Unterstützung von Sportveranstaltungen

Eine Gruppe von Kindern sprintet am Start einer Laufsportveranstaltung los.

Sportveranstaltungen sind ein wichtiger Motor für die Sportförderung. Sie bringen Menschen zusammen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Das Sportamt unterstützt Sportveranstaltungen mit Beiträgen aus dem Sportfonds.

Inhaltsverzeichnis

Kriterien

Organisatoren von Sportveranstaltungen können beim Sportamt oder beim Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) finanzielle Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds beantragen. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Vorteile:

  • Die Veranstaltung findet im Kanton Zürich statt.
  • Die Veranstaltung hat mindestens regionale Reichweite.
  • Die Veranstaltung hat keinen kommerziellen Charakter. Ein allfälliger Gewinn wird für die Förderung des Sports eingesetzt.

Zuständigkeit

Je nach Bedeutung und Teilnehmerfeld der Veranstaltung muss das Gesuch beim Sportamt oder beim Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) eingereicht werden.

Sportamt

Gesuche für Sportveranstaltungen, welche mindestens einen der Punkte unten erfüllen, müssen beim Sportamt eingereicht werden.

  • Die Veranstaltung richtet sich mehrheitlich an Sportlerinnen und Sportler ohne Lizenz und/oder ohne Vereinsmitgliedschaft
  • Alle Sportveranstaltungen mit einem Budget von mehr als 1 Mio. Franken
  • Alle Europa- und Weltmeisterschaften
  • Alle Schweizermeisterschaften der Elite
  • Alle «traditionellen kantonalen Feste» wie z.B. Schützen-, Schwing- oder Turnfeste
  • Alle Regionalturnfeste  sowie die Regionalmeisterschaften WTU des Zürcher Turnverbands

Zürcher Kantonalverband für Sport

Sportfonds-Gesuche für alle übrigen Sportveranstaltungen können beim Zürcher Kantonalverband für Sport eingereicht werden.

Unterstützung beantragen

«cool and clean» - neue Checkliste

Neu müssen Veranstalter, die mit «cool and clean» arbeiten mit dem Gesuch die Checkliste für den Jugendschutz an Sportveranstaltungen einreichen. Das Sportamt belohnt Veranstalter, die neben den gesetzlichen Auflagen mindestens fünf der weiteren Massnahmen von der «cool and clean»-Checkliste umsetzen mit einem Bonuspunkt. 

Prozess

Gesuchseingabe

Es ist jederzeit möglich Gesuche via Online-Formular einzureichen. Die Eingabe sollte möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung erfolgen.  

Gesuchsbeurteilung 

Das Sportamt beurteilt Gesuche laufend.  Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird schriftlich über den Entscheid und die Beitragshöhe informiert.

Unterstützungsbedingungen

Veranstalter müssen sicherstellen, dass die folgenden Unterstützungsbedingungen eingehalten werden:  

Vorteile:

  • Einsatz des Sportamt-Logos sowie des Sportfonds-Logos in allen Kommunikationsmitteln
  • Einsatz von Werbebanden des Sportamts an der Veranstaltung
  • Auflistung «Sportamt des Kantons Zürich» auf allfälligen Sponsorenlisten
  • Der Veranstalter stellt dem Sportamt Fotos zur Verfügung, die das Sportgeschehen sowie die Werbebanden des Sportamts zeigen.

Je nach Art und Grösse der Veranstaltung nimmt das Sportamt weitere individuelle Gegenleistungen in Anspruch (z.B. Inserate, Lautsprecherdurchsagen). Das Sportamt teilt dem Veranstalter mit dem Beitragsschreiben die individuellen Gegenleistungen vorab mit.

Auszahlung Sportfondsbeitrag

Unterstützungsbeiträge werden nach Abschluss der Veranstaltung ausbezahlt. Dazu stellt der Veranstalter dem Sportamt die Schlussabrechnung, die Teilnehmer- oder Rangliste sowie weitere Dokumente zu. 

Bemessung Beitragshöhe

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für die Festsetzung der Beitragshöhe wird bei Veranstaltungen mit einem budgetierten Aufwand von weniger als drei Millionen Franken ein Punktesystem angewendet, das folgende Kriterien umfasst:

Vorteile:

  • Räumliche Reichweite
  • Anzahl Teilnehmende
  • Finanzieller Aufwand
  • Teilnehmersegmente (Jugendsport, Behindertensport, Seniorensport)
  • Massnahmen im Bereich Suchtprävention (cool and clean), Inklusion und Umweltverträglichkeit
  • Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern

Sport-Grossveranstaltungen

Beiträge an Veranstaltungen mit einem Budget von mehr als drei Million Franken werden individuell festgesetzt. Der Veranstalter muss frühzeitig vor der Kandidatur oder Durchführung mit dem Sportamt Kontakt aufnehmen. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen von internationaler Bedeutung.

Begleitmassnahmen Jugend- und Breitensport

Veranstaltungen im Spitzensport-Bereich werden nur aus dem Sportfonds unterstützt, wenn der Veranstalter zusätzlich Begleitmassnahmen im Bereich Jugend- und Breitensport umsetzt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Eine Sportart bekannt machen, Interesse daran bzw. Begeisterung dafür wecken
  • Neue Mitglieder für die Sportart gewinnen
  • Ehrenamt stärken
  • Ausbildung von Trainerinnen und Trainer
  • Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • Trainingsmöglichkeiten ausbauen 
  • Bessere Trainingsinfrastruktur realisieren
Wie die EM mehr Nachwuchs generierte
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Herausgeber/in
Sportamt Kanton Zürich und Zürcher Kantonalverband für Sport
Publikationsdatum
Mai 2019
Eventreportage Giulia Kidz Day 2018

Unterstützung durch weitere Stellen

Je nach Art und Grösse der Veranstaltung können weitere kantonale Stellen Unterstützung leisten. Das Sportamt ist die Kontaktstelle und informiert den Veranstalter über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Neben dem Kanton kommen auch die Standortgemeinde sowie der Bund und Swiss Olympic für eine Unterstützung in Frage. Unterstützungsgesuche für internationale Sportanlässe werden in der Regel bereits vor der Kandidatur vom Sportverband bei Swiss Olympic und dem Bund eingereicht.

Kontakt

Sportamt - Sportförderung

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 82

Ihre Ansprechperson ist Lukas Riedener.

E-Mail

lukas.riedener@sport.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: