Einsicht in Unterlagen zur eigenen Person

Suchen Sie nach amtlichen Dokumenten zu Ihrer eigenen Vergangenheit? Im Staatsarchiv findet man Gerichtsurteile aus allen Lebensbereichen, Krankendokumentationen von Kliniken, Spitälern, Anstalten und Heimen sowie weitere Unterlagen aus der kantonalen Verwaltung.

Was wir anbieten

Das Staatsarchiv unterstützt Sie gerne bei der Suche nach Unterlagen zu Ihrer eigenen Person oder verweist Sie an die zuständige Amtsstelle oder Institution. Für jede Abklärung benötigen wir eine digitale Kopie Ihrer Identitätskarte.

Datenschutz

Sie selber erhalten Einsicht in Dokumente zu Ihrer eigenen Person. Für andere Interessierte gelten aber die Datenschutzfristen des Archivgesetzes. So sind besondere Personendaten während 80 Jahren für die Allgemeinheit gesperrt.

Akteneinsicht

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Die Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gesetzlich verpflichtet, Krankendokumentationen nach Abschluss einer Behandlung zehn Jahre lang aufzubewahren. Danach gelangt eine kleine Auswahl davon ins Staatsarchiv. Liegt Ihre Behandlung weniger als zehn Jahre zurück, wenden Sie sich an die zuständige Institution. Wurde Ihre Behandlung vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen, besteht eine geringe Chance, dass das Staatsarchiv Ihre Krankendokumentation zur dauernden Archivierung übernommen hat. Für die entsprechende Abklärung benötigen wir zusammen mit einer digitalen Kopie der Identitätskarte folgende Angaben:

Vorteile:

  • Name / Vorname
  • Geburtsdatum
  • Krankenanstalt
  • Zeitpunkt des Spitalaufenthalts

Sie möchten das Sie betreffende Scheidungsurteil oder ein anderes Gerichtsurteil einsehen, in das Sie selber involviert waren? Die Urteilsbücher des Zürcher Obergerichts und der Bezirksgerichte bleiben während fünfzig Jahren nach der Urteilssprechung bei den Gerichten. Für ältere Gerichtsurteile können Sie sich an das Staatsarchiv wenden. Für die entsprechende Abklärung benötigen wir zusammen mit einer digitalen Kopie der Identitätskarte folgende Angaben:

Vorteile:

  • Name / Vorname
  • Geburtsdatum
  • zuständiges Gericht
  • Datum des Gerichtsurteils

Haben Sie Ihr Schulzeugnis oder einen Ausbildungsnachweis verloren und benötigen eine Kopie? Sofern es sich um eine kantonale Ausbildungsstätte handelt, können Sie sich an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wenden.

Für Zeugnisnoten von kommunalen Schulen (Primarschule, Sekundarschule, städtische Schulen) können Ihnen möglicherweise die zuständigen Schularchive der Gemeinden weiterhelfen.

Wurden Sie als Kind adoptiert? Möchten Sie wissen, wer Ihre leiblichen Eltern sind? Fragen Sie bei einer dieser Stellen:

  • Zentralbehörde Adoption (Amt für Jugend und Berufsberatung)
  • Staatsarchiv des Kantons Zürich

Wir helfen Ihnen:

  • Ihre Dokumente zu finden
  • Ihre Dokumente zu lesen
  • Ihre Herkunft herauszufinden.

Im Staatsarchiv gibt es viele Dokumente. Über den Kanton Zürich. Über Menschen. Über private Organisationen. Wir helfen Ihnen auch bei der Suche in anderen Archiven in der Schweiz.

Es gilt der Grundsatz: Jeder Mensch darf seine Akten anschauen.

Manchmal ist die Akten-Suche schwierig. Manchmal gibt es keine Akten mehr. Aber wir haben viel Erfahrung. Und wir versuchen alles, um Ihnen zu helfen.

Kontakte:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbehörde Adoption

Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
Telefon +41 43 259 96 60
E-mail: adoption@ajb.zh.ch

Staatsarchiv des Kantons Zürich
Winterthurerstrasse 170
8057 Zürich
Telefon: +41 43 258 50 00
E-mail: staatsarchivzh@ji.zh.ch

Waren Sie als Kind, als Jugendliche oder als Erwachsener von fürsorgerisch begründeten Zwangsmassnahmen betroffen? Wurden Sie fremdplatziert?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Akten über Ihre Vergangenheit. Wir kontaktieren für Sie die Behörden und Heime und versuchen, die noch vorhandenen Unterlagen zusammenzutragen. Die Suche nach Akten ist oft zeitaufwändig. Beachten Sie deshalb bitte, dass es manchmal mehrere Wochen dauern kann, bis die nötigen Informationen zusammengetragen sind. Sobald wir die Unterlagen bei uns haben (oder wenn sich zeigt, dass leider keine Unterlagen mehr vorhanden sind), werden wir Sie benachrichtigen. Sie können die Unterlagen dann bei uns im Staatsarchiv einsehen, oder wir senden Ihnen auf Wunsch eine Kopie der wichtigsten Dokumente zu.

Nebst einem Gesuch beim Bund können Betroffene von fürsorgerisch begründeten Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen von Behörden der Stadt Zürich auch bei der Stadt Zürich ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen.

Der Kanton Zürich hat am 8. Dezember 2025 beschlossen, Opfern fürsorgerisch begründeter Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen ebenfalls einen Solidaritätsbeitrag auszubezahlen und dafür einen Rahmenkredit bewilligt. Bis Februar 2026 läuft die übliche Referendumsfrist. Im Frühling 2026 kann das Staatsarchiv die nötigen Vorarbeiten abschliessen, so dass im Sommer 2026 die ersten Gesuche entgegengenommen werden können. Wir werden die Öffentlichkeit wieder informieren, wenn es soweit ist.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Staatsarchiv

Adresse

Winterthurerstrasse 170
8057 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 50 00

Telefon

+41 43 258 52 49

Fax


Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 8 bis 19 Uhr
Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 19 Uhr
Freitag 8 bis 17.30 Uhr

Ausserordentliche Schliessungen

E-Mail

staatsarchivzh@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: