Informationen für Gemeinden

Den Gemeinden kommt eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung von Schäden durch gebietsfremde Arten zu. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort und sind die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung.

Neobiota-Kontaktperson

Jede Gemeinde hat eine für Neobiota zuständige Kontaktperson ernannt. Diese ist das Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinde und ist die erste Anlaufstelle für Privatpersonen. Die Neobiota-Kontaktperson sorgt für den Informationsfluss innerhalb der Gemeinde und plant und koordiniert die notwendigen Massnahmen. Dazu erhält sie vom Kanton Informationen und Unterstützung.

Hilfsmittel für Gemeinden

Hinweiskarte Neophytenverbreitung

Die Hinweiskarte Neophytenverbreitung zeigt Beobachtungen von invasiven Neophyten. 

Die Beobachtungen können online auf dem GIS-Browser des Kantons oder mit einer App erfasst werden. Um Erfassungen vornehmen zu können, ist eine Registrierung notwendig.

Bekämpfungspflichtige Pflanzen

Ambrosia, Schmalblättriges Greiskraut & Riesenbärenklau sind bekämpfungspflichtig.

Gemeinden werden gebeten, Privatpersonen auf die Bekämpfungspflicht aufmerksam zu machen und Bestände in der Hinweiskarte Neophytenverbreitung zu erfassen.

Kommen Privatpersonen der Bekämpfungspflicht nicht nach, können sich die Gemeinden an die Sektion Biosicherheit (neobiota@bd.zh.ch, 043 259 32 60) wenden.

  • Ambrosia: Grosse Bestände und Bestände in der Landwirtschaft sind dem Strickhof zu melden, Kontaktperson: Fiona Eyer, 058 105 99 03, fiona.eyer@strickhof.ch
  • Riesenbärenklau: Privatpersonen sind darauf hinzuweisen, dass bei der Bekämpfung Vorsicht geboten ist, da bei Berührung des Riesenbärenklaus schwere Verbrennungen auftreten können.
  • Schmalblättriges Greiskraut: Die Gemeinden werden bei der Bekämpfung des Schmalblättrigen Greiskrauts von Regionalkoordinatoren unterstützt:

Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts

Das Einjährige Berufkraut breitet sich aktuell stark im Kanton Zürich aus. Betroffen sind beispielsweise die Landwirtschaftsflächen, Magerwiesen und Strassenränder. Aus einzelnen Pflanzen können in wenigen Jahren dichte Bestände entstehen. Aus diesem Grund empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Einzelpflanzen konsequent entfernen (ausreissen)
  • dichte Bestände regelmässig mähen, um das Versamen zu verhindern
  • die Bekämpfung durch verschiedene Akteure innerhalb der Gemeinde koordinieren

Bekämpfung von Henrys Geissblatt

Bei dieser Pflanze ist es sehr wichtig, dass man die Bestände frühzeitig erkennt und die Bekämpfung sofort einleitet. Im Kanton Zürich gibt es bereits riesige Bestände, die man nur noch mittels einer Sanierung tilgen kann.

Bekämpfung:

  • Pflanzen, die an Bäumen hochwachsen: am Grund abschneiden und direkt am Baum vertrocknen lassen. Dabei sterben die oberirdischen Pflanzenteile ab. 
  • Restlichen Pflanzen:  regelmässig Einzelpflanzen oder lockere Bestände (zu Beginn halbjährlich) ausreissen/ausstocken. Dabei möglichst viel Wurzelwerk herauszerren und bei älteren Pflanzen ausgraben. Diese Arbeit gelingt bei feuchtem und lockerem Boden sehr gut. Im Winterhalbjahr sind zudem die immergrünen Pflanzen besser zu erkennen.
  • Sollte dies nicht möglich sein: weitere Ausbreitung verhindern durch das Entfernen der Beeren (am besten schon die Blüten entfernen, diese sieht man gut) und das Absuchen der noch nicht befallenen anliegenden Fläche. In diesen Flächen sollten neue Pflanzen sofort von Hand ausgerissen oder ausgegraben werden.
Henrys Geissblatt überwuchert eine Waldfläche
Henry Geissblatt überwuchert eine grosse Waldfläche

Invasive gebietsfremde Tiere

Wenn Schädlinge wie gebietsfremde Ameisen oder Mücken auftreten, obliegt deren allenfalls notwendige Bekämpfung der Gemeinde.

Tigermücken

Besteht ein Verdacht auf eine Tigermücke kann dies auf der Seite des Schweizerischen Mückennetzwerks abgeklärt werden.

Auf der Seite des Schweizerischen Mückennetzwerks gibt es auch gute Abbildungen und Informationen zu den verschiedenen gebietsfremden Mückenarten. Die Tigermücke (Aedes albopictus) wird häufig mit der Asiatischen Buschmücke (Aedes japonicus) verwechselt. Die Asiatische Buschmücke hat sich im Gegensatz zur Tigermücke im Kanton Zürich praktisch flächendeckend etabliert. Sie ist wesentlich grösser als die Tigermücke. 

Im Flyer Invasive Mücken finden Sie Massnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung von invasiven Mücken.

Invasive gebietsfremde Ameisen

Im Kanton Zürich sind bis heute hauptsächlich zwei problematische gebietsfremde Ameisenarten bekannt: Die vernachlässigte Wegameise Lasius neglectus und Tapinoma magnum.

Warum sind diese Ameisen problematisch?

Beide Arten bilden Nester mit mehreren Königinnen und es kann zur Bildung von Superkolonien kommen. Eine Superkolonie ist ein Komplex bestehend aus mehreren kooperierenden Nestern (>800 Ameisen pro Quadratmeter). Wird eine Königin durch die Bekämpfung getötet, erlischt der Befall nicht, weil in der Superkolonie noch viele weitere Königinnen vorhanden sind. Die Bekämpfung ist aus diesen Gründen sehr viel langwieriger und teurer als bei einem herkömmlichen Ameisenbefall. 

Was für Schäden richten die Ameisen an?

  • teils starke Belästigung in Wohnung und Garten
  • Verdrängung anderer Ameisen und Insekten
  • Blattläuse werden zur Honigtaugewinnung gehegt und können ebenfalls sehr hohe Dichten erreichen.
  • Schäden an Fassaden und Elektrik
  • Hygieneprobleme in Lebensmittel- und Gesundheitsbetrieben

Eine Verschleppung aus einem Befallsgebiet ist unbedingt zu vermeiden!

Der Hauptverschleppungsweg ist mittels Topf- und Gartenpflanzen oder Erdmaterial, das vom Menschen verschoben wird.

Gemeinden

Gemeinden, welche einen Befall mit Ameisen haben, werden gebeten, betroffene Privatpersonen mit dem «Merkblatt Invasive Ameisen» zu informieren, dass bei Abtransport und bei Entsorgung von Material aus dem Garten besondere Vorsicht geboten ist. 

Es reicht eine unentdeckte befruchtete Königin, um eine Ameisenkolonie in ein neues Gebiet zu verschleppen. Kommen Privatpersonen dieser Anweisung nicht nach, können sich die Gemeinden an die Sektion Biosicherheit (neobiota@bd.zh.ch, 043 259 32 60) wenden. 

Invasive Plattwürmer

In der Schweiz werden drei invasive Plattwürmer (Obama nungara, Diversibipalium multilineatum & Caenoplana variegata), vor allem in Verbindung mit dem Pflanzenhandel, gemeldet werden. Diese stammen aus unterschiedlichen Weltregionen (Südamerika, Japan & Neuseeland). Von diesen drei Arten gilt O. nungara als der invasivste. Er ernährt sich von Regenwürmer, Schnecken und beinahe allen Arthropoden (Gliederfüsser). Durch den Verlust dieser Organismen verschlechtert sich die Bodenqualität und einheimische Arten werden durch Nahrungskonkurrenz verdrängt. 

Plattwurm Obama nungara
Plattwurm Obama nungara Quelle: Sylvain Petie für: Justine, J. L. (2020). Obama nungara, le ver venu d’Argentine qui envahit les jardins français. The Conversation)

Überprüfung von Baugesuchen

Die Gemeinde überprüft, ob die Angaben im Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle und im Zusatzformular Belastete Standorte (inkl. Neobiota)  bezüglich biologischer Belastungen korrekt sind und leitet diese bei Belastungen mit Asiatischem Staudenknöterich oder Essigbaum an den Kanton weiter.

gebietsfremde Pflanzen Formular Weiterleitung
Kantonale Leitstelle
Baubewilligung
Asiatischer Staudenknöterich,
Essigbaum
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle
Zusatzformular Belastete Standorte und Altlasten (inkl. Neobiota)
ja
Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut, Erdmandelgras Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle nein

Ansprechpersonen:

Dorian Traber

dorian.traber@bd.zh.ch
+41 43 259 39 04

Neophyten und Bauen, Boden, Hinweiskarte Neophytenverbreitung, Schmalblättriges Greiskraut

Alexandra Kissling

alexandra.kissling@bd.zh.ch
+41 43 259 39 06

Unterstützung Gemeinden

Barbara Wiesendanger

barbara.wiesendanger@bd.zh.ch
+41 43 259 39 17

invasive gebietsfremde Neozoen

Daniel Fischer

daniel.fischer@bd.zh.ch
+41 43 259 39 03

Massnahmenplan, Koordination kantonale Fachstellen, invasive Neophyten im Verkauf, invasive gebietsfremde Ameisen, Plattwürmer

Für dieses Thema zuständig: