Kirchenwahlen

Der Kanton Zürich organisiert für die Landeskirchen Wahlen und Abstimmungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, weshalb dies der Fall ist und wer bei Kirchengeschäften stimmberechtigt ist.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Gemäss dem Kirchengesetz können die Römisch-katholische Landeskirche, die Christkatholische Kirchgemeinde und die Evangelisch-reformierte Landeskirche den Kanton damit beauftragen, Wahlen und Abstimmungen für sie durchzuführen. Derzeit macht nur die Evangelisch-reformierte Landeskirche von diesem Recht Gebrauch.

Synodalwahlen

Die Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchensynode fand am 12. März 2023 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 18. Juni 2023 durchgeführt.

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Die Kirchensynode ist das Parlament der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Sie umfasst 120 Mitglieder. Diese werden alle vier Jahre in 18 Wahlkreisen in einer Majorzwahl gewählt.

Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise

Für die bevorstehende Wahl der Evangelisch-reformierten Kirchensynode des Kantons Zürich ändert sich die Anzahl zu vergebender Sitze in den Wahlkreisen XVII Bülach (+1 Sitz) und II Stadt Zürich, Stadtkreise 3 und 9 (-1 Sitz). Die 120 Mandate wurden wie folgt verteilt:

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Nr. Wahlkreis 2023 2019
I Stadt Zürich, Stadtkreise 1 und 2 2
2
II Stadt Zürich, Stadtkreise 3 und 9 5
6
III Stadt Zürich, Stadtkreise 4 und 5 2
2
IV Stadt Zürich, Stadtkreise 6 und 10 sowie Oberengstringen 5
5
V Stadt Zürich, Stadtkreise 7 und 8 4
4
VI Stadt Zürich, Stadtkreise 11 und 12 5
5
VII Dietikon 5
5
VIII Affoltern 5
5
IX Horgen 10
10
X Meilen 10
10
XI Hinwil 9
9
XII Uster 11
11
XIII Pfäffikon 6
6
XIV Stadt Winterthur 9
9
XV Winterthur Land 7
7
XVI Andelfingen 5
5
XVII Bülach 13
12
XVIII Dielsdorf 7
7

Die Wahlkreise stimmen nicht vollständig mit den politischen Wahlkreisen überein. So gehört beispielsweise Oberengstringen zum politischen Bezirk Dietikon, aber zum Synodalwahlkreis IV (Stadt Zürich), zusammen mit den Stadtkreisen 6 und 10.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in evangelisch-reformierten Kirchengeschäften oder -wahlen ist, wer den politischen Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis hat und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Neben den volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sind auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci stimmberechtigt. Das Stimmrechtsalter liegt bei 16 Jahren.

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Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich können in sämtlichen Wahlkreisen für einen Sitz in der Kirchensynode kandidieren, sofern sie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Statistisches Amt - Wahlen & Abstimmungen

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 75

E-Mail

wahlen@statistik.ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: