Strafanzeige erstatten

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Mit einer Strafanzeige teilt der Anzeigeerstatter oder die Anzeigeerstatterin den Strafverfolgungsbehörden einen Sachverhalt mit, der nach seiner oder ihrer Auffassung einen Straftatbestand erfüllen könnte.

    Jede Person ist berechtigt, Straftaten anzuzeigen.

    Für die Verfolgung und Beurteilung einer Straftat sind die Behörden des Ortes zuständig, an dem die Tat verübt worden ist.  

    Eine Strafanzeige kann jede Person erstatten, die von einer Straftat Kenntnis hat. Es spielt keine Rolle, ob sie selber von der Straftat betroffen ist oder nicht.

  2. Dokumente vorbereiten

    Wenn Sie eine Strafanzeige einreichen, müssen Sie sich ausweisen. Halten Sie bitte eine ID, einen Pass oder einen Ausländerausweis bereit.

    Wenn Sie Dokumente, Datenträger o.ä. haben, welche für die Klärung der Straftat oder als Beweise von Relevanz sind, dann können Sie diese ebenfalls auf den Polizeiposten mitbringen.

  3. Anzeige erstatten

    Am einfachsten ist es, die Anzeige mündlich beim nächsten Polizeiposten im Kanton Zürich zu erstatten. Es besteht auch die Möglichkeit, Anzeigen über die Plattform Suisse ePolice oder in schriftlicher Form einzureichen.

  4. Wie es weitergeht

    Die Polizistinnen und Polizisten erstellen von der Anzeige ein schriftliches Protokoll. Sie befragen die ihnen als wichtig erscheinenden Personen und rapportieren zuhanden der Staatsanwaltschaft. Diese leitet das Vorverfahren formell ein.

Kontakt

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
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