Überblick über die Aufgaben des Kantonalen Sozialamts

Kapitelnr.
2.3.01.
Publikationsdatum
20. März 2014
Kapitel
2 Organisation in der Sozialhilfe
Unterkapitel
2.3. Aufgaben des Kantonalen Sozialamts

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 6. Juni 2005 (OG RR), LS 172.1 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (VOG RR), LS 172.11

Erläuterungen

1.Aufgaben

Das Kantonale Sozialamt vollzieht die kantonalen Aufgaben im sozialen Bereich, mit Aus-nahme der Jugend- und Opferhilfe, des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sowie der Betreuung von Straffälligen. Ihm obliegen vor allem die Weiterentwicklung und Koordination des Sozialwesens sowie die Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung der Gemeinden. Diese sind für die Hilfe an in Not geratene Personen zuständig. Sie sind die direkten An-sprechstellen für die sozialen Anliegen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Zum Aufgabenbereich des Kantonalen Sozialamtes gehören die allgemeine öffentliche Sozi-alhilfe, der Vollzug des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürf-tiger und die Koordination der Asylfürsorge. Zudem fallen darunter die Zusatzleistungen zur AHV/IV, die Durchführung des Familienzusatzgesetzes sowie die Bewilligung und Subventi-onierung von Heimen für Invalide und übrige Einrichtungen für Erwachsene.

2.Organisation

2.1. Amtsleitung Die Amtsleitung ist für abteilungsübergreifende Geschäfte und Projekte von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Dazu gehören auch die Stellungnahme zu parlamentarischen Vor-stössen, die Erarbeitung von sozialpolitischen Positionen des Amtes und der Direktion, die Unterstützung von sozialen Institutionen oder die Verwaltung des Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus. Das gesamte Rechnungswesen, das Personalwesen, die Informatik sowie der Rechtsdienst werden ebenfalls innerhalb der Amtsleitung geführt. Die Amtsleitung nimmt zudem die Koordination zur vorgesetzten Direktion sowie die Kontakte zur Öffentlichkeit und zur Presse wahr. Im Bereich der Öffentlichen Sozialhilfe erlässt sie Verfügungen in Zustän-digkeitsstreitigkeiten sowie in interkantonalen Verfahren. Weitere Informationen finden sich unter Kapitel 2.3.02. 2.2. Abteilung Sozialversicherungen a. Zusatzleistungen

Die Abteilung Sozialversicherung übt innerhalb des Kantonalen Sozialamts die Aufsicht über die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV aus und führt dazu Revisionen bei den Durchführungsstellen durch. Mit den Vollzugsweisungen gewährleistet sie die einheitliche Ausrichtung von Zusatzleistungen in den Gemeinden im Kanton Zürich und gewährt Staats-beiträge. Sie berät Gemeinden und Dritte in Fragen der Zusatzleistungen zur AHV/IV. b. Familienzulagen Die Abteilung Sozialversicherungen überwacht und koordiniert die Tätigkeit der Familienaus-gleichskassen. Sie stellt insbesondere die Ausrichtung und Finanzierung der Familienzula-gen für Nichterwerbstätige und für Personen mit geringem Einkommen sicher. Sie berät Fa-milienausgleichskassen und Dritte in Fragen der Familienzulagen. Weitere Informationen finden sich unter Kapitel 2.3.06. 2.3. Abteilung Asylkoordination Die Abteilung Asylkoordination koordiniert innerhalb des Kantonalen Sozialamts den gesam-ten Bereich der Asylfürsorge. Sie ist zuständig für die Erstplatzierung von Asylsuchenden in den Durchgangszentren und für die Zuweisung der Asylsuchenden an die Gemeinden im Rahmen der zweiten Phase. Zudem ist sie zuständig für die Rückkehrberatung sowie für Sonderunterbringungen im Rahmen der ersten Phase. Weiter betreut sie die Liegenschaften der ersten Phase. Schliesslich ist sie für den gesamten Abrechnungsverkehr in der Asylfür-sorge verantwortlich. In ihre Zuständigkeit fällt auch die Nothilfe für die vom Sozialhilfestopp betroffenen abgewiesenen Asylsuchenden und die so genannten NEE-Fälle (Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist). Weitere Informationen finden sich unter Kapitel 2.3.05.

2.4. Abteilung Öffentliche Sozialhilfe Der Abteilung Öffentliche Sozialhilfe obliegen in ihrem Bereich vor allem die Beratung, In-struktion und Fortbildung der Fürsorgebehörden (insbesondere im Rahmen des von ihr her-ausgegebenen Sozialhilfe-Behördenhandbuchs und durch periodische oder einzelfallbezo-gene Mitteilungen sowie mittels Unterstützung von Kursen der Sozialkonferenz), die Betreu-ung der Aufsichtstätigkeit, der Verkehr mit anderen Kantonen, dem Bund und dem Ausland, Entscheide über die Anerkennung der staatlichen Kostenersatzpflicht gegenüber Zürcher Gemeinden oder Dritten sowie die Festsetzung und Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die wirtschaftliche Hilfe. Sie wirkt mit bei Entscheiden über Zuständigkeitskonflikte im innerkan-tonalen Bereich und bei interkantonalen Verfahren. Zur Abteilung gehört auch der Bereich «Sozialhilfe für Flüchtlinge», welcher im Flüchtlingsbereich die Koordination zwischen dem Bund und den Gemeinden sicherstellt, das Melde- und Abrechnungswesen durchführt und die Gemeinden bei ihren Betreuungsaufgaben unterstützt. Weitere Informationen finden sich unter Kapitel 2.3.03.

2.5. Abteilung Soziale Einrichtungen Unter dem Begriff Soziale Einrichtungen sind Invalideneinrichtungen (Wohnheime, Tages-stätten, Werkstätten) sowie weitere soziale Einrichtungen für erwachsene Personen (Einrich-tungen für Suchttherapie, für Randständige sowie Frauenhäuser) zu verstehen. Nicht dazu gehören Justizheime sowie Alters- und Pflegeheime. Das Kantonale Sozialamt ist zuständig für die Planung des Bedarfs, die Erteilung und den Entzug von Betriebsbewilligungen, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und die Ausrichtung von Betriebs- und Investitions-beiträgen. Sie übernimmt zudem die Oberaufsicht über die bezirksrätliche Heimaufsicht. Als die im Kantonalen Sozialamt zuständige Stelle für Suchtfragen ist die Abteilung Soziale Einrichtungen auch für die Ausrichtung von Beiträgen an die Dezentrale Drogenhilfe und an ambulante Alkoholberatungsstellen zuständig. Weitere Informationen finden sich unter Kapitel 2.3.04. 2.6. Abteilung Kantonale IV-Betriebe Die Abteilung IV-Betriebe führt die Wohnheime Tilia in Rheinau und Hardoskop in Embrach sowie die geschützte Werkstätte bzw. der Produktions- und Dienstleistungsbetrieb Hardund-gut, ebenfalls in Embrach. Die drei Institutionen bieten niederschwellige, teilweise hoch strukturierte, zentrale und dezentrale Angebote für Menschen mit einer geistigen oder psy-chischen Beeinträchtigung an. Weitere Informationen finden sich unter Kapitel 2.3.07.

Rechtsprechung

Praxishilfen

Homepage des Kantonalen Sozialamts mit weiteren Informationen zu den Tätigkeiten: www.sozialamt.zh.ch

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


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