Lernprogramme

Lernprogramme können einen Beitrag an die Rückfallprävention leisten. Staatsanwaltschaften und Gerichte des Kantons Zürich sowie Vollzugsbehörden der Schweiz können Personen zu einem Lernprogramm verpflichten.

Lernprogramme

Die Zürcher BVD Lernprogramme basieren auf verhaltensorientierten Prinzipien und empirisch fundierten Methoden. Sie verfolgen einen deliktpräventiven Ansatz und zeichnen sich durch praxisnahe sowie klar strukturierte Inhalte aus. Durch Wissensvermittlung, Diskussionen, Selbstreflektion sowie praktische Übungen lernen die Teilnehmenden das eigene Verhalten besser zu verstehen. Dazu trainieren sie Kompetenzen wie beispielsweise Selbstkontrolle, Ärger- und Stressbewältigung.

Ziel der Lernprogramme

Die Lernprogramme können einen Beitrag dazu leisten, dass beschuldigte Personen weniger oft rückfällig werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen ihr Verhalten verstehen und Methoden entwickeln, um ein straffreies Leben führen zu können.

Zielgruppe

Die Teilnahme an einem Zürcher Lernprogramm wird grundsätzlich befürwortet, wenn

Vorteile:

  • die Person volljährig ist,
  • die Person einen Wohnsitz in der Schweiz hat,
  • die Sprachkompetenz ausreichend vorhanden ist,
  • die Person zumindest ansatzweise ein Problembewusstsein aufweist und angenommen werden kann, dass innert kurzer Zeit eine Veränderungsbereitschaft gefördert werden kann,
  • der Substanzkonsum nicht als überlagernde Problematik beurteilt wird,
  • die kognitiven Fähigkeiten nicht zu stark einschränkend für die Lernprogrammdurchführung beurteilt werden,
  • die Person sich nicht auffallend situationsinadäquat verhält,
  • nicht befürchtet werden muss, dass sich mit der Aneignung oder Verbesserung sozialer Kompetenzen die Gefahr von erneuter Delinquenz erhöht,
  • die rückfallpräventiven Interventionen nicht ausschliesslich umweltbezogene Themen wie z.B. Arbeit, Wohnen oder Finanzen betreffen,
  • risikorelevante Denk- und Verhaltensweisen nicht bereits über einen längeren Zeitraum und/oder in unterschiedlichen Situationen und/oder trotz bereits erfolgter Interventionen gezeigt werden und
  • keine Hinweise für akut bevorstehendes gewalttätiges oder sexualdelinquentes Verhalten erkennbar sind.
     

Zuweisung

Für Zuweisungen sind Staatsanwaltschaften und Gerichte des Kantons Zürich sowie Vollzugsbehörden der Schweiz zuständig.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste bieten seit dem Jahr 2000 Lernprogramme an. Jährlich nehmen rund 300 Personen an Trainings im Gruppen- oder Einzelsetting teil.

Lernprogramme, welche die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Vollzugsbehörden anordnen:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

«Do It» findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus 15 bis 20 Trainingseinheiten. Durchführungsort sind die Bewährungs- und Vollzugsdienste in Zürich-Altstetten oder die Justizvollzugsinstitutionen.

Zielgruppe

«Do It» richtet sich an Personen, welche ein Gewalt- oder Vermögensdelikt begangen haben. Sie setzen sich mit ihrer Tat auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention. Ausgeschlossen sind Personen, welche ein Sexualdelikt begangen haben oder bei denen eine therapeutische Massnahme indiziert ist.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«PoG» besteht entweder aus 16 Gruppensitzungen à zweieinhalb Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«PoG» richtet sich an Personen, die innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Partnerschaft Gewalt ausgeübt oder angedroht haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

Evaluation

Das Lernprogramm «PoG» wurde 2025 von Madeleine A. Kirschstein, Jérôme Endrass, Astrid Rossegger, Marc Graf und Juliane Gerth evaluiert.

Lernprogramm PoG – Partnerschaft ohne Gewalt in
Fremdsprachen

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird das Lernprogramm PoG derzeit in den Sprachen Albanisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch angeboten. «PoG» in Fremdsprachen besteht aus ca. 20-40 Trainingsstunden in Einzelsitzungen sowie drei Nachkontrollgesprächen welche in Anwesenheit einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers durchgeführt werden.

«DoLaS» besteht entweder aus 16 Gruppensitzungen à zweieinhalb Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«DoLaS» richtet sich an Personen, die ein Delikt gegen die sexuelle Integrität begangen haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.
 

«TaV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à 2 Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«TaV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.
Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«TdV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«TdV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«START» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«START» richtet sich an Personen, die aufgrund ihres risikobereiten oder aggressiven Fahrverhaltens aufgefallen sind. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«TisKo» besteht aus 12 bis 15 Trainingseinheiten sowie drei Nachkontrollgesprächen. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«TisKo» richtet sich an Personen, bei denen nicht primär die Deliktaufarbeitung, sondern die Alltagsbewältigung im Vordergrund steht. Teilnehmende lernen und trainieren soziale Fertigkeiten. Sie verbessern dadurch ihre Fähigkeiten, mit Konflikten und Problemlagen im Alltag umzugehen.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

Lernprogramme, welche ausschliesslich die Vollzugsbehörden anordnen:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

«SPEAK» besteht aus sechs Trainingseinheiten. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten.

Zielgruppe

«SPEAK» richtet sich an Personen, die ihre Kompetenzen betreffend Kommunikation und Auftreten in wichtigen Gesprächen (z.B. Job-Bewerbungsgespräche) verbessern möchten. Mit Videoaufnahmen von Rollenspielen überprüfen die Teilnehmenden die eigene Wirkung und lernen, ihre Anliegen erfolgsversprechender darzulegen.

Kosten

Für Zuweisungen aus Justizvollzug und Wiedereingliederung ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«IMPULS» findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus 10 bis 15 Trainingseinheiten. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«IMPULS» richtet sich an Personen, bei denen die Förderung der Veränderungsmotivation und Problemeinsicht im Vordergrund steht.

Kosten

Für Zuweisungen aus Justizvollzug und Wiedereingliederung ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

Evaluation der Lernprogramme

Lernprogramme helfen dabei, das deliktrelevante Verhalten nachhaltig zu ändern und Rückfälle zu verhindern. Verschiedene wissenschaftliche Evaluationen haben die Wirksamkeit von Lernprogrammen untersucht.

Die neuste wissenschaftliche Evaluation (Juli 2025) zum Lernprogramm PoG (Partnerschaft ohne Gewalt) der Abteilung Forschung & Entwicklung von JuWe zeigt beispielsweise, dass Personen, die dem Lernprogramm zugeteilt wurden, sowie jene, die eine klinisch relevante Anzahl an Sitzungen absolvierten, mit geringerer Wahrscheinlichkeit rückfällig wurden als Personen, die dem Programm nicht zugeteilt waren.

Ältere Evaluationen finden Sie hier:

Weiterbildungen

Die Abteilung Lernprogramme der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich möchte einen Beitrag dazu leisten, das Angebot an bewährten und nachweislich wirksamen Lernprogrammen zu fördern und bietet daher Organisationen, Behörden, Institutionen und Einzelpersonen Zertifizierungsschulungen zur eigenständigen Durchführung von mehrfach evaluierten Lernprogrammen an.

Zielpublikum

Die Zertifizierungsschulungen richten sich insbesondere an Fachpersonen, die ein Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie mitbringen sowie über grundlegendes forensisch-psychologisches Wissen verfügen. Erste praktische Erfahrung in der Arbeit mit straffällig gewordenen Personen ist erwünscht.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Im Jahr 2025 ist eine 6-tägige Weiterbildung für die Bearbeitung von Delikten im Bereich der häuslichen Gewalt geplant. Die Durchführungsdaten sind wie folgt:

  • 18. und 19. September 2025
  • 25. und 26. September 2025
  • 30. September und 1. Oktober 2025

Die Teilnehmendenzahl für eine Zertifizierungsschulung ist auf max. 20 Personen beschränkt. Die Anmeldefrist läuft am letzten Arbeitstag vor der Zertifizierungsschulung ab.

Im Jahr 2025 ist eine 5-tägige Weiterbildung für die Bearbeitung von ausserhäuslicher Gewalt und Vermögensdelikten geplant. Die Durchführungsdaten sind wie folgt:

  • 13. und 14. Mai 2025
  • 20. bis 22. Mai. 2025

Die Teilnehmendenzahl für eine Zertifizierungsschulung ist auf max. 20 Personen beschränkt. Die Anmeldefrist läuft am 29. April 2025 ab.
 

Die einzelnen Lernprogramme sind als Marken beim eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingetragen.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste führen die Lernprogramme durch.  

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Bewährungs- & Vollzugsdienste

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
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