Oberstaatsanwaltschaft
Wir planen, führen und steuern die Erwachsenenstrafverfolgung im Kanton Zürich und beaufsichtigen die fünf regionalen und die drei kantonalen Staatsanwaltschaften.
Inhaltsverzeichnis
Auftrag und Organisation
Die Oberstaatsanwaltschaft beaufsichtigt die acht Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich und ist für die Planung, Führung, Steuerung und Weiterentwicklung der Erwachsenenstrafverfolgung im Kanton Zürich zuständig.
Der Oberstaatsanwaltschaft angegliedert sind Stabsfunktionen, welche Dienstleistungen für die gesamte Staatsanwaltschaft Kanton Zürich erbringen. Dazu gehören die Bereiche Finanzen & Controlling, Personal & Ausbildung, Projekte, Informatik & Logistik, der Rechtsdienst, das Büro für amtliche Mandate sowie der Bereich Medien & Kommunikation.
Die Gesamtleitung der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich und der Oberstaatsanwaltschaft obliegt dem Leitenden Oberstaatsanwalt. Je eine Oberstaatsanwältin bzw. ein Oberstaatsanwalt ist für die Kantonalen und für die Regionalen Staatsanwaltschaften zuständig. Der Stabschef verantwortet die zentralen Dienste Digitale Transformation, Finanzen & Controlling, Personal & Ausbildung sowie Projekte, Informatik & Logistik.
Leitung
Funktion | Name |
---|---|
Leitender Oberstaatsanwalt | Dr.iur. Andreas Eckert |
Oberstaatsanwältin | lic.iur. Susanne Leu |
Oberstaatsanwalt | lic.iur. Peter Pellegrini |
Stabschef | lic.iur. Lukas Huber |
Anfragen für wissenschaftliche Arbeiten
Die Oberstaatsanwaltschaft gibt auf schriftliche Anfrage hin gerne Auskunft zu ihrer Tätigkeit oder leistet entsprechende Hilfestellungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Hilfeleistungen sind insbesondere bei Fragen zur Organisation und zur Rechtsanwendung möglich. Statistische Erhebungen und Auswertungen von Strafakten sind dagegen aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen können gemacht werden, wenn das für die wissenschaftliche Arbeit (z.B. Dissertation) gewählte Thema auch für die Staatsanwaltschaft interessant ist. Wir empfehlen in diesen Fällen, die Oberstaatsanwaltschaft frühzeitig zu kontaktieren. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung bzw. Beantwortung wie auch die Möglichkeit einer Mitsprache bei der Themenauswahl. Auskünfte im Rahmen von Bachelor-Arbeiten können leider grundsätzlich nicht erteilt werden.
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Kontakt
Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.