Informationen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Waren Sie als Kind, als Jugendliche oder als Erwachsener von fürsorgerisch begründeten Zwangsmassnahmen betroffen? Wurden Sie fremdplatziert? Das Staatsarchiv hilft Ihnen bei der Aktensuche und beim Einreichen von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag.

Solidaritätsbeiträge beantragen

Solidaritätsbeitrag des Kantons Zürich

Der Kanton Zürich hat am 8. Dezember 2025 entschieden, dass Opfer fürsorgerisch begründeter Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen einen Solidaritätsbeitrag erhalten sollen. Das gilt für alle, die vom Bund bereits einen Beitrag bekommen haben. Wer bereits von einem anderen Kanton oder einer Gemeinde einen Beitrag erhalten hat, erhält vom Kanton Zürich keinen zusätzlichen Beitrag.

Wenn bis zum 10. Februar 2026 niemand das Referendum gegen diesen Entscheid ergreift, kann das Staatsarchiv im Frühling 2026 die nötigen Vorarbeiten abschliessen.

Im Sommer 2026 können die ersten Gesuche gestellt werden. Wir werden die Öffentlichkeit informieren, wenn es soweit ist.

Solidaritätsbeitrag des Bundes

Beim Bund können weiterhin Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag eingereicht werden. Der Beitrag des Bundes ist die Voraussetzung für weitere Gesuche bei Kantonen oder Gemeinden.

Solidaritätsbeitrag der Stadt Zürich

Auch bei der Stadt Zürich kann ein Gesuch für einen kommunalen Solidaritätsbeitrag eingereicht werden.

Hilfe bei der Aktensuche

Wir im Staatsarchiv helfen Ihnen, Akten über Ihre Vergangenheit zu finden. Wir nehmen Kontakt mit den Behörden und Heimen auf und sammeln die noch vorhandenen Unterlagen. Die Suche nach Akten kann oft viel Zeit brauchen. Bitte beachten Sie, dass es manchmal mehrere Wochen dauert, bis wir alle nötigen Informationen zusammenhaben. Sobald wir die Unterlagen bei uns haben oder wenn wir feