Zahlreiche medienträchtige Fälle und wegweisende Gerichtsentscheide

Die Kantonalen Staatsanwaltschaften im Berichtsjahr

Die drei Kantonalen Staatsanwaltschaften sind für das gesamte Kantonsgebiet auf bestimmte Deliktsarten spezialisiert. Dank den im letzten Jahr gesprochenen Ressourcenverstärkungen und stabilen Eingangszahlen konnte die Pendenzenentwicklung stabilisiert werden.

Das Foto zeigt Abendstimmung mit Sonnenuntergang am Zürichsee. Auf einer Wiese am Wasser steht ein Helikopter der Schweizerischen Rettungsflugwacht.
Der Rega-Helikopter auf dem Bild macht deutlich, dass die idyllische Abendstimmung am Zürichsee trügerisch ist. Kurz zuvor hatte ein 19-jähriger Mann im Villa-Alma-Park in Männedorf eine Joggerin angegriffen und tödlich verletzt. Auch der sofortige Einsatz der Rettungskräfte konnte ihr Leben nicht mehr retten.

Staatsanwaltschaft I – Schwere Gewaltkriminalität

Das Berichtsjahr war von mehreren schweren Gewaltdelikten geprägt, was bei der Staatsanwaltschaft I für zahlreiche neue Strafverfahren sorgte. Exemplarisch erwähnt seien die folgenden: Im Mai griff ein 19-jähriger Schweizer in einem Park in Männedorf unvermittelt eine 35-jährige Joggerin an und verletzte sie tödlich. Der psychisch auffällige Täter konnte umgehend verhaftet werden. Anfang Oktober tötete ein afghanischer Staatsangehöriger in Bülach seine Ehefrau. Er wurde nach kurzer Flucht bei der Ausreise aus der Schweiz gefasst und der Polizei übergeben. Ebenfalls im Oktober griff ein chinesischer Staatsangehöriger in Zürich Oerlikon Kinder eines Hortes an. Glücklicherweise überlebten alle drei verletzten Kinder den Angriff.

Im Juni des Berichtsjahres erhob die Staatsanwaltschaft I Anklage im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt vom Herbst 2022 in Oetwil am See, wo ein Überfall im Drogenmilieu mit zwei Schwerverletzten und dem Tod eines 17-Jährigen geendet hatte. Ein Beschuldigter wurde wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte angeklagt, ein zweiter Beschuldigter wegen versuchten Raubs, Raufhandels und weiterer Delikte. Ein dritter Beschuldigter wurde für seinen untergeordneten Tatbeitrag mit Strafbefehl bestraft. Weiter erhob die Staatsanwaltschaft I Anklage wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit einem Gewaltdelikt vom Oktober 2022 bei Rickenbach ZH. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine 63-jährige Frau auf einem Feldweg attackiert und auf brutalste Art und Weise sexuell misshandelt und schwer verletzt zu haben.

Sodann wurden im Berichtsjahr verschiedene Anklagen im Bereich Gewaltdelikte aus der Vorperiode vor Gericht verhandelt und die Beschuldigten erfolgreich verurteilt oder bestehende Urteile bestätigt. So hat etwa das Bundesgericht die Verurteilung eines Beschuldigten zu 14 Jahren Freiheitsstrafe bestätigt, welcher im Februar 2020 absichtlich eine Polizistin angefahren und lebensbedrohlich verletzt hatte. Im Oktober bestätigte sodann das Zürcher Obergericht die Verurteilung eines 49-jährigen Mannes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes an seiner Ehefrau und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich. Die Delikte im Zuständigkeitsbereich der STA I zeichnen sich insbesondere durch eine hohe rechtliche, aber auch psychologische Komplexität aus, was namentlich auch ein hohes Mass an interdisziplinärem Arbeiten erfordert.

Staatsanwaltschaft II – Schwerpunktkriminalität, Cybercrime und Besondere Untersuchungen


Die Staatsanwaltschaft II war auch im Jahr 2024 sehr stark absorbiert mit Verfahren im Bereich Korruption, Radikalismus (Islamismus, Rechts- und Linksextremismus), organisierter Kriminalität und Cybercrime. Im August konnten mehrere Mitarbeitende des Strassenverkehrsamts Bassersdorf verurteilt werden, welche Fahrausweise gegen Bezahlung ohne bestandene Prüfung ausstellten. Weiter konnte Anfang Jahr Anklage gegen einen mutmasslichen Geldwäscher erhoben werden, dem vorgeworfen wird, Gelder in der Höhe von über 10 Millionen Franken aus dem internationalen Kokainhandel und illegalem Glücksspiel gewaschen zu haben. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Beschuldigten Anfang April 2024 antragsgemäss. Mitte September konnten Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft II, Abteilung Cybercrime, gemeinsam mit ihren Partnern der Kantonspolizei mehrere Männer verhaften, welche im Verdacht stehen, die Zürcher Kantonalbank zur Zahlung von Bitcoin im Wert von 3 Millionen Franken erpresst zu haben.

Anfang April 2022 war es in Wallisellen im Zuge der Verhaftung eines Entführers zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch gekommen, bei welchem der Entführer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat ihre umfangreichen Untersuchungen abgeschlossen. Da seitens der Behörden kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte, wurde das Verfahren eingestellt. Diese Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft III – Qualifizierte Wirtschaftskriminalität und internationale Rechtshilfe

Im Fall Vincenz/Raiffeisen hob das Zürcher Obergericht Ende Januar 2024 die Urteile des Bezirksgerichts Zürich auf und wies das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurück. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft III Beschwerde beim Bundesgericht. Kurz vor Redaktionsschluss dieses Jahresberichts hob das Bundesgericht den Rückweisungsentscheid des Obergerichts auf, eine Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens konnte damit abgewendet werden. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil vom 17. Februar 2025 explizit fest, dass die Schwere und Komplexität der vorgeworfenen Straftaten nach einer detaillierten Anklageschrift verlangt hätten. Im gleichen Verfahren wies das Obergericht im Dezember 2024 mehrere Ausstandsbegehren gegen das Untersuchungsteam der Staatsanwaltschaft III ab.Im Juni bestätigte das Obergericht die erstinstanzliche Verurteilung von vier Mitarbeitenden der Gazprombank Schweiz wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften. Das Obergericht bestätigte damit, dass aufgrund der konkreten Umstände der fraglichen Transaktionen weitere AbOberstaatsanwalt David Zogg ist seit Mitte 2024 für die drei Kantonalen Staatsanwaltschaften zuständig. klärungen nötig gewesen wären, um sicherzustellen, dass es keine Strohmann-Transaktionen seien.

Mitte Dezember entschied sodann das Zürcher Obergericht, das Strafverfahren gegen drei Beschuldigte betreffend Bankgeheimnisverletzung und wirtschaftlichen Nachrichtendienst einzustellen (in den Medien unzutreffenderweise als «Cum-Ex-Verfahren » bezeichnet). In dem Verfahren waren mehrere erstinstanzliche Schuldsprüche ergangen. Die Staatsanwaltschaft wird über einen Weiterzug ans Bundesgericht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden. Im Dezember wurde sodann ein einst als «Solarpionier» gefeierter Unternehmer wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung in Millionenhöhe zu vier Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Kantonalen Staatsanwaltschaften wurden im Oktober mehrere ehemalige leitende Mitarbeitende einer Tochtergesellschaft der SBB zu hohen Strafen wegen Betrugs, passiver Bestechung und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Beide Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig.

Gefragtes Fachwissen der Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaften


Im Berichtsjahr stellten die Mitarbeitenden der Kantonalen Staatsanwaltschaften erneut auf kantonaler und auf nationaler Ebene ihr Fachwissen engagiert und gewinnbringend zur Verfügung. So beispielsweise bei den regierungsrätlichen Schwerpunkten der Strafverfolgung in den Bereichen Geldwäscherei, digitale Beweisführung, Pädokriminalität oder bei der Verfolgung von clanartigen Strukturen, aber auch in diversen nationalen und internationalen Gremien und Panels zum Thema Geldwäscherei, Menschenhandel, Cybercrime und Organisierter Kriminalität.

Daneben generierten mehrere Bundesgerichtsentscheide im Bereich des Entsiegelungsverfahrens einen erheblichen zusätzlichen Koordinations- und Regelungsbedarf, nachdem neu namentlich auch bei Gefahr in Verzug Datensicherungen nur auf Geheiss des Zwangsmassnahmengerichts erfolgen dürfen. Dies erforderte grundlegende Umstellungen der Prozesse seitens Polizei und Staatsanwaltschaft, vor allem aber die Implementierung entsprechender Strukturen und Abläufe seitens der Gerichte. Dank der kompetenten Unterstützung der betreffenden Arbeitsgruppe Siegelung der STA.ZH konnten diese Strukturen und Prozesse innert kurzer Zeit der veränderten Rechtsprechung angepasst werden. Entsiegelungsverfahren stellen aufgrund ihrer Verzögerungswirkung und der in der Praxis nur mit grossem Aufwand umsetzbaren hohen Formerfordernisse weiterhin eine der grossen Herausforderungen für eine effiziente Strafverfolgung dar.


Neue Kaderangehörige


Oliver Labhart übernahm per 1. Juli 2024 die Leitung der Staatsanwaltschaft III. Er tritt damit die Nachfolge von David Zogg an, welcher per 1. Juli 2024 als Oberstaatsanwalt die Aufsicht über die Kantonalen Staatsanwaltschaften übernommen hat. Damian Graf hat derweil in der Staatsanwaltschaft III die Leitung der Abteilung C übernommen.

Im Sommer haben sodann Patrick Brogli und Ilkley Certel ihre Stellen in der Leitungsassistenz der STA II bzw. STA III angetreten.

Kontakt

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – Medienstelle

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