Informationen für Gemeinden
Den Gemeinden kommt eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung von Schäden durch gebietsfremde Arten zu. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort und sind die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung.
Inhaltsverzeichnis
Neobiota-Kontaktperson
Jede Gemeinde hat eine für Neobiota zuständige Kontaktperson ernannt. Diese ist das Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinde und ist die erste Anlaufstelle für Privatpersonen. Die Neobiota-Kontaktperson sorgt für den Informationsfluss innerhalb der Gemeinde und plant und koordiniert die notwendigen Massnahmen. Dazu erhält sie vom Kanton Informationen und Unterstützung.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Neobiota Newsletter Nr. 1/21 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Neobiota Newsletter Nr. 3/20 PDF | 6 Seiten | deutsch | 6 MB
- Download Neobiota Newsletter Nr. 2/20 PDF | 8 Seiten | deutsch | 5 MB
- Download Rundmail Nr. 1/20: Informationen für Neobiota-Kontaktpersonen der Gemeinden, April 2020 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 4 MB
«Coronabedingt» konnten die Schulungen nicht stattfinden. Wir haben elektronische Unterlagen erstellt:
- Download Basis-Seminar Teil 1 Video MP4 | deutsch | 553 MB
- Download Basis-Seminar Teil 2 Video MP4 | deutsch | 419 MB
- Download Basis-Seminar Teil 3 Video MP4 | deutsch | 880 MB
- Download Basis-Seminar Neobiota, Teil 1, Powerpoint-Präsentation PPTX | deutsch | 67 MB
- Download Basis-Seminar Neobiota, Teil 2, Powerpoint-Präsentation PPTX | deutsch | 55 MB
- Download Basis-Seminar Neobiota, Teil 3, Powerpoint-Präsentation PPTX | deutsch | 69 MB
Beratungen in Sachen Knöterich können kostenfrei von Gemeinden gebucht werden. In der Ausschreibung finden Sie weitere Informationen und einen kleinen Erfahrungsbericht der Gemeinde Bäretswil.
Gezielter Einsatz von Ressourcen
Es wird empfohlen, dass jede Gemeinde ein Konzept zum Umgang mit Neobiota erarbeitet, welches sich an der Vorlage des Kantons orientiert. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Ressourcen wirkungsvoll eingesetzt werden.
Dieses Konzept sollte eine Bestandesaufnahme der wichtigsten Neophyten (mit Hilfe der Hinweiskarte Neophytenverbreitung), prioritäre Bekämpfungszonen oder -arten, konkrete Bekämpfungspläne und Grundsätze für die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden enthalten.
Wir beraten die Neobiota-Kontaktperson dazu gerne in einer Sprechstunde: Anmeldung unter neobiota@zh.ch oder 043 259 32 60.
- Download Leitlinie für die Erarbeitung eines Konzeptes im Umgang mit invasiven Neophyten in den Gemeinden PDF | 30 Seiten | Deutsch | 501 KB
- Download Managementkonzept für invasive Neophyten der Gemeinde DOCX | Deutsch | 107 KB
- Download Muster Vorlage Einsatzplan Neophytenkonzept für Gemeinden XLSX | Deutsch | 103 KB
Bekämpfungspflichtige Pflanzen
Ambrosia, Schmalblättriges Greiskraut & Riesenbärenklau sind bekämpfungspflichtig.
Gemeinden werden gebeten, Privatpersonen auf die Bekämpfungspflicht aufmerksam zu machen und Bestände in der Hinweiskarte Neophytenverbreitung zu erfassen.
Kommen Privatpersonen der Bekämpfungspflicht nicht nach, können sich die Gemeinden an die Sektion Biosicherheit (neobiota@bd.zh.ch, 043 259 32 60) wenden.
- Ambrosia: Grosse Bestände und Bestände in der Landwirtschaft sind dem Strickhof zu melden, Kontaktperson: Fiona Cimei, 058 105 99 03, fiona.cimei@strickhof.ch
- Riesenbärenklau: Privatpersonen sind darauf hinzuweisen, dass bei der Bekämpfung Vorsicht geboten ist, da bei Berührung des Riesenbärenklaus schwere Verbrennungen auftreten können.
