Sozialkonferenz des Kantons Zürich

Inhaltsverzeichnis

Kapitelnr.
2.5.01.
Publikationsdatum
30. Januar 2013
Kapitel
2 Organisation in der Sozialhilfe
Unterkapitel
2.5. Aufgaben ausgewählter nicht-staatlicher Organisationen

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Die nachfolgenden Informationen sind der Website der Sozialkonferenz des Kantons Zürich entnommen.

1.Organisation

Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich (nachfolgend Sozialkonferenz) ist ein als Verein or-ganisierter Fachverband. Sie bildet die Dachorganisation aller Zürcher Sozial- und Fürsorge-behörden, der auch private Institutionen angeschlossen sind. 1.1. Mitglieder der Sozialkonferenz Die Mitgliedschaft steht gemäss Art. 3 der Statuten der Sozialkonferenz vom 1. September 2000 offen für im Kanton Zürich tätige a. Behörden, Organe und Institutionen des Sozialwesens von Gemeinden, Gemeindever-bänden, Bezirken und des Kantons; b. Bezirksräte, Jugendsekretariate und weitere am Sozialwesen interessierte öffentlich-rechtliche Organisationen; c. private Organisationen des Sozialwesens. Die Mitgliedschaft von Einzelmitgliedern ist nicht vorgesehen. 1.2. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt und die Wahlen erfolgen alle vier Jahre nach der Gesamterneuerung der Behörden. Jede Mitgliederorganisation hat eine Stimme (vgl. Art. 5 der Statuten der Sozialkonferenz vom 1. September 2000). 1.3. Vorstand In der Sozialkonferenz sind in der Regel die Bezirke durch je ein Mitglied einer politischen Behörde und durch eine Fachperson im Vorstand vertreten. Der Gemeindepräsidentenver-band, das Amt für Jugend und Berufsberatung sowie das Kantonale Sozialamt sind im Vor-

stand durch Beisitzende mit beratender Stimme vertreten (vgl. Art. 7 der Statuten der Sozial-konferenz vom 1. September 2000). 1.4. Ausschuss des Vorstands Der Ausschuss besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern des Vorstands. Er ist das Führungs-organ des Fachverbands und vertritt ihn nach aussen. Er besorgt die Geschäfte des Fach-verbands und vollzieht die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung (vgl. Art. 8 der Statuten der Sozialkonferenz vom 1. September 2000). 1.5. Kontrollstelle Die Mitglieder der Kontrollstelle prüfen die Jahresrechnung und erstatten dem Vorstand zu-handen der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag (vgl. Art. 9 der Statuten der Sozialkonferenz vom 1. September 2000) 1.6. Kommissionen und Arbeitsgruppen des Vorstands Der Vorstand kann Arbeitsgruppen einsetzen, welche Geschäfte vorbereiten und Fachthe-men bearbeiten (vgl. Art. 7 Abs. 3 der Statuten der Sozialkonferenz vom 1. September 2000).

2.Zweck und Aufgaben

2.1. Art der Aufgaben Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich fördert

  • die fachliche Kompetenz,
  • die Koordination und
  • die Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Gremien auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene. Sie setzt sich für eine zeitgemässe Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Sozialhilfe und der Sozialpolitik im Kanton Zürich ein. 2.2. Durchführung der Aufgaben

Broschüre "In Not geraten"

Die Broschüre "In Not geraten" wird von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich und dem Kantonalen Sozialamt herausgegeben. Sie beantwortet zahlreiche Fragen rund um das Thema Sozialhilfe und gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten von Personen in finanziel-

len und persönlichen Notlagen, welche Leistungen der Sozialhilfe beantragen. Die Broschüre ist in die gebräuchlichsten Fremdsprachen übersetzt und kann unter www.zh-sozialkonferenz.ch heruntergeladen werden.

Weiterbildungsprogramm "metier"

metier ist ein Weiterbildungsprogramm für Mitglieder, Sekretärinnen und Sekretäre sowie Sachbearbeitende von Fürsorge-, Sozial- und/oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehör-den. Das aktuelle Kursprogramm kann unter der Rubrik "Weiterbildung" unter www.zh-sozialkonferenz.ch heruntergeladen werden.

Fachfragen

Unter der Rubrik "Fachfragen" finden sich Merkblätter und weitere für die Praxis im Bereich Sozialhilfe und Kindes- und Erwachsenenschutzwesen hilfreiche Unterlagen. Weiter bietet die Sozialkonferenz des Kantons Zürich mit einer Mail-Hotline (hotline@zh-sozialkonferenz.ch) den Gemeinden bei komplexen Fragestellungen zur Sozialhilfe Hilfe.

Vernehmlassungen

Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich beteiligt sich an Vernehmlassungen zu sozialpoliti-schen Fragen sowie weiteren Themen, welche sich direkt auf die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit auswirken. Sie arbeitet in Kooperation mit Städten und Gemeinden eigene Ver-nehmlassungsantworten zu Geschäften, welche thematisch die Mitglieder betreffen, aus. Diese werden auf der Website der Sozialkonferenz publiziert.

Veranstaltungen und weitere Informationen

Die Sozialkonferenz führt Veranstaltungen zu aktuellen sozialpolitischen Themen durch. Ausserdem lässt sie ihren Mitgliedern und weiteren interessierten Kreisen über einen elekt-ronischen Newsletter regelmässig Informationen zukommen.

Rechtsprechung

Praxishilfen

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: