Beratungsstelle für gewaltausübende Frauen

Frauen, die wegen eines Vorfalls von Häuslicher Gewalt oder Stalking eine Verfügung nach Gewaltschutzgesetz (GSG) der Polizei erhalten haben, können sich beraten lassen. Mehr Informationen gibt es hier.

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Das Wichtigste in einfacher Sprache

Haben Sie eine Verfügung von der Polizei erhalten?
Lautet der Vorwurf Häusliche Gewalt oder Stalking?
Haben Sie ein Kontakt- und Rayon-/Betretverbot erhalten?
Wurden Sie aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen?

Haben Sie Fragen dazu?
Wissen Sie nicht wie weiter?

Dann können Sie uns kontaktieren.
Wir beraten Sie.
Wir hören Ihnen gerne zu.
Wir helfen Ihnen auch bei persönlichen und organisatorischen Fragen.
Diese Beratungen sind freiwillig, vertraulich und gratis.
Die Beratungen können auch mit Dolmetscherinnen durchgeführt werden.


Sie können die Beratungsstelle hier kontaktieren.

Unser Auftrag

Das kantonale Gewaltschutzgesetz (GSG) regelt bei Vorfällen von Häuslicher Gewalt und Stalking, was die Polizei zum Schutz von Betroffenen tun kann und welche unterstützenden Beratungsleistungen zur Verfügung stehen.

Nach einer Intervention der Polizei im Falle von Häuslicher Gewalt oder Stalking kann die Polizei im Rahmen dieses Gesetzes Schutzmassnahmen für die betroffenen Personen anordnen.

Die Verfügungen, mit welchen die Schutzmassnahmen angeordnet wurden, werden von den polizeilichen Fachstellen Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Zürich, der Stadtpolizei Zürich und der Stadtpolizei Winterthur an unsere Beratungsstelle übermittelt. Nach Erhalt der Verfügung nehmen unsere Beraterinnen mit der gewaltausübenden Frau Kontakt auf und bieten eine Beratung an.

Unsere Zielgruppe

Sie haben wegen eines Vorfalls von Häuslicher Gewalt oder Stalking eine Verfügung nach Gewaltschutzgesetz der Polizei erhalten. Das bedeutet, dass gegen Sie polizeiliche Massnahmen angeordnet wurden. Als gefährdende Person gilt, wer häusliche Gewalt oder Stalking ausübt oder androht. Die Polizei kann für 14 Tage gefährdende Personen aus der Wohnung oder dem Haus wegweisen, ein Rayon-/Betretverbot für bestimmte Areale erteilen und ein Kontaktverbot gegenüber der gefährdeten Person und weiteren Personen (wie Kindern oder anderen Familienangehörigen etc.) aussprechen.

Unser Beratungsangebot

Wir können uns vorstellen, dass dies für Sie eine schwierige und aussergewöhnliche Situation ist. Wir hören Ihnen gerne zu, können Sie zu Ihrer Situation informieren und Sie in persönlichen und organisatorischen Fragen beraten. Diese Beratungen sind vertraulich, freiwillig und kostenlos.


Was bringt Ihnen eine solche Beratung?

  • Sie können uns erzählen, was passiert ist.
  • Sie erhalten Informationen zur polizeilichen Verfügung und zu Häuslicher Gewalt.
  • Sie können eine Standortbestimmung zu Ihrer aktuellen Situation machen.
  • Sie analysieren mit uns mögliche weitere Schritte, um weitere Gewalt zu verhindern.
  • Sie erhalten Hilfe bei der Anmeldung und dem Zugang von weiteren Unterstützungsangeboten. 
  • Sie setzen sich mit dem Thema Häusliche Gewalt und dem eigenen Verhalten auseinander.
  • Sie erarbeiten Lösungsansätze zur Verhinderung von weiterer Gewalt und wie Sie sich besser schützen können.

Kontakt und Erreichbarkeit

Die Beratungen finden telefonisch, per Videotelefonie oder vor Ort an der Hohlstrasse 552 in 8048 Zürich-Altstetten während Bürozeiten statt. Den Lageplan können Sie unter dem Menüpunkt Kontakt bei «Route» ansehen.

Die Gespräche werden von spezialisierten Beraterinnen durchgeführt, die über viel Erfahrung im Bereich der Häuslichen Gewalt verfügen. Die Beratungen können auch mit Dolmetscherinnen durchgeführt werden. Sie erreichen die Beraterinnen unter den folgenden Telefonnummern:  

  • +41 43 258 36 31
  • +41 43 258 36 38
  • +41 43 258 35 73
  • +41 43 258 36 36

Oder schreiben Sie eine E-Mail an: gsg.frauen@ji.zh.ch  

Kontakt

Bewährungs- & Vollzugsdienste

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
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