Strafanzeige erstatten
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Bevor Sie starten
Mit einer Strafanzeige teilt der Anzeigeerstatter oder die Anzeigeerstatterin den Strafverfolgungsbehörden einen Sachverhalt mit, der nach seiner oder ihrer Auffassung einen Straftatbestand erfüllen könnte.
Jede Person ist berechtigt, Straftaten anzuzeigen.
Für die Verfolgung und Beurteilung einer Straftat sind die Behörden des Ortes zuständig, an dem die Tat verübt worden ist.
Eine Strafanzeige kann jede Person erstatten, die von einer Straftat Kenntnis hat. Es spielt keine Rolle, ob sie selber von der Straftat betroffen ist oder nicht.
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Dokumente vorbereiten
Wenn Sie eine Strafanzeige einreichen, müssen Sie sich ausweisen. Halten Sie bitte eine ID, einen Pass oder einen Ausländerausweis bereit.
Wenn Sie Dokumente, Datenträger o.ä. haben, welche für die Klärung der Straftat oder als Beweise von Relevanz sind, dann können Sie diese ebenfalls auf den Polizeiposten mitbringen.
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Beantragen
Am einfachsten ist es, die Anzeige mündlich beim nächsten Polizeiposten im Kanton Zürich zu erstatten. Die Beamten erstellen davon ein schriftliches Protokoll und leiten das Vorverfahren ein. Es besteht auch die Möglichkeit, Anzeigen über die Plattform Swiss e Police oder in schriftlicher Form einzureichen.