Kirchengeschäfte

Der Kanton Zürich organisiert für die Landeskirchen Wahlen und Abstimmungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, weshalb dies der Fall ist und wer bei Kirchengeschäften stimmberechtigt ist.

Evangelisch-reformierte Landeskirche

Kantonale kirchliche Volksabstimmung vom 27. September 2026

Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (Änderung vom 27. Januar 2026; Gegenvorschlag zur landeskirchlichen Volksinitiative «für eine klimaverantwortliche Kirche [Schöpfungsinitiative]»)

Synodalwahlen

Die Kirchensynode ist das Parlament der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Sie umfasst 120 Mitglieder. Diese werden alle vier Jahre in 18 Wahlkreisen in einer Majorzwahl gewählt.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in evangelisch-reformierten Kirchengeschäften oder -wahlen ist, wer den politischen Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis hat und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Neben den volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sind auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci stimmberechtigt. Das Stimmrechtsalter liegt bei 16 Jahren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich können in sämtlichen Wahlkreisen für einen Sitz in der Kirchensynode kandidieren, sofern sie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Römisch-katholische Körperschaft

Allgemeines

Gemäss dem Kirchengesetz können die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft und die Christkatholische Kirchgemeinde den Kanton damit beauftragen, Wahlen und Abstimmungen für sie durchzuführen. Derzeit macht die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Landeskirche von diesem Recht Gebrauch.

Abstimmung vom 18. Juni 2023

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in katholischen Kirchengeschäften oder -wahlen ist, wer den politischen Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis hat und der Römisch-katholischen Körperschaft angehört. Neben den volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sind auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci stimmberechtigt.

Kontakt

Amt für Statistik und Daten – Wahlen & Abstimmungen

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 75 75

E-Mail

wahlen@statistik.ji.zh.ch

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