle Erscheinungsbild, der Geruch und die Sauberkeit, das Mikroklima, das Sicherheitsgefühl und auch die akustische Qualität. Die akustische Qualität im Strassenraum bzw. im Aussenraum generell hängt nicht nur davon ab, wie hoch der (messbare) Lärmpegel ist, sondern auch von der Vielfalt der Geräusche.
 

Bild auf dem der am Rietpark zu sehen ist mit breitem Kiesweg und Bäumen.
Schlieren, Am Rietpark: Bäume spenden Schatten und bereichern zugleich die Klangvielfalt. Unversiegelte Böden spenden Verdunstungskühle und wirken schallabsorbierend. (Foto: Fachstelle Lärmschutz)
Hitzeminderungsmassnahmen kommt meist auch der Klangqualität zugute

Auf kantonaler Ebene wurden in den vergangenen zwei Jahren verschiedene klimarelevante Planungen angestossen, die zur Hitzeminderung im Siedlungsgebiet beitragen sollen. So hat 2021 mit der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) das Thema Hitzeminderung eine stärkere gesetzliche Grundlage erhalten. Zudem prüft das Tiefbauamt Möglichkeiten zur Hitzeminderung bei Strassenbauprojekten.

Die vorgesehenen Massnahmen zur Hitzeminderung haben oft gleichzeitig eine akustische Wirkung. Im Vordergrund stehen dabei vor allem folgende Punkte:

  • Begrünung: Vegetation spendet Schatten und kühlt durch Verdunstung. Äste und Belaubung streuen aber auch den Schalleinfall und brechen hohe Lärmspitzen.
  • Vermeidung versiegelter Flächen: Organische Oberflächen, natürliche Materialien und eine hohe Durchlässigkeit des Bodens reduzieren die Wärmespeicherung des Untergrunds und führen durch den höheren Wasseraustausch zu Verdunstungskühle. Natürlicher, bewachsener Boden dämmt zugleich die Schallausbreitung und die Reflexionen
  • Wasserflächen: Offene, bewegte Wasserflächen sorgen für Verdunstungskühle. Das Rauschen eines Bachs oder das Plätschern eines Brunnens kann störende Lärmquellen überlagern.
  • Materialvielfalt: Natürliche und poröse Materialien wie Kies, Ziegel, Lehm und Holz am und um ein Gebäude verringern die Wärmeabstrahlung und erhöhen die akustische Vielfalt.
Bild zeigt einen grossen Brunnen der gleichzeitig der Verkehrsführung dient
Uster, Zürichstrasse: Das plätschernde Wasser kühlt und maskiert zugleich den Verkehrslärm. (Foto: Fachstelle Lärmschutz)

Umweltziele 2022 - Kanton Zürich auf Kurs?

Der Kanton Zürich setzt sich Ziele 

Der Umweltbericht zeigt die wichtigsten Umweltziele des Kantons Zürich auf. Alle vier Jahre wird Bilanz gezogen. Ein einfaches Ampelsystem zeigt auf, wo sich der Kanton Zürich auf Kurs befindet und wo verstärkte Anstrengungen notwendig sind.

Stand der Zielbewertung: November 2022. Die nächste Beurteilung der Zielerreichung erfolgt mit dem Umweltbericht 2026.
 

Ziel: Strassenlärmsanierung rasch abschliessen

Schieber Orange
Ziel mehrheitlich nicht erreicht

Stand der Strassenlärmsanierung

Karte, die den Status der Strassenlärmsanierung zeigt, in Projektierung, genehmigt und abgeschlossen
Quelle: Kurzbericht zur Erhebung 2021 zum Stand der Strassenlärmsanierung in der Schweiz, Standbericht Bundesamt für Umwelt

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Per Ende 2021 konnten die Arbeiten zur Lärmsanierung entlang der Staatsstrassen in 75 Prozent der Zürcher Gemeinden abgeschlossen werden (siehe Übersicht oben). In 25 Prozent der Gemeinden ist die Lärmsanierung aufgrund von Einsprachen bzw. Abklärungen zu Massnahmen an der Quelle verzögert.

Technische Entwicklungen, gesellschaftliche Veränderungen und Gerichtsurteile haben es erst in den letzten Jahren ermöglicht, lärmarme Beläge und Temporeduktionen als Sanierungsmassnahmen in Betracht zu ziehen.

Weil die Arbeiten in den meisten Kantonen noch andauern, wurde die Möglichkeit zum Bezug von Bundesbeiträgen bis Ende 2024 verlängert. Das Tiefbauamt setzt alles daran, die Erstsanierungen so schnell wie möglich abzuschliessen.