- Schmalblättriges Greiskraut: Die Gemeinden werden bei der Bekämpfung des Schmalblättrigen Greiskrauts von Regionalkoordinatoren unterstützt.
- Download Merkblatt Schmalblättriges Greiskraut, April 2020 PDF | 2 Seiten | deutsch | 657 KB
- Download Merkblatt Schmalblättriges Greiskraut (kurz) PDF | 1 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Merkblatt Schmalblättriges Greiskraut (Bekämpfung) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 925 KB
- Download Bekämpfung Schmalblättriges Greiskraut: Übersicht Zuteilung Regionalkoordinatoren Gemeinden PDF | 1 Seiten | Deutsch | 657 KB
Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts
Das Einjährige Berufkraut breitet sich aktuell stark im Kanton Zürich aus. Betroffen sind beispielsweise die Landwirtschaftsflächen, Magerwiesen und Strassenränder. Aus einzelnen Pflanzen können in wenigen Jahren dichte Bestände entstehen. Aus diesem Grund empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Einzelpflanzen konsequent entfernen (ausreissen)
- dichte Bestände regelmässig mähen, um das Versamen zu verhindern
- die Bekämpfung durch verschiedene Akteure innerhalb der Gemeinde koordinieren
Bekämpfung von Schädlingen
Wenn Schädlinge wie gebietsfremde Ameisen oder Mücken auftreten, obliegt deren allenfalls notwendige Bekämpfung der Gemeinde.
Besteht ein Verdacht auf eine Tigermücke kann dies auf der Seite des Schweizerischen Mückennetzwerks abgeklärt werden.
Auf der Seite des Schweizerischen Mückennetzwerks gibt es auch gute Abbildungen und Informationen zu den verschiedenen gebietsfremden Mückenarten. Die Tigermücke (Aedes albopictus) wird häufig mit der Asiatischen Buschmücke (Aedes japonicus) verwechselt. Die Asiatische Buschmücke hat sich im Gegensatz zur Tigermücke im Kanton Zürich praktisch flächendeckend etabliert. Sie ist wesentlich grösser als die Tigermücke.
Im Flyer Invasive Mücken finden Sie Massnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung von invasiven Mücken.
- Schweizerisches Mückennetzwerk (Achtung ältere Explorer -Versionen laden die Seite nicht vollständig)
- Tigermücke melden - Was muss ich tun? ZUP Nr. 97, Juni 2020
- Buschmücken Pilotprojekt in den Gemeinden: Bestände wurden halbiert, ZUP Nr. 90, April 2018
- Neu im Kanton: Tigermücken und Buschmücken, ZUP Nr. 88, Juli 2017
Überprüfung von Baugesuchen
Die Gemeinde überprüft, ob die Angaben im Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle und im Zusatzformular Belastete Standorte (inkl. Neobiota) bezüglich biologischer Belastungen korrekt sind und leitet diese bei Belastungen mit Asiatischem Staudenknöterich oder Essigbaum an den Kanton weiter.
gebietsfremde Pflanzen | Formular | Weiterleitung Kantonale Leitstelle Baubewilligung |
---|---|---|
Asiatischer Staudenknöterich, Essigbaum |
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle Zusatzformular Belastete Standorte und Altlasten (inkl. Neobiota) |
ja |
Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut, Erdmandelgras | Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle | nein |
- Download Zusatzformular: Entsorgung Bauabfälle PDF | 1 Seiten | Deutsch | 105 KB
- Download Kommentar zum Zusatzformular: Entsorgung Bauabfälle PDF | 6 Seiten | Deutsch | 362 KB
- Download Zusatzformular: Belastete Standorte und Altlasten (inkl. mit Neobiota belastete Standorte) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 245 KB
- Download Gebietsfremde Problempflanzen (invasive Neophyten) bei Bauvorhaben, 2019 PDF | 12 Seiten | Deutsch | 4 MB
Ansprechperson:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Biosicherheit
Sekretariat
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Kontaktperson Bianca Saladin