Beratungsstelle für weibliche gefährdende Personen
Personen, die wegen eines Vorfalls von Häuslicher Gewalt oder Stalking eine schriftliche Verfügung nach Gewaltschutzgesetz der Polizei erhalten haben, können sich beraten lassen. Mehr Informationen gibt es hier.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in einfacher Sprache
Haben Sie Häusliche Gewalt angewendet?
Häusliche Gewalt bedeutet:
Sie haben einer Person wehgetan.
Oder eine Person beschimpft.
Oder eine Person bedroht.
Oder stalken Sie jemanden?
Stalken bedeutet:
Sie verfolgen jemanden, ohne dass die Person das möchte.
Es kann auch bedeuten, dass Sie eine Person belästigen oder sogar bedrohen.
Haben Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten?
Ist der Vorwurf Häusliche Gewalt oder Stalking?
Haben Sie Fragen dazu?
Dann können Sie uns kontaktieren. Wir beraten Sie.
Wir hören Ihnen gerne zu.
Wir helfen Ihnen auch bei persönlichen und organisatorischen Fragen.
Diese Beratungen sind freiwillig und gratis.
Sie können die Beratungsstelle hier kontaktieren.
Unser Auftrag
Nach einer Intervention der Polizei nach dem Gewaltschutzgesetz (GSG) können Massnahmen für die betroffenen Personen ausgesprochen werden.
Das kantonale Gewaltschutzgesetz regelt bei Vorfällen von Häuslicher Gewalt, wie die Polizei zum Schutz von Betroffenen intervenieren kann und welche unterstützenden Beratungsleistungen den Personen zur Verfügung stehen.
Die Verfügungen, mit welchen Schutzmassnahmen angeordnet wurden, werden von den polizeilichen Fachstellen Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Zürich, der Stadtpolizei Zürich und der Stadtpolizei Winterthur an die Abteilung Lernprogramme übermittelt. Nach Erhalt der Verfügung nehmen die Beraterinnen mit der gefährdenden Person Kontakt auf und bieten Beratung an.
Für Betroffene
Wegen eines Vorfalls von Häuslicher Gewalt oder Stalking haben Sie eine schriftliche Verfügung nach Gewaltschutzgesetz der Polizei erhalten. Das bedeutet, dass gegen Sie Massnahmen getroffen wurden. Als gefährdende Person gilt, wer häusliche Gewalt oder Stalking ausübt oder androht. Die Polizei kann für 14 Tage gefährdende Personen aus der Wohnung oder dem Haus wegweisen, ein Rayon-/Betretverbot für bestimmte Areale erteilen und ein Kontaktverbot gegenüber der gefährdeten Person und weiteren Personen (wie Kindern oder anderen Familienangehörigen etc.) aussprechen.
Beratungsangebot
Wir können uns vorstellen, dass dies für Sie eine schwierige und aussergewöhnliche Situation ist. Unser Anliegen ist, Ihnen Beratung anzubieten. Wir hören Ihnen gerne zu, können Sie zu Ihrer Situation informieren und Sie in persönlichen und organisatorischen Fragen beraten. Diese Beratungen sind freiwillig und kostenlos.
Wir beraten Sie gerne zu folgenden Themen:
- Informationen zu der polizeilichen Verfügung und Häuslicher Gewalt
- Standortbestimmung / Auslegeordnung zur aktuellen Situation
- Weitere Schritte besprechen
- Unterstützung bei der Anmeldung und dem Zugang von Unterstützungsangeboten
- Auseinandersetzung mit dem Thema Häusliche Gewalt und dem eigenen Verhalten
- Lösungsansätze zur Verhinderung von weiterer Gewalt
Kontakt und Erreichbarkeit
Die Beratungen finden telefonisch oder vor Ort an der Hohlstrasse 552 in 8090 Zürich während Bürozeiten statt. Den Lageplan können Sie unter dem Menüpunkt Kontakt bei «Route» ansehen.
Die Gespräche werden von vier spezialisierten Beraterinnen durchgeführt, die über viel Erfahrung im Bereich der Häuslichen Gewalt verfügen. Sie erreichen die Beraterinnen unter den folgenden Telefonnummern:
- +41 43 258 36 31
- +41 43 258 36 38
- +41 43 258 35 73
- +41 43 258 36 36
Oder schreiben Sie eine E-Mail an: gsg.frauen@ji.zh.ch
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