Bewährungs- und Vollzugsdienste

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste sind Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe. Sie fördern die Rückfallverminderung von straffälligen Personen. Hier erfahren Sie Wissenswertes zu den Aufgaben, den Tätigkeitsfeldern und der Organisationsstruktur.

Über uns

Übernahme von Eigenverantwortung und soziale Integration der Straffälligen gehören zu den wichtigen Zielen der Bewährungs- und Vollzugsdienste. Die Mitarbeitenden berücksichtigen in ihrer Arbeit die spezifischen Delikte, das Risikopotential und den Entwicklungsbedarf der Klientel.

Aufgaben

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste

  • regeln den Vollzug von gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafen im Gefängnis oder in einer der besonderen Vollzugsformen gemeinnütziger Arbeit, Electronic Monitoring und Halbgefangenschaft sowie strafrechtlichen Massnahmen
  • führen Lernprogramme durch
  • führen Bewährungshilfe und Weisungskontrollen bei bedingten Freiheitsstrafen durch, nach einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe oder bei Massnahmen
  • regeln die ambulanten und stationären Massnahmen und vermitteln Therapeutinnen und Therapeuten oder Therapieeinrichtungen
  • verfassen Berichte und Anträge an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
  • führen Schuldensanierungen durch

Die Betreuungs- und Vollzugsarbeiten werden von 140 Mitarbeitenden in 4 Vollzugsbereichen ausgeführt. Sie haben im Allgemeinen eine Grundausbildung in Sozialarbeit, Recht oder Administration.

Daneben werden Strafgefangene in Untersuchungshaft und Gefängnisvollzug von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des team72 betreut.
 

Bereiche

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Der Bereich Fachsupport und Lernprogramme umfasst die Abteilung Lernprogramme (LP) sowie die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA). Beide Abteilungen erfüllen Dienstleistungen im Auftrag von BVD-internen sowie externen Auftraggebern.

Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen

Organisatorisch ist die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA) im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat (OSK) den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Zürich, im Nordwest- und Innerschweizer Konkordat (NWI) den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern angegliedert.

Die Abteilungen für forensisch-psychologische Abklärungen erbringen für ihr Strafvollzugskonkordat zentrale Dienstleistungen zur Umsetzung von Risikoorientiertem Sanktionenvollzug (ROS): forensischen Fachsupport und Risikoabklärungen (www.rosnet.ch / Glossar / forensischer Fachsupport und Risikoabklärungen).

Die AFA ist eine ROS-spezifische Organisationseinheit. Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der AFAs sind im Standard ROS sowie im Standard AFA definiert (www.rosnet.ch / Glossar / ROS-Standards). Der Auftrag der AFA darf weder vom jeweiligen Konkordat noch vom Kanton, an den die AFA organisatorisch angegliedert ist, angepasst oder ausgeweitet werden. Dies kann einzig durch die Interkonkordatliche Koordination ROS (IK ROS) initiiert werden.


ROS-Administration

Organisatorisch ist die ROS-Administration in die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich eingegliedert. Sie ist dem Amt in administrativer und personeller Hinsicht unterstellt. In fachlicher Hinsicht hingegen steht dem Amt gegenüber der ROS-Administration keine Weisungsbefugnis zu. Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der ROS-Administration werden im Standard ROS (www.rosnet.ch / Glossar / ROS-Standards) definiert.

Die ROS-Administration trägt die Konzeptverantwortung. Diese umfasst:

  • das Qualitätsmanagement zur Sicherstellung der konzeptgerechten Umsetzung von ROS in der Praxis und in der Weiterentwicklung von ROS-Arbeitsmitteln und dem ROS-Prozess (vgl. QS-Konzept);
  • die Vorgabe fachlich-inhaltlicher Qualitätsstandards für die AFAs und die Sicherstellung der Einhaltung derselben;
  • die Verantwortung für die technische Umsetzung der ROS-Arbeitsmittel in der Applikation ROSnet;
  • organisatorische Aufgaben.

Die ROS-Administration organisiert und koordiniert folgende ROS-Dienstleistungen für sämtliche ROS-Kantone und ROS-Arbeitspartner:

  • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung;
  • Fachsupport / Beratung in Anwendungsfragen;
  • Support, Weiterentwicklung und Schulung von ROSnet
  • (vgl. Standard ROSnet);
  • Information und Kommunikation rund um ROS (u.a. Veranstaltungen und die Bewirtschaftung der Website www.rosnet.ch).
Lernprogramme

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste führen mit bestimmten Straftäter/innen-Gruppen gezielte Lernprogramme auf kognitiv-verhaltensorientierter Basis durch. Zurzeit werden neun verschiedene Programme angeboten. Um eine ansprechende Wirkung zu erzielen, erfolgen die Trainings jeweils nach ausführlichen Abklärungsgesprächen.

Strafvollzug

Dieser regelt und koordiniert den Vollzug von Freiheitsstrafen in Gefängnissen, Strafanstalten und in der besonderen Vollzugsform Halbgefangenschaft.

Alternativer Strafvollzug

Ist zuständig für den Vollzug unbedingter Freiheitsstrafen in den besonderen Vollzugsformen Gemeinnützige Arbeit und Electronic Monitoring.

Die Abteilung Alternativer Strafvollzug ist ausserdem zuständig für den Vollzug von Bussen und Geldstrafen in Form von gemeinnütziger Arbeit.

Bewährungshilfe

Durchführung von Bewährungshilfen und Weisungen sowie vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahmen nach Art. 63 StGB nach bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug.

Bewährungshilfe, Weisungskontrollen, Ersatzmassnahmen, ambulante Therapien, Durchführen und Begleitung von ambulanten und stationären Massnahmen sowie Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote.

Folgende Abteilungen gehören zum Vollzug 2:

Massnahmen & Bewährung 1
  • Ambulante Behandlungen bei psychischen Störungen nach Art. 63 StGB
  • Stationäre Behandlungen bei psychischen Störungen nach Art. 59 StGB
  • Bewährungshilfe, Weisungskontrollen, Tätigkeits-, Kontakt und Rayonverbote (TKR) und ambulante Therapie als Ersatzmassnahme
Massnahmen & Bewährung 2
  • Ambulante Behandlungen bei Alkohol- und/oder Betäubungsmittelabhängigkeit nach Art. 63 StGB
  • Stationäre Behandlungen bei Alkohol- und/oder Betäubungsmittelabhängigkeit nach Art. 60 StGB
  • Bewährungshilfe, Weisungskontrollen, Tätigkeits-, Kontakt und Rayonverbote (TKR) und ambulante Therapie als Ersatzmassnahme
Administration & Organisation V2

Übernahme von verwaltungsspezifischen und organisatorischen Aufgaben. Durchführung von Teilprozessen in der Fallführung.

Schuldenberatung und -prävention

Führt Schuldenberatungen und -regulierungen durch.

Juristischer Dienst

Der juristische Dienst erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Rechtsfragen, welche mit dem Kerngeschäft des V2 im Zusammenhang stehen.

Spezialisiertes Team für den Vollzug von Verwahrungen, Freiheitsstrafen, ambulanten und stationären Massnahmen sowie für die Durchführung von Bewährungshilfen und Weisungskontrollen bei straffälligen Personen mit einem sehr hohen Risikopotential.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste bieten Beratungen für gewaltausübende Frauen an, die wegen eines Vorfalls von Häuslicher Gewalt oder Stalking eine Verfügung nach Gewaltschutzgesetz (GSG) der Polizei erhalten haben. Mehr Informationen gibt es hier.

Leitung

Funktion Name
Hauptabteilungsleiter
Bewährungs- und Vollzugsdienste
Daniel Treuthardt
Stellvertretung Pascal Muriset
Stab Alexandra Zürcher
Leitungsassistentinnen Samantha Büchner und Barbara Serratore
Leiterin Rechtsdienst Melanie Schwaller
Leiter Projekte und Fachsupport Daniel Schlüsselberger
Leiter Fachsupport & Lernprogramme Joder Regli
Leiter Vollzug 1 Pascal Muriset
Leiterin Vollzug 2 Mirella Tschudin
Leitung Vollzug 3 Simone Stoll und Christoph Sidler

Kontakt

Bewährungs- & Vollzugsdienste

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 34 00

Telefon

E-Mail

info-bvd@ji.zh.ch