Lernprogramme können einen Beitrag an die Rückfallprävention leisten. Statthalterämter, Staatsanwaltschaften und Gerichte des Kantons Zürich, Vollzugsbehörden der Schweiz sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich können Personen zu einem Lernprogramm verpflichten.
Über uns
Die Lernprogramme der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich (BVD) verfolgen das Ziel, Rückfälle zu reduzieren. Sie basieren auf verhaltensorientierten Prinzipien und empirisch fundierten Methoden und setzen einen klar deliktpräventiven Fokus.
Die Inhalte sind praxisnah und strukturiert aufgebaut. Durch Wissensvermittlung, Diskussionen, Selbstreflektion sowie praktische Übungen lernen die Teilnehmenden das eigene Verhalten besser zu verstehen und zu verändern. Dazu trainieren sie Kompetenzen wie beispielsweise Selbstkontrolle, Ärger- und Stressbewältigung.
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste bieten seit dem Jahr 2000 Lernprogramme an. Jährlich nehmen rund 400 Personen an Trainings im Gruppen- oder Einzelsetting teil.
Angebot
Zürcher BVD Lernprogramme bieten ambulant oder stationär Lernprogramme im Einzel- und Gruppensetting in verschiedenen Bereichen an.
Deliktpräventive Programme
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
«Do It» richtet sich an Personen, welche ein Gewalt- oder Vermögensdelikt begangen haben. Sie setzen sich mit ihrer Tat auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention. Ausgeschlossen sind Personen, welche ein Sexualdelikt begangen haben oder bei denen eine therapeutische Behandlung indiziert ist.
«PoG» richtet sich an Personen, die innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Partnerschaft Gewalt ausgeübt oder angedroht haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.
«DoLaS» richtet sich an Personen, die ein Delikt gegen die sexuelle Integrität begangen haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.
Nicht geeignet sind Personen, bei denen der Verdacht einer Sexualpräferenzstörung besteht.
«TaV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.
«TdV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.
«START» richtet sich an Personen, die aufgrund ihres risikobereiten oder aggressiven Fahrverhaltens aufgefallen sind. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.
Lernprogramme zur Förderung sozialer Kompetenzen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
«TisKo» richtet sich an Personen, bei denen nicht primär die Deliktaufarbeitung, sondern die Alltagsbewältigung im Vordergrund steht. Teilnehmende lernen und trainieren soziale Fertigkeiten. Sie verbessern dadurch ihre Fähigkeiten, mit Konflikten und Problemlagen im Alltag umzugehen.«TisKo» ist keine deliktpräventive Intervention, kann jedoch die generelle Legalbewährung unterstützen.
«SPEAK» richtet sich an Personen, die ihre Kompetenzen betreffend Kommunikation und Auftreten in wichtigen Gesprächen (z.B. Job-Bewerbungsgespräche) verbessern möchten. Mit Videoaufnahmen von Rollenspielen überprüfen die Teilnehmenden die eigene Wirkung und lernen, ihre Anliegen erfolgsversprechender darzulegen.«SPEAK» ist keine deliktpräventive Intervention, kann jedoch die generelle Legalbewährung unterstützen.
«IMPULS» richtet sich an Personen, bei denen die Förderung der Veränderungsmotivation und Problemeinsicht im Vordergrund steht.
Der Fokus dieses Lernprogramms liegt nicht auf der Deliktbearbeitung, sondern auf der Förderung der Motivation, sich mit der eigenen Person und den (deliktrelevanten) Problemfeldern auseinanderzusetzen.
Information & Anmeldung für Behörden und Ämter
Namentlich berechtigte Behörden und Ämter werden gebeten, potenzielle Teilnehmende online anzumelden. Über einen Klick auf den jeweiligen Button erhalten Sie weitere Informationen und werden Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt.
Evaluation der Lernprogramme
Verschiedene wissenschaftliche Evaluationen zeigen, dass die Zürcher BVD Lernprogramme deliktpräventiv wirken und zugleich kosteneffizient sind.
Die neuste wissenschaftliche Evaluation (Juli 2025) zum Lernprogramm PoG (Partnerschaft ohne Gewalt) der Abteilung Forschung & Entwicklung von JuWe zeigt beispielsweise, dass Personen, die dem Lernprogramm zugeteilt wurden, sowie jene, die eine klinisch relevante Anzahl an Sitzungen absolvierten, mit geringerer Wahrscheinlichkeit rückfällig wurden als Personen, die dem Programm nicht zugeteilt wurden.
Ältere Evaluationen finden Sie hier:
Weiterbildungen
Die Abteilung Lernprogramme der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich möchte einen Beitrag dazu leisten, das Angebot an bewährten und nachweislich wirksamen Lernprogrammen zu fördern und bietet daher Organisationen, Behörden, Institutionen und Einzelpersonen Zertifizierungsschulungen zur eigenständigen Durchführung von Lernprogrammen an.
Zielpublikum
Die Zertifizierungsschulungen richten sich insbesondere an Fachpersonen, die ein Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie mitbringen sowie über grundlegendes forensisch-psychologisches Wissen verfügen. Erste praktische Erfahrung in der Arbeit mit straffällig gewordenen Personen ist erwünscht.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Im Jahr 2026 ist eine 6-tägige Weiterbildung für die Bearbeitung von Delikten im Bereich der häuslichen Gewalt geplant. Die Durchführungsdaten sind wie folgt:
- 10. und 11. September 2026
- 17. und 18. September 2026
- 1. und 2. Oktober 2026
Die Teilnehmendenzahl für eine Zertifizierungsschulung ist auf max. 20 Personen beschränkt. Die Anmeldefrist läuft am 4. September 2026 ab.
Im Jahr 2026 ist eine 5-tägige Weiterbildung für die Bearbeitung von ausserhäuslicher Gewalt und Vermögensdelikten geplant. Die Durchführungsdaten sind wie folgt:
- 23. und 24. November 2026
- 2. bis 4. Dezember 2026
Die Teilnehmendenzahl für eine Zertifizierungsschulung ist auf max. 20 Personen beschränkt. Die Anmeldefrist läuft am 18. November 2026 ab.
Die einzelnen Lernprogramme sind als Marken beim eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingetragen.
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste führen die Lernprogramme durch.
Weiterführende Informationen
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