Kirchengeschäfte

Der Kanton Zürich organisiert für die Landeskirchen Wahlen und Abstimmungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, weshalb dies der Fall ist und wer bei Kirchengeschäften stimmberechtigt ist.

Allgemeines

Gemäss dem Kirchengesetz können die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft und die Christkatholische Kirchgemeinde den Kanton damit beauftragen, Wahlen und Abstimmungen für sie durchzuführen. Derzeit macht die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Landeskirche von diesem Recht Gebrauch.

Römisch-katholische Körperschaft

Abstimmung vom 18. Juni 2023

Am 18. Juni stimmt die Römisch-katholische Körperschaft über eine Änderung Ihrer Kirchenordnung ab. Hier finden Sie nach der Abstimmung die Resultate.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in katholischen Kirchengeschäften oder -wahlen ist, wer den politischen Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis hat und der Römisch-katholischen Körperschaft angehört. Neben den volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sind auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci stimmberechtigt.

Evangelisch-reformierte Landeskirche

Synodalwahlen

Die Kirchensynode ist das Parlament der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Sie umfasst 120 Mitglieder. Diese werden alle vier Jahre in 18 Wahlkreisen in einer Majorzwahl gewählt.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in evangelisch-reformierten Kirchengeschäften oder -wahlen ist, wer den politischen Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis hat und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Neben den volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sind auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci stimmberechtigt. Das Stimmrechtsalter liegt bei 16 Jahren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich können in sämtlichen Wahlkreisen für einen Sitz in der Kirchensynode kandidieren, sofern sie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Kontakt

Statistisches Amt - Wahlen & Abstimmungen

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 75

E-Mail

wahlen@statistik.ji.zh.ch

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