Ziel: Strassenlärm an der Quelle reduzieren

Schieber Orange Positiver Trend
Ziel mehrheitlich nicht erreicht, positive Entwicklung erwartet

Einsatz lärmarmer Beläge

Grafik zeigt kumulierte Anzahl Kilometer an lärmarmen Belägen vom Jahr 2016 bis 2021, die verbaut wurden
Anzahl Kilometer lärmarme Beläge im Kanton Zürich ohne Städte Zürich und Winterthur, Quelle: Fachstelle Lärmschutz

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Die Lärmbelastung ist weiterhin hoch. Wenn eine Strasse für viele Jahre instandgesetzt wird, untersucht der Kanton Zürich heute zwar standardmässig Temporeduktionen und lärmarme Beläge, die den Lärm an der Quelle reduzieren. Da bis zur Ausführung der Strassenprojekte Jahre vergehen, dauert es aber oft lange, bis die Lärmschutzmassnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden können. 

Ziel: Gute Wohnqualität und Wohnumfeldqualität bezüglich Lärm fördern

Schieber Orange Positiver Trend
Ziel mehrheitlich nicht erreicht, positive Entwicklung erwartet

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Durch die jüngsten Gerichtsentscheide wird dem Lärmschutz mehr Gewicht eingeräumt. Die daraus resultierende Tendenz zum Bauen im Lärm unter Vermeidung von Ausnahmebewilligungen kann aber auch zu städtebaulich und wohnhygienisch ungünstigen Lösungen führen.

Zum Thema «Bauen im Lärm» konnte mit der Anfang 2022 publizierten Webseite des Cercle Bruit «baukultur-laerm.ch», die in Zusammenarbeit mit der ZHAW entstanden ist, eine neue Informationsplattform für Architekten/-innen geschaffen werden.

Das Thema Klangqualität von Aussenräumen zur Förderung der Wohnumfeldqualität ist mittlerweile in die kommunalen Richtpläne vieler Gemeinden und auch in die regionalen Richtplanungen eingeflossen. Die Umsetzung steht aber noch an und Erfolge sind noch nicht sichtbar.

Für eine effektive Förderung der Klangqualität fehlt eine geeignete gesetzliche Grundlage.

Ziel: Ruheinseln im Siedlungsgebiet und in Naherholungsgebieten schützen

Schieber Orange Positiver Trend
Ziel mehrheitlich nicht erreicht, positive Entwicklung erwartet

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Die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes bestehender Ruheinseln im Siedlungsgebiet und in Naherholungsgebieten ist bekannt.

Für den effektiven Schutz und die Förderung von Ruheinseln fehlt die gesetzliche Grundlage.

Im Rahmen der anstehenden USG-Revision, bei der die Art. 22-24 zum Planen und Bauen im Lärm angepasst werden sollen, ist geplant, den Aussenräumen im Lärmschutz mehr Gewicht beizumessen.  

Was gibt es zu tun?

Heute handeln für unseren Lebensraum von morgen

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  • Ausarbeitung Umsetzungskonzepte für Massnahmen an der Quelle
  • Forschungsarbeiten zu lärmarmen Beläge weiterführen und gezielt unterstützen (Ökobilanz, Verbesserung von Materialien etc.)
  • Ausscheidung von Erholungsgebieten, die vor Lärm geschützt werden sollen
  • Intensivierung Präventionsmassnahmen durch Informationsprojekten
  • Abschluss Erstsanierungen bis Ende 2024 auf Basis zusätzlich gesprochener Unterstützungsgelder des Bundes (Beschluss Bundesrat 21. April 2022)
  • Anpassung Praxis zu Bauen und Planen im Lärm sobald revidiertes USG in Kraft tritt

Thema Nachbarschaftslärm:

In den kommunalen Polizeiverordnungen werden die generellen Ruhezeiten festgesetzt. Zusätzlich könnte beispielsweise die Verwendung lärmiger Maschinen und Geräte im Aussenraum zeitlich eingeschränkt werden. Die Gemeinde kann mit der Verwendung besonders lärmarmer Geräte eine Vorbildfunktion übernehmen. Mit lokalen Aktionen kann der Nachbarschaftslärm thematisiert und das gegenseitige Verständnis gefördert werden. Beispielweise finden sich Materialien und Ideen zum Thema «Leises Gärtnern» beim «Tag gegen Lärm» 2022.
 

Bewilligungen von Veranstaltungen:

Bei der Bewilligung von Veranstaltungen muss die Gemeinde eine Interessensabwägung zwischen dem allgemeinen Interesse der Bevölkerung an der Veranstaltung und dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft vor Lärm vornehmen. Bei der Bewilligung lauter Veranstaltungen (Openair-Konzert etc.) ist darauf zu achten, die geltenden Bestimmungen zum Publikumsschutz und Nachbarschaftsschutz zu unterscheiden – Musik und Lärm sind nicht dasselbe. Sind Bewilligungsauflagen zum Nachbarschaftsschutz nötig, macht die zeitliche Beschränkung der Veranstaltung oft mehr Sinn, als eine Begrenzung der vom Veranstalter angefragten Lautstärke des Konzertes.
 

