Die Religionsgemeinschaften sind für den Staat wichtige Partner. Der Kanton Zürich arbeitet auf verschiedene Weise mit den Zürcher Religionsgemeinschaften zusammen.
Leitsätze zum Verhältnis von Staat und Religion
Die vielfältige Glaubenslandschaft im Kanton Zürich stellt uns vor neue Fragen für das Verhältnis von Staat und Religion. Darauf will der Kanton Zürich Antworten geben können. Mit diesen sieben Leitsätzen zum Verhältnis von Staat und Religion legt der Zürcher Regierungsrat die Basis für seine Religionspolitik:
- Religiöse Überzeugungen bilden eine wichtige Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
- Die religiösen Gemeinschaften wahren den öffentlichen Frieden.
- Religiöse Symbole dürfen im öffentlichen Raum sichtbar sein, soweit es die staatliche Rechtsordnung zulässt.
- Die staatliche Rechtsordnung stellt den verbindlichen, für alle Religionsgemeinschaften gleich geltenden Massstab dar.
- Die Rechts- und Staatsordnung der Schweiz und des Kantons Zürich ist von der demokratisch-liberalen Kultur geprägt.
- Das System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
- Zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften braucht es klare Handlungsgrundlagen.
Anerkennungssystem
Durch die öffentlich-rechtliche Anerkennung wird eine Religionsgemeinschaft zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Das ist die gleiche Kategorie wie zum Beispiel die politischen Gemeinden. Das beudeutet, dass diese Religionsgemeinschaften besondere Rechte bekommen. Sie haben aber auch Pflichten.
- Sie können Steuern erheben.
- Sie können in öffentlichen Institutionen Seelsorge leisten.
- Sie erhalten finanzielle Unterstützung des Staats für ihre Leistungen für die gesamte Gesellschaft.
- Es gibt eine staatliche Aufsicht.
- Sie müssen finanzielle Transparenz herstellen.
- Sie müssen einige organisatorische Bedingungen zu erfüllen, zum Beispiel eine demokratische Pfarrwahl.
Im Kanton Zürich haben drei Religionsgemeinschaften diesen Status. Es sind die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft und die Christkatholische Kirchgemeinde.
Daneben gibt es die Form der sogenannten «kleinen» Anerkennung.
Dabei werden Religionsgemeinschaften anerkannt, die als privatrechtliche Vereine organisiert sind. Sie werden aber nicht zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet: Die Rechtswirkungen gehen weniger weit. Diese Gemeinschaften können zum Beispiel keine Steuern erheben.
Im Kanton Zürich sind zwei jüdische Gemeinden in dieser Form anerkannt. Das sind die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde Zürich Or Chadasch.
Finanzielle Beiträge
Die im Kanton Zürich anerkannten Religionsgemeinschaften leisten viel für die gesamte Bevölkerung. Zum Beispiel Seelsorge und Jugendarbeit. Oder sie bieten Paar- und Familienberatung an. Dafür bekommen die fünf anerkannten Religionsgemeinschaften zusammen jedes Jahr 50 Millionen Franken vom Kanton Zürich.
Diese Beiträge des Kantons stützen sich auf die Kantonsverfassung und das Kirchengesetz. Voraussetzung ist, dass die Angebote dieser Religionsgemeinschaften für alle Menschen sind, unabhängig zu welcher Religion sie gehören. Damit der Staat sehen kann, wie das Geld verwendet wird, müssen die anerkannten Religionsgemeinschaften ihre Tätigkeiten in einem Programm beschreiben und das Programm einreichen.
Auch die nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften erbringen Leistungen für die gesamte Gesellschaft. Zum Beispiel in der Seelsorge. Sie bekommen im Kanton Zürich jedoch keine staatlichen Beiträge, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür noch fehlen.
Schwerpunkte & Projekte
Schwerpunkte mit anerkannten Religionsgemeinschaften
Der Kanton Zürich und die anerkannten Religionsgemeinschaften haben gemeinsame Ziele. In der aktuellen Amtszeit von 2023 bis 2027 gibt es drei wichtige Themen, auf die sie sich konzentrieren.
«Zürich-Kompetenz»
Zürich Kompetenz ist ein Weiterbildungsangebot für Imame und muslimische Betreuungspersonen im Kanton Zürich. Diese Personen sind wichtige Personen in den muslimischen Gemeinschaften. Sie übernehmen viele verschiedene Aufgaben, zum Beispiel Jugendarbeit, Seelsorge oder Integrationsarbeit. Damit sie diese Aufgaben erfüllen können, braucht es ein angemessenes Weiterbildungsangebot. Damit wird die Vernetzung untereinander und zu anderen Religionsgemeinschaften und zu staatlichen Institutionen gefördert.
Im Jahr 2026 finden folgende Angebote statt:
- Vertiefungsmodul: Islamisch-theologische Reflexion
- Spotlight: Finanzierung religiöser Gemeinschaften
- Erfahrungsaustausche
- Basismodul: Ende 2026/Anfang 2027
Das Weiterbildungsangebot «Zürich-Kompetenz» wird vom Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) durchgeführt. Der Kanton Zürich unterstützt das Angebot.
Nina Yehia
Projektleiterin «Zürich-Kompetenz»
Muslimische Seelsorge
Seelsorge ist etwas, das viele Menschen brauchen. Für Musliminnen und Muslime im Kanton Zürich gab es bis 2017 keine festen Angebot für seelsorgerische Betreuung. Das bedeutet, dass es keine Unterstützung durch Seelsorgende gab, wenn Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste im Einsatz waren. Auch in Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder Pflegeheimen gab es keine muslimische Seelsorge.
Darum haben der Kanton Zürich und die VIOZ (Vereinigung der Islamischen Organisatione in Zürich) im Jahr 2017 einen Verein gegründet. Er heisst «Qualitätssicherung der Muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen» (QuaMS). Der Verein bietet die muslimische Seelsorge an. Die reformierte und die katholische Kirche unterstützen das Angebot.
Das Angebot gibt es jetzt schon länger. Es wird in Spitälern, Kliniken, Asylzentren und Gefängnissen gebraucht und genutzt.
Myrta Grubenmann
Projektleiterin muslimische Seelsorge
«Breslauer Schriften»
Das Jüdisch-Theologische Rabbinerseminar in Breslau war eine sehr wichtige jüdische Bildungseinrichtung in Europa. Bis zum Jahr 1937 gab es in der Bibliothek ungefähr 40’000 Bücher. Die meisten Bücher waren auf Hebräisch. In der Bibliothek gab es Bücher über die Thora und den Talmud. Es gab auch Werke aus der klassischen Literatur, Philosophie, Sprachwissenschaft, Astronomie und Mathematik. Ausserdem waren auch christliche Schriften vorhanden.
Im Jahr 1938 haben die Nationalsozialisten das Seminar geschlossen, ausgeraubt und vollständig zerstört. Ein Teil der Bücher kam in die Schweiz. Sie wurden dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund SIG überlassen. Die Bücher befinden sich heute in Zürich in der Bibliothek der Israelitischen Cultusgemeinde ICZ. Weitere Teile sind in der israelischen Nationalbibliothek, in der polnischen Nationalbibliothek, in New York und in Mexiko.
Diese bedeutende Sammlung von Büchern in Zürich gehört zum jüdischen Kulturerbe. Sie sind wichtig für den Kanton Zürich und die Schweiz. Sie sollen in Zukunft für mehr Menschen zugänglich sein. Dafür ist eine Restaurierung der Sammlung notwendig.
Der Kanton Zürich unterstützt das Vorhaben.
Andreas Müller
Projektleiter «Breslauer Schriften»
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Reglement: Vorprüfung von Gesuchen nicht-anerkannter Religionsgemeinschaften durch die Direktion der Justiz und des Innern PDF | 3 Seiten | Deutsch | 94 KB
- Download Gutachten betreffend der Verwendung von Mitteln der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Römisch-katholischen Körperschaft zugunsten anderer Religionsgemeinschaften PDF | 10 Seiten | Deutsch | 219 KB
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