Unterstützung von Sportveranstaltungen

Eine Gruppe von Kindern sprintet am Start einer Laufsportveranstaltung los.

Sportveranstaltungen sind ein wichtiger Motor für die Sportförderung. Sie bringen Menschen zusammen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Das Sportamt unterstützt Sportveranstaltungen mit Beiträgen aus dem Sportfonds.

Kriterien

Organisatoren von Sportveranstaltungen können beim Sportamt oder beim Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) finanzielle Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds beantragen. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Vorteile:

  • Die Veranstaltung findet im Kanton Zürich statt.
  • Die Veranstaltung hat mindestens regionale Reichweite.
  • Die Veranstaltung hat keinen kommerziellen Charakter. Ein allfälliger Gewinn wird für die Förderung des Sports eingesetzt.

Zuständigkeit

Untenstehende Aufteilung der Zuständigkeit ist gültig bis Ende 2025. Ab 2026 können alle Gesuche für Sportveranstaltungen, die oben genannte Kriterien erfüllen beim Sportamt eingereicht werden.

Je nach Bedeutung und Teilnehmerfeld der Veranstaltung muss das Gesuch beim Sportamt oder beim Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) eingereicht werden.

Sportamt

Gesuche für Sportveranstaltungen, welche mindestens einen der Punkte unten erfüllen, müssen beim Sportamt eingereicht werden.

  • Die Veranstaltung richtet sich mehrheitlich an Sportlerinnen und Sportler ohne Lizenz und/oder ohne Vereinsmitgliedschaft
  • Alle Sportveranstaltungen mit einem Budget von mehr als 1 Mio. Franken
  • Alle Europa- und Weltmeisterschaften
  • Alle Schweizermeisterschaften der Elite
  • Alle «traditionellen kantonalen Feste» wie z.B. Schützen-, Schwing- oder Turnfeste
  • Alle Regionalturnfeste sowie die Regionalmeisterschaften WTU des Zürcher Turnverbands

Zürcher Kantonalverband für Sport

Sportfonds-Gesuche für alle übrigen Sportveranstaltungen können beim Zürcher Kantonalverband für Sport eingereicht werden.

Unterstützung beantragen

Bonuspunkte 

Das Sportamt belohnt das Engagement in den Bereichen Suchtmittelprävention, Inklusion und Nachhaltigkeit.

«cool and clean» 

Für Kinder- und Jugendsportveranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Fest-/Gastrobetrieb, der vom Veranstalter geführt wird:  Das Sportamt belohnt Veranstalter, die neben den gesetzlichen Auflagen mindestens fünf zustätzliche Massnahmen von der «cool and clean»-Checkliste umsetzen mit einem Bonuspunkt. 

Inklusionskonzept

Veranstaltungen, die ein Konzept zur Inklusion von Menschen mit Behinderung an der Veranstaltung haben und umsetzen belohnt das Sportmt mit einem Bonuspunkt. Idealerweise arbeitet der Veranstalter dabei mit Fachorganisationen, Fachinstitutionen oder Fachpersonen zusammen.

Saubere Veranstaltung

Veranstaltungenn, die über ein Umweltkonzept basierend auf den «Zentralen Empfehlungen» von saubere-veranstaltung.ch verfügen und umsetzen sowie eine Verantwortliche Person für Umweltschutz im OK ausweisen, werden mit einem Bonuspunkt belohnt.

Prozess

Gesuchseingabe

Es ist jederzeit möglich Gesuche via Online-Formular einzureichen. Die Eingabe sollte möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung erfolgen.  

Gesuchsbeurteilung 

Das Sportamt beurteilt Gesuche laufend.  Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird schriftlich über den Entscheid und die Beitragshöhe informiert.

Unterstützungsbedingungen

Veranstalter müssen sicherstellen, dass die folgenden Unterstützungsbedingungen eingehalten werden:  

Vorteile:

  • Einsatz des Sportamt-Logos sowie des Sportfonds-Logos in allen Kommunikationsmitteln
  • Einsatz von Werbebanden des Sportamts an der Veranstaltung
  • Auflistung «Sportamt des Kantons Zürich» auf allfälligen Sponsorenlisten
  • Der Veranstalter stellt dem Sportamt Fotos zur Verfügung, die das Sportgeschehen sowie die Werbebanden des Sportamts zeigen.

Je nach Art und Grösse der Veranstaltung nimmt das Sportamt weitere individuelle Gegenleistungen in Anspruch (z.B. Inserate, Lautsprecherdurchsagen). Das Sportamt teilt dem Veranstalter mit dem Beitragsschreiben die individuellen Gegenleistungen vorab mit.

Auszahlung Sportfondsbeitrag

Unterstützungsbeiträge werden nach Abschluss der Veranstaltung ausbezahlt. Dazu stellt der Veranstalter dem Sportamt die Schlussabrechnung, die Teilnehmer- oder Rangliste sowie weitere Dokumente zu. 

Bemessung Beitragshöhe

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für die Festsetzung der Beitragshöhe wird bei Veranstaltungen mit einem budgetierten Aufwand von weniger als drei Millionen Franken ein Punktesystem angewendet, das folgende Kriterien umfasst:

Vorteile:

  • sportliche Bedeutung, Reichweite
  • Anzahl Teilnehmende
  • Finanzieller Aufwand
  • Teilnehmersegmente (Jugendsport, Behindertensport, Seniorensport)
  • Massnahmen im Bereich Suchtprävention (cool and clean), Inklusion und Umweltverträglichkeit
  • Ehrenamtlichkeit OK
  • Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern

Bei wiederkehrenden Veranstaltungen berücksichtigt das Sportamt bei der Beurteilung die Abrechnungen sowie Teilnehmerzahlen vergangener Austragungen.

Das Punktesystem wurde hinsichtlich der Integration der Veranstaltungen aus dem Vereins- und Verbandssport auf 1. Januar 2026 überarbeitet. Der Minimalbeitrag wurde  gesenkt, da mit den Veranstaltungen aus dem Vereinssport auch weniger teilnehmerintensive Events aus kleineren Sportarten in die Unterstützungspraxis integriert werden müssen.
 

Spitzensport-Veranstaltungen

Unterstützunsgesuche für Spitzensport-Veranstaltungen mit einem Budget unter 3 Mio. Franken können via Online-Formular eingereicht werden. Veranstalter von Sportevents mit einem Budget von 3 Mio. Franken und mehr müssen frühzeitig vor der Kandidatur oder Durchführung mit dem Sportamt Kontakt aufnehmen. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen von internationaler Bedeutung.

Begleitmassnahmen Jugend- und Breitensport

Alle Veranstaltungen im Spitzensport-Bereich werden nur aus dem Sportfonds unterstützt, wenn der Veranstalter zusätzlich Begleitmassnahmen im Jugend- und Breitensport umsetzt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Eine Sportart bekannt machen, Interesse daran bzw. Begeisterung dafür wecken
  • Neue Mitglieder für die Sportart gewinnen
  • Ehrenamt stärken
  • Ausbildung von Trainerinnen und Trainern
  • Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • Trainingsmöglichkeiten ausbauen 
  • Bessere Trainingsinfrastruktur realisieren
Wie die EM mehr Nachwuchs generierte
Wie die EM mehr Nachwuchs generierte
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Herausgeber/in
Sportamt Kanton Zürich und Zürcher Kantonalverband für Sport
Publikationsdatum
Mai 2019
Eventreportage Giulia Kidz Day 2018

Unterstützung durch weitere Stellen

Je nach Art und Grösse der Veranstaltung können weitere kantonale Stellen Unterstützung leisten. Das Sportamt ist die Kontaktstelle und informiert den Veranstalter über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Neben dem Kanton kommen auch die Standortgemeinde sowie der Bund und Swiss Olympic für eine Unterstützung in Frage. Unterstützungsgesuche für internationale Sportanlässe werden in der Regel bereits vor der Kandidatur vom Sportverband bei Swiss Olympic und dem Bund eingereicht.

Kontakt

Sportamt – Sportförderung

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 82

Ihre Ansprechperson ist Lukas Riedener.

E-Mail

lukas.riedener@sport.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: