Die Religionsgemeinschaften sind für den Staat wichtige Partner. Der Kanton Zürich arbeitet auf verschiedene Weise mit den Zürcher Religionsgemeinschaften zusammen.
Leitsätze zum Verhältnis von Staat und Religion
Die vielfältige Glaubenslandschaft im Kanton Zürich stellt uns vor neue Fragen für das Verhältnis von Staat und Religion. Darauf will der Kanton Zürich Antworten geben können. Mit diesen sieben Leitsätzen zum Verhältnis von Staat und Religion legt der Zürcher Regierungsrat die Basis für seine Religionspolitik:
- Religiöse Überzeugungen bilden eine wichtige Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
- Die religiösen Gemeinschaften wahren den öffentlichen Frieden.
- Religiöse Symbole dürfen im öffentlichen Raum sichtbar sein, soweit es die staatliche Rechtsordnung zulässt.
- Die staatliche Rechtsordnung stellt den verbindlichen, für alle Religionsgemeinschaften gleich geltenden Massstab dar.
- Die Rechts- und Staatsordnung der Schweiz und des Kantons Zürich ist von der demokratisch-liberalen Kultur geprägt.
- Das System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
- Zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften braucht es klare Handlungsgrundlagen.
Anerkennungssystem
Durch die öffentlich-rechtliche Anerkennung wird eine Religionsgemeinschaft zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Das ist die gleiche Kategorie, zu der beispielsweise auch die politischen Gemeinden gehören. Konkret heisst das, dass diese Religionsgemeinschaften besondere Rechte, aber auch Pflichten haben:
- das Recht, Steuern zu erheben
- das Recht, in öffentlichen Institutionen Seelsorge zu leisten
- das Recht auf finanzielle Unterstützung durch den Staat für Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung
- die Pflicht, eine staatliche Aufsicht zu dulden
- die Pflicht, finanzielle Transparenz herzustellen
- die Pflicht, gewisse organisatorische Bedingungen zu erfüllen, z.B. die demokratische Pfarrwahl
Im Kanton Zürich haben drei Religionsgemeinschaften diesen Status: die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft und die Christkatholische Kirchgemeinde.
Neben der öffentlich-rechtlichen Form der Anerkennung gibt es die Form der öffentlichen, der sogenannt «kleinen» Anerkennung.
Dabei werden Religionsgemeinschaften anerkannt, die privatrechtliche Vereine darstellen. Sie werden nicht zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Rechtswirkungen gehen weniger weit: Diese Gemeinschaften haben zum Beispiel nicht das Recht, Steuern zu erheben.
Im Kanton Zürich sind zwei jüdische Gemeinden in dieser Form anerkannt: die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde Zürich Or Chadasch.
Finanzielle Beiträge
Die im Kanton Zürich anerkannten Religionsgemeinschaften leisten viel für die gesamte Bevölkerung, zum Beispiel Seelsorge und Jugendarbeit. Oder sie bieten Paar- und Familienberatung an. Dafür erhalten die fünf anerkannten Religionsgemeinschaften zusammen 50 Millionen Franken pro Jahr vom Kanton Zürich.
Diese Beiträge des Kantons für Leistungen mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung stützen sich auf die Kantonsverfassung und das Kirchengesetz. Voraussetzung ist, dass sich die Angebote dieser Religionsgemeinschaften an alle Menschen wenden, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Um die Verwendung der staatlichen Beiträge aufzuzeigen, reichen die anerkannten Religionsgemeinschaften Tätigkeitsprogramme ein.
Auch die nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften erbringen Leistungen für die gesamte Gesellschaft, zum Beispiel in der Seelsorge. Sie bekommen im Kanton Zürich jedoch keine staatlichen Beiträge, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür noch fehlen.
Schwerpunkte & Projekte
Schwerpunkte mit anerkannten Religionsgemeinschaften
Der Kanton Zürich und die anerkannten Religionsgemeinschaften arbeiten mittels gemeinsamen Schwerpunkten zusammen. In der aktuellen Legislatur (2023-2027) gibt es drei Legislaturschwerpunkte.
«Zürich-Kompetenz»
Zürich Kompetenz ist ein Weiterbildungsangebot für Imame und muslimische Betreuungspersonen im Kanton Zürich. Diese Personen sind wichtige Personen in den muslimischen Gemeinschaften. Sie übernehmen viele verschiedene Aufgaben, zum Beispiel Jugendarbeit, Seelsorge oder Integrationsarbeit. Damit sie diese Aufgaben erfüllen können, braucht es ein angemessenes Weiterbildungsangebot. Damit wird die Vernetzung untereinander und zu anderen Religionsgemeinschaften und zu staatlichen Institutionen gefördert.
Im Jahr 2026 finden folgende Angebote statt:
- Vertiefungsmodul: Islamisch-theologische Reflexion
- Spotlight: Finanzierung religiöser Gemeinschaften
- Erfahrungsaustausche
- Basismodul: Ende 2026/Anfang 2027
Das Weiterbildungsangebot «Zürich-Kompetenz» wird vom Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) durchgeführt. Der Kanton Zürich unterstützt das Angebot.
Nina Yehia
Projektleiterin «Zürich-Kompetenz»
Muslimische Seelsorge
Seelsorge ist ein gesellschaftliches Bedürfnis. Für die Musliminnen und Muslime im Kanton Zürich gab es bis 2017 kein geregeltes Angebot an seelsorgerischer Betreuung. Weder bei Einsätzen von Blaulichtorganisationen noch in Spitälern, Psychiatrien oder Pflegeheimen.
Darum wurde 2017 der Verein Qualitätssicherung der Muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen (QuaMS) gegründet: Zusammen mit der VIOZ und mit Unterstützung der reformierten und katholischen Kirche hat der Kanton eine Trägerschaft gegründet, die die muslimische Seelsorge bereitstellt. Das Angebot ist etabliert und deckt einen Bedarf in Spitälern, Kliniken, Asylzentren und Gefängnissen ab.
Myrta Grubenmann
Projektleiterin muslimische Seelsorge
«Breslauer Schriften»
Das Jüdisch-Theologische Rabbinerseminar in Breslau war eine der wichtigsten jüdischen Bildungseinrichtungen in Europa. Bis 1937 standen in der Bibliothek rund 40’000 zumeist hebräische Bücher. Die Bibliothek enthielt Thora- und Talmud-Literatur, Werke der klassischen Literatur, Philosophie, Philologie, Astronomie und Mathematik sowie christliche Schriften.
1938 haben die Nationalsozialisten das Seminar geschlossen, geplündert und vollständig zerstört. Ein Teil der Bücher kam in die Schweiz und wurde dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund SIG überlassen. Die Bücher befinden sich heute in Zürich in der Bibliothek der Israelitischen Cultusgemeinde ICZ. Weitere Teile sind in der israelischen Nationalbibliothek, in der polnischen Nationalbibliothek, in New York sowie in Mexiko.
Diese bedeutende Sammlung von Büchern in Zürich gehört zum jüdischen Kulturerbe und ist wichtig für den Kanton Zürich und die Schweiz. Sie soll in Zukunft für mehr Menschen zugänglich sein. Dafür ist eine Restaurierung der Sammlung notwendig.
Der Kanton Zürich unterstützt das Vorhaben.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Reglement: Vorprüfung von Gesuchen nicht-anerkannter Religionsgemeinschaften durch die Direktion der Justiz und des Innern PDF | 3 Seiten | Deutsch | 94 KB
- Download Gutachten betreffend der Verwendung von Mitteln der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Römisch-katholischen Körperschaft zugunsten anderer Religionsgemeinschaften PDF | 10 Seiten | Deutsch | 219 KB
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