Zahnpraxen

Hier finden Sie spezifische Informationen warum Zahnpraxen umweltrelevant sind, welche umweltrechtlichen Vorgaben zu beachten sind und wie Kontrollen ablaufen.

Relevanz für die Umwelt

In Zahnpraxen und Zahnkliniken fallen gesundheitsschädliche oder umweltgefährdende Abwässer und Abfälle an wie Amalgam, Röntgenchemikalien und medizinische Sonderabfälle (Abfälle mit Verletzungsgefahr, Altmedikamente usw.). Deshalb gelten für diese Branche besondere Regelungen. Ausgenommen sind reine Dentalhygiene- oder Kieferorthopädie-Praxen, in denen keine sonstigen zahnärztlichen Behandlungen stattfinden.

Umweltrechtliche Vorgaben

Im Folgenden werden einige branchenspezifische Schwerpunkte pro Fachbereich aufgeführt. Für eine vollständige Beurteilung ist eine vertiefte Betrachtung der umweltrechtlichen Vorgaben notwendig.

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Insbesondere Quecksilberverbindungen wie Amalgam sind giftig und wassergefährdend. Deshalb müssen zahnärztliche Arbeitsplätze, an denen Amalgam verarbeitet oder entfernt wird, mit Amalgamabscheidern ausgerüstet werden. Ausgenommen sind Arbeitsplätze, bei denen keinerlei Amalgam anfällt, weil sie ausschliesslich für kieferorthopädische Eingriffe oder Dentalhygiene verwendet werden. An Arbeitsplätzen oder Lavabos, welche nicht mit einem Amalgamabscheider ausgerüstet sind, ist jegliche Bearbeitung von Amalgam untersagt.

Sonderabfälle müssen in separaten, flüssigkeitsdichten, verschliessbaren und korrekt beschrifteten Behältern gesammelt werden und über eine Entsorgungsfirma mit entsprechender Bewilligung entsorgt werden. Dafür ist eine VeVA-Betriebsnummer notwendig. Die Entsorgungsbelege sind fünf Jahre aufzubewahren und bei Umweltkontrollen vorzuzeigen.

Als zahnmedizinische Sonderabfälle gelten

  • Amalgamabfälle (Abfall-Code S 18 01 10): alle amalgamhaltigen Abfälle wie Amalgamabscheider-Schlämme, extrahierte Zähne, Stopfresten, Spülwasser, kontaminierte Watte, Tücher, Schläuche etc. Achtung: Amalgamverschmutzte Revisionsteile dürfen vom Servicemonteur nicht mitgenommen und via Dentaldepot entsorgt werden!
  • Abfälle mit Verletzungsgefahr/«Sharps» (Abfall-Code S 18 01 01): spitze oder scharfe Gegenstände wie Kanülen, Skalpelle usw.
  • Röntgen-Entwickler (Abfall-Code S 09 01 01)
  • Röntgen-Fixierbäder (Abfall-Code S 09 01 04)
  • Chemikalien aus der Praxis (Abfall-Code S 18 01 06): Desinfektionsmittel, Laborchemikalien usw.
  • Altmedikamente (Abfall-Code S 18 01 09)

Andere mögliche Abfälle

  • Weitere Sonderabfälle sind z.B. Leuchtstoffröhren, verbrauchte Batterien und Akkumulatoren.
  • Andere kontrollpflichtige Abfälle wie elektronische und elektrische Geräte (Röntgeneinrichtungen, PC, Drucker, Kühlschränke, etc.): Rückgabe an den Hersteller oder Händler.
  • Metallplättchen und Röntgenfilme sollten für das Recycling des darin enthaltenen Metalls (Blei, Silber) ebenfalls gesammelt und einer spezialisierten Entsorgungsfirma übergeben werden. Fragen sie Ihren Entsorger!

In Zahnpraxen werden Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet. Diese sind teilweise giftig oder ätzend und in der Regel umweltgefährdend. In Zahnpraxen, in denen konventionell geröntgt wird, werden auch Entwickler und Fixierer gelagert. Alle wassergefährdenden Stoffe sind in Auffangwannen zu lagern. Bei der Lagerung sind die Zusammenlagerungsvorschriften zu beachten, sodass gefährliche Reaktionen unter den Stoffen verhindert werden können.

Bewilligung

Ändert ein Betrieb seine umweltrelevanten Betriebsprozesse ist dafür eine umweltrechtliche Bewilligung erforderlich oder eine Baubewilligung.

Kontrollen

Um die Übereinstimmung der Betriebe mit den umweltrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, werden Kontrollen in Form eines Betriebsrundgangs durchgeführt. 

Im Kanton Zürich hat das AWEL qualifizierte Sonderabfall-Entsorgungsfirmen dazu ermächtigt, die gesetzlichen Umweltkontrollen in Zahnarztpraxen und -kliniken durchzuführen. Die Entsorger schliessen mit den Praxen eine Entsorgungsvereinbarung ab und machen beim normalen Abholservice alle zwei Jahre eine Kontrolle.

Die Kontrolle umfasst vor allem die Wartung der Amalgamabscheider, den Umgang des Personals mit den verschiedenen Sonderabfällen, die Sammlung, Aufbewahrung und Entsorgung der Abfälle sowie die Prüfung von Entsorgungsbelegen. Das AWEL macht Stichproben, um die Qualität der Kontrollen sicherzustellen.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 62

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