4.4 Finanzierung der Siedlungserschliessung
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 18.03.2025
Die heutige Finanzierung von Infrastrukturanlagen erfolgt über verschiedene Gebühren- und Abgabesysteme. Sie ist verursacherorientiert gestaltet. Staatsstrassen werden über den kantonalen Strassenfonds finanziert. Dieser wird über kantonale Verkehrsabgaben, Anteile an zweckgebundenen Bundesabgaben und allenfalls zusätzliche Einlagen aus dem allgemeinen Staatshaushalt geäufnet. Allerdings ist der Strassenfonds per Ende 2023 gegenüber dem Staatshaushalt mit 368 Millionen Franken verschuldet. Deshalb findet eine (Vor-)Finanzierung durch die Steuerzahlenden statt.
Über den kantonalen Verkehrsfonds werden Anlagen des öffentlichen Verkehrs finanziert, die in der Finanzierungsverantwortung des Kantons liegen. Dazu gehören Tram- und Stadtbahnen sowie Trolleybus-Oberleitungen. Der Verkehrsfonds wird über jährliche Einlagen des Kantons aus allgemeinen Staatsmitteln geäufnet. An Grossprojekten beteiligt sich in der Regel der Bund über die Agglomerationsprogramme mit Beiträgen zwischen 30 und 40 Prozent. Auch der kantonale Verkehrsfonds ist gegenüber dem Staatshaushalt per Ende 2023 mit 402 Millionen Franken verschuldet. Deshalb findet auch hier eine (Vor-)Finanzierung durch die Steuerzahlenden statt.
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