2.2 Organisationsformen
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 18.03.2025
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Entwicklung der Organisationsformen
Die Gemeinden des Kantons Zürich können weitgehend selbst entscheiden, wie sie sich organisieren. Sie erfüllen ihre Aufgaben grundsätzlich selbstständig. Sie können auch mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten oder dürfen eine Aufgabe einer anderen Organisation wie zum Beispiel einem Zweckverband übertragen. Die Gemeinden nutzen diese Möglichkeiten unterschiedlich. Nachfolgend wird auf die einzelnen Aufgabenträger näher eingegangen.
Veränderung Organisationen

Gemeinden
Politische Gemeinden
In der Berichtsperiode haben sich nur die Politischen Gemeinden Adlikon und Humlikon mit der grösseren Politischen Gemeinde Andelfingen zusammengeschlossen. Seit 2024 gibt es somit im Kanton Zürich 160 politische Gemeinden.
13 Gemeinden im Kanton haben ein Parlament. Die übrigen haben eine Gemeindeversammlung. Rund ein Viertel der politischen Gemeinden, mehrheitlich im Weinland und im Zürcher Unterland, haben keine Exekutivkommissionen neben dem Gemeinderat. Eigenständige Exekutivkommissionen können in ausgewählten Bereichen an die Stelle des Gemeindevorstandes treten. Der grösste Teil der Gemeinden hat ein bis drei Exekutivkommissionen. In der Regel gehört dazu die Schulpflege, häufig auch eine Sozialkommission.
Gemeindetypen 2024

Schulgemeinden
Es gibt am Ende der Berichtsperiode je 28 Primar- und Sekundarschulgemeinden. Dazu kommen 10 Volksschulgemeinden, welche die Aufgaben beider Schulstufen erfüllen. Am 1. Januar 2024 bestehen noch 66 Schulgemeinden, 19 weniger als 2020. Im Gegenzug ist die Zahl der Einheitsgemeinden auf 108 gestiegen. Einheitsgemeinden sind politische Gemeinden, die auch die Aufgaben der Volksschule wahrnehmen. Ausserdem erfüllen noch zwei Zweckverbände die Aufgaben der Volksschule.
Entwicklung Schulgemeinden

Behördenmitglieder
Es gibt mehr als 5300 Behördenämter in den Zürcher Gemeinden. Fast alle Mitglieder einer Gemeindeexekutive üben mehrere Ämter aus. Sie sind zum Beispiel auch im Vorstand eines Zweckverbands oder im Führungsgremium einer Anstalt vertreten. Wie viele Funktionen ein Mitglied einer Gemeindeexekutive ausübt, hängt davon ab, wie viele Aufgaben eine Gemeinde selbst erfüllt oder zusammen mit anderen Gemeinden oder externen Organisationen wahrnimmt.
Behördenmitglieder

Weitere Aufgabenträger
Die Gemeinden können weitgehend frei entscheiden, wie sie die Aufgabenerfüllung organisieren. Der Kanton schreibt bei manchen Aufgaben, zum Beispiel beim Zivilstands- oder Betreibungswesen, aber vor, dass sie zusammenarbeiten müssen. Die Gemeinde bleibt verantwortlich für die Aufgabe. Ihre Organisationsautonomie ist aber eingeschränkt.
Früher haben viele Gemeinden die meisten ihrer Aufgaben allein erledigt. Heute machen das nur noch wenige Gemeinden. Besonders kleine Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben zusammen mit anderen Gemeinden oder externen Organisationen. Sowohl für die interkommunale Zusammenarbeit als auch für die Zusammenarbeit mit externen Organisationen gibt es verschiedene Rechtsformen.
Verträge
Am häufigsten arbeiten die Gemeinden im Kanton Zürich in Form von Verträgen zusammen. Die Erfassung der Verträge erfolgt erst seit 2022 systematisch und weist noch Lücken auf, weil die Gemeinden nicht zwingend alle Verträge ausweisen müssen. Anfang 2022 waren 493 Verträge zwischen mehreren Gemeinden oder zwischen Gemeinden und externen Organisationen bekannt. Beim Anschlussvertrag lässt eine Gemeinde eine oder mehrere Aufgaben von einer anderen Gemeinde ausführen. Die Anschlussgemeinde hat dabei kaum Einfluss auf die Aufgabenerfüllung. Beim Zusammenarbeitsvertrag erfüllen alle beteiligten Gemeinden die Aufgabe gemeinsam. Manche Aufgaben erfüllen die Gemeinden durch den Einkauf von Leistungen Dritter. Diese Leistungsvereinbarungen und Aufträge werden hier mitgezählt.
Zweckverbände, kommunale und interkommunale Anstalten, privatrechtliche Aufgabenträger
Gemeinden können auch in einem Zweckverband zusammenarbeiten. Zweckverbände sind besonders in den Bereichen Infrastruktur, Sicherheit oder Gesundheit und Pflege verbreitet. Ihre Zahl nimmt stetig ab. Die Gemeinden prüfen vermehrt, ob diese Form der Zusammenarbeit noch zweckmässig ist. In der Berichtsperiode haben sich 14 Zweckverbände aufgelöst. 2024 gibt es 142 Zweckverbände.
Eine weitere Form der Zusammenarbeit sind Anstalten. Das sind Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie können von einer oder mehreren Gemeinden geschaffen werden. Es wurden von 2020 bis 2024 fünf neue interkommunale Anstalten eingerichtet. Eine kommunale Anstalt wurde aufgelöst.
Die Gemeinden lösen zudem einige Aufgaben durch die Auslagerung in privatrechtliche Organisationen. Hier besteht aber wegen der nicht immer systematischen Ausweise der privatrechtlichen Aufgabenträger eine Unsicherheit über die genaue Anzahl. Ausgewiesen werden in den Jahresrechnungen der Gemeinden 90 privatrechtliche Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Bisher waren 75 Organisationen ausgewiesen. Die Gemeinden nutzen verschiedene Rechtsformen für diese Auslagerungen: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen, Genossenschaften oder Vereine. Gemeinden übertragen Aufgaben ganz oder teilweise oder sie schliessen mit den Organisationen Leistungsvereinbarungen ab.
Vor- und Nachteile der interkommunalen Zusammenarbeit
Wenn Gemeinden zusammenarbeiten, hat das Vorteile. Manche Aufgaben können Gemeinden kaum noch selbst erfüllen. Sie sind zu klein und es fehlt das Personal mit den notwendigen Fachkenntnissen für die zunehmend komplexeren Aufgaben. Wenn mehrere Gemeinden zusammenarbeiten, können sie Aufgaben oft überhaupt oder in besserer Qualität erfüllen.
Es gibt aber auch Nachteile, wenn viele verschiedene Organisationen Aufgaben erledigen. Mit jeder Aufgabenübertragung oder Zusammenarbeit gehen in der Regel die Autonomie der Gemeinde und die Einflussmöglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner zurück. Andere bestimmen, wofür die Gemeinden Geld ausgeben. Der Kanton ist mit mehr als 500 Organisationen unübersichtlich strukturiert. Es gibt viele Schnittstellen. Das braucht auch viel Koordination. Unklare Zuständigkeiten belasten den Informationsfluss. Eine zielgerichtete Steuerung ist oft schwierig.
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