Der Kanton Zürich organisiert für die Landeskirchen Wahlen und Abstimmungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, weshalb dies der Fall ist und wer bei Kirchengeschäften stimmberechtigt ist.
Auf dieser Seite
Evangelisch-reformierte Landeskirche
Kantonale kirchliche Volksabstimmung vom 27. September 2026
Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (Änderung vom 27. Januar 2026; Gegenvorschlag zur landeskirchlichen Volksinitiative «für eine klimaverantwortliche Kirche [Schöpfungsinitiative]»)
Synodalwahlen
Die Kirchensynode ist das Parlament der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Sie umfasst 120 Mitglieder. Diese werden alle vier Jahre in 18 Wahlkreisen in einer Majorzwahl gewählt.
Erneuerungswahl der Mitglieder der Kirchensynode
der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027–2031
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis I Zürich Stadtkreis 1+2 XLS | Deutsch | 122 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis II Zürich Stadtkreis 3+9 XLS | Deutsch | 124 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis III Zürich Stadtkreis 4+5 XLS | Deutsch | 123 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis IV Zürich Stadtkreis 6+10+Oberengstringen XLS | Deutsch | 125 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis V Zürich Stadtkreis 7+8 XLS | Deutsch | 124 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis VI Zürich Stadtkreis 11+12 XLS | Deutsch | 124 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis VII Dietikon XLS | Deutsch | 124 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis VIII Affoltern XLS | Deutsch | 124 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis IX Horgen XLS | Deutsch | 130 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis X Meilen XLS | Deutsch | 164 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XI Hinwil XLS | Deutsch | 130 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XII Uster XLS | Deutsch | 133 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XIII Pfäffikon XLS | Deutsch | 127 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XIV Stadt Winterthur XLS | Deutsch | 129 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XV Winterthur Land XLS | Deutsch | 128 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XVI Andelfingen XLS | Deutsch | 124 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XVII Bülach XLS | Deutsch | 133 KB
- Download Wahlvorschlagsformular Synodalwahlkreis XVIII Dielsdorf XLS | Deutsch | 128 KB
Ersatzwahl im Synodalwahlkreis XII, Uster
- Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2023–2027 im Synodalwahlkreis XII, Uster (Anordnung Urnenwahl)
- Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2023–2027 im Synodalwahlkreis XII, Uster (Wahlvorschlag)
- Anordnung einer Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2023–2027 im Synodalwahlkreis XII, Uster
Ersatzwahl im Synodalwahlkreis XVII, Bülach
- Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2023–2027 im Synodalwahlkreis XVII, Bülach (Anordnung Urnenwahl)
- Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2023–2027 im Synodalwahlkreis XVII, Bülach (Wahlvorschlag)
- Anordnung einer Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2023–2027 im Synodalwahlkreis XVII, Bülach
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in evangelisch-reformierten Kirchengeschäften oder -wahlen ist, wer den politischen Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis hat und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Neben den volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sind auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci stimmberechtigt. Das Stimmrechtsalter liegt bei 16 Jahren.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich können in sämtlichen Wahlkreisen für einen Sitz in der Kirchensynode kandidieren, sofern sie das 18. Altersjahr vollendet haben.
Römisch-katholische Körperschaft
Allgemeines
Gemäss dem Kirchengesetz können die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft und die Christkatholische Kirchgemeinde den Kanton damit beauftragen, Wahlen und Abstimmungen für sie durchzuführen. Derzeit macht die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Landeskirche von diesem Recht Gebrauch.
Abstimmung vom 18. Juni 2023
- Anordnung der kantonalen kirchlichen Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 über die Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Änderung vom 1. Dezember 2022)
- Kantonale kirchliche Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 über die Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Änderung vom 1. Dezember 2022); Ergebnisse
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in katholischen Kirchengeschäften oder -wahlen ist, wer den politischen Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis hat und der Römisch-katholischen Körperschaft angehört. Neben den volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sind auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci stimmberechtigt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
- Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
- Kirchengesetz (KiG)
- Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich
- Verordnung über die Wahl der Kirchensynode (Synodalwahlverordnung)
- Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich