Religionsgemeinschaften

Symbolbild, Symbole der Weltreligionen abgebildet auf Blütenblättern

Die Glaubenslandschaft im Kanton Zürich ist heute vielfältiger als noch vor wenigen Jahrzehnten. Hier erfahren Sie, wie der Kanton Zürich seine Religionspolitik gestaltet.

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Für die Beziehung zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat sind die Kantone zuständig. Im Kanton Zürich ist die Direktion der Justiz und des Innern verantwortlich. Diese Direktion hat eine Fachstelle für Religion.

Religionsgemeinschaften sind wichtige Gruppen in der Gesellschaft. Sie können Menschen Orientierung geben. Zusammen mit dem Staat helfen sie, dass Menschen friedlich und tolerant zusammen leben. 

Im Kanton Zürich gibt es Religionsgemeinschaften, die anerkannt sind, und solche, die nicht anerkannt sind. Die Beziehungen zu den anerkannten Religionsgemeinschaften sind durch Gesetze geregelt. Der Kanton Zürich hat auch Beziehungen zu den nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften. 

Religion im Kanton Zürich

Die Religionslandschaft im Kanton Zürich ist vielfältig. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. 1970 waren rund 94 Prozent der Bevölkerung Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche oder der Römisch-katholischen Körperschaft, heute sind es unter 50 Prozent. Mehr als die Hälfte der Kantonsbevölkerung gehört einer anderen Religionsgemeinschaft oder gar keiner an.

Religionszugehoerigkeit im Kanton Zuerich seit 1970, Personen ab 15 Jahren
Die Kurvengrafik zeigt die Entwicklung der Religionszugehoerigkeit im Kanton Zuerich seit 1970 bei Personen ab 15 Jahren. Quellen: BFS–VZ (1970–2000), Strukturerhebung (SE, 2010–2023).

Religion im Gesetz

Artikel 15 der Schweizerischen Bundesverfassung garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. 

Darüber hinaus regeln die Kantone ihr Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften (Artikel 72 Bundesverfassung). Im Kanton Zürich sind fünf Religionsgemeinschaften anerkannt. Dies ist in der Kantonsverfassung (Artikel 130 und 131), im Kirchengesetz und im Gesetz über die anerkannten jüdischen Gemeinden geregelt.

Religionsgemeinschaften sind für den Staat und die Gesellschaft bedeutsam. 

Die Chance für den Staat liegt darin, dass Religionsgemeinschaften sich für die Gesellschaft einsetzen. Sie helfen dabei, dass Menschen aus verschiedenen Religionen friedlich zusammenleben. Sie fördern den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Sie leisten viel für die Gesellschaft, zum Beispiel durch soziale Arbeit. Sie schützen und vermitteln wichtige Werte. Sie sind oft dort, wo sonst niemand ist.

Religionsgemeinschaften sind für den Staat aber auch immer ein Risiko. Keine andere Gruppe stellt die Macht des Staats so stark in Frage wie Religionsgemeinschaften. Wenn Religionsgemeinschaften das gesellschaftliche Leben bestimmen wollen, dann stellen sie die Legitimation des Staates in Frage.

Für den Kanton Zürich ist es wichtig, dass das Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften klar geregelt ist. Deshalb macht der Kanton Zürich Religionspolitik.

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