Massnahmenplan invasive gebietsfremde Arten

Im Massnahmenplan setzt der Kanton Zürich Prioritäten und legt Massnahmen fest. Ziel ist ein verhältnismässiges Vorgehen, um Schäden durch invasive Arten nach Möglichkeit zu vermeiden.

Auf dieser Seite

Die Strategie des Kantons

Seit 2009 verfügt der Kanton Zürich mit dem Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen (Neobiota) über eine Strategie, um der Herausforderung durch invasive gebietsfremde Arten zu begegnen. Der Massnahmenplan Neobiota hat das Ziel, Schäden durch invasive Arten zu vermeiden. Im Fokus stehen die sogenannten Schutzgüter: unter anderem die Gesundheit von Mensch und Tier, die Vielfalt von Arten und Lebensräumen oder eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Produktion.

Der Kanton ist in den Bereichen Prävention, Bekämpfung, Freihaltung und Anpassung aktiv, je nachdem, welches Vorgehen im konkreten Fall sinnvoll und verhältnismässig ist:

  • Arten, welche die menschliche oder tierische Gesundheit beeinträchtigen, sollen im gesamten Kanton entfernt werden. Ein Beispiel ist die Allergien auslösende Ambrosia oder das giftige Schmalblättrige Greiskraut.
  • Arten, die bereits weit verbreitet sind und nicht mehr vollständig entfernt werden können, sollen vor allem dort bekämpft werden, wo der Nutzen besonders gross ist. Ein Beispiel dazu ist die Goldrute, die in Naturschutzgebieten konsequent bekämpft wird.
  • Besonders wichtig ist aber die Prävention. Arten, von denen man weiss, dass sie im Ausland Schäden verursachen, sollen gar nicht erst zu uns kommen.

Massnahmenplan Neobiota 2022 – 2025

Ansprechperson:

Daniel Fischer

daniel.fischer@bd.zh.ch

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für dieses Thema zuständig: