Wir planen, führen und steuern die Erwachsenenstrafverfolgung im Kanton Zürich und beaufsichtigen die neun Staatsanwaltschaften.
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Auftrag und Organisation
Die Oberstaatsanwaltschaft beaufsichtigt die neun Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich und ist für die Planung, Führung, Steuerung und Weiterentwicklung der Erwachsenenstrafverfolgung im Kanton Zürich zuständig.
Zur Oberstaatsanwaltschaft gehören der Stab mit den zentralen Diensten Digitale Transformation, Finanzen & Controlling, Projekte, Informatik & Logistik sowie Personal & Ausbildung. Angegliedert sind überdies die Bereiche Rechtsdienst, amtliche Mandate & Kompetenzzentrum Gerichtsstände, Medien & Kommunikation sowie das Projekt Mediation.
Die Gesamtleitung der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich und der Oberstaatsanwaltschaft obliegt der Leitenden Oberstaatsanwältin. Je ein Oberstaatsanwalt ist für die Kantonalen und für die Regionalen Staatsanwaltschaften zuständig. Der Stabschef verantwortet die zentralen Dienste.
Leitung
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Funktion
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Name
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| Leitende Oberstaatsanwältin | lic. iur. Susanne Leu |
| Oberstaatsanwalt | lic. iur. David Zogg |
| Oberstaatsanwalt | lic. iur. Peter Pellegrini |
| Stabschef | lic. iur. Lukas Huber |
Anfragen für wissenschaftliche Arbeiten
Die Oberstaatsanwaltschaft gibt auf schriftliche Anfrage hin gerne Auskunft zu ihrer Tätigkeit oder leistet entsprechende Hilfestellungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Hilfeleistungen sind insbesondere bei Fragen zur Organisation und zur Rechtsanwendung möglich. Statistische Erhebungen und Auswertungen von Strafakten sind dagegen aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen können gemacht werden, wenn das für die wissenschaftliche Arbeit (z.B. Dissertation) gewählte Thema auch für die Staatsanwaltschaft interessant ist. Wir empfehlen in diesen Fällen, die Oberstaatsanwaltschaft frühzeitig zu kontaktieren. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung bzw. Beantwortung wie auch die Möglichkeit einer Mitsprache bei der Themenauswahl. Auskünfte im Rahmen von Bachelor-Arbeiten können leider grundsätzlich nicht erteilt werden.
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Kontakt
Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.