Man kann mit seinem eigenen Verhalten viel dazu beitragen, dass es leiser wird. Hier ein paar Ideen aus den Bereichen Mobilität und Alltagslärm:

Mobilität:

Für kurze Strecken ist Radfahren oder zu Fuss gehen nicht nur die leisere, sondern auch die gesündere Alternative; für längere Strecken ist der öV eine gute Wahl. Muss auf das Auto zurückgegriffen werden, kommt man mit dem «Eco-Drive»-Fahrstil (niedertouriges, vorausschauendes Fahren) entspannter und leiser ans Ziel und spart erst noch Treibstoff. Auch beim Fahrzeugkauf gibt es grosse Unterschiede bezüglich der Lärmemissionen.

Lärmarme Reifen:

Mit der Wahl möglichst leiser Reifen können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter aktiv zum Lärmschutz beitragen. Wäre der gesamte Fahrzeugbestand in der Schweiz mit lärmarmen Reifen ausgestattet, könnte akustisch fast eine Halbierung des Verkehrs erreicht werden. Dabei müssen in Bezug auf andere wichtige Reifeneigenschaften wie Rollwiderstand, Haftung auf nasser Strasse, Handling oder auch Preis keine Kompromisse eingegangen werden. Die Online-Shops der Reifenhändler bieten oft Filter- und Sortierfunktionen an, um den leisesten und gleichzeitig sichersten Reifen fürs eigene Auto zu finden.

Nachbarschaft:

Feiern Sie gelegentlich ein Fest? Die Nachbarschaft über das Vorhaben und die Dauer zu orientieren (und allenfalls sogar zum Fest einzuladen) bewirkt viel. Bevor man zum Staubsauger oder der Bohrmaschine greift, zeigt ein Blick auf die Uhr, ob die in der Hausordnung festgesetzten Ruhezeiten tangiert sind. Ebenso gehören laute Gespräche nicht ins Treppenhaus oder nachts ins Wohngebiet. Türen können bewusst leise geschlossen werden und für den Toilettendeckel gibt es fast geräuschlose Absenkmechanismen. Kurzum, ein gelegentlicher Gedanke, ob wir mit unseren Handlungen jemanden stören und wie wir die Störung verringern können, beschert allen eine angenehmere akustische Umwelt.
 

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren bei Wärmepumpen – den Lärmschutz nicht vergessen

Durch den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energiequellen wie Wärmepumpen oder Erdsonden können die CO2-Emissionen für die Raumheizung effizient reduziert werden. Der Kanton Zürich setzt mit dem Energieförderprogramm Anreize, auf fossilfreie Wärmeerzeugung umzusteigen. Zudem ist geplant, das Bewilligungsverfahren durch eine Anpassung der Bauverfahrensverordnung (BVV) zu vereinfachen. Luft-Wasser-Wärmepumpen sollen künftig einem Meldeverfahren unterstellt werden.

Aus Sicht des Lärmschutzes sind Erdwärmesonden grundsätzlich zu bevorzugen. Beim Einsatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen ist darauf zu achten, dass in der Nachbarschaft kein störender Lärm auftritt. Bei der Planung ist im Sinne der Vorsorge ein möglichst lärmarmes Gerät zu wählen. Bei Aussen aufgestellten Geräten ist auf einen geeigneten Aufstellungsort zu achten. Im Rahmen der Bewilligung ist nebst dem Vorsorgeprinzip zudem die Einhaltung der Planungswerte mit einem Lärmschutznachweis der privaten Kontrolle zu überprüfen.
 

Blick in die Zukunft: Herausforderungen & Chancen

Grenzwerte - Anpassung nach 35 Jahren erforderlich

Vor 35 Jahren wurden in der Lärmschutzverordnung (LSV) die Grenzwerte zur Beurteilung der Lärmbelastung festgelegt. Sie bilden die Basis für die Lärmschutzpolitik und den Vollzug in der Schweiz. Seither hat das Wissen über die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Lärmbelastung stark zugenommen. In ihrem Ende 2021 veröffentlichten Forschungsbericht schlägt die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) weitreichende Anpassungen des Grenzwertsystems vor. Diese werden aktuell vom BAFU geprüft und im Frühling 2023 wird den Kantonen ein Umsetzungsvorschlag unterbreitet. Anschliessend erfolgt der Rechtsetzungsprozess.
 

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 55 11

E-Mail

fals@bd.zh.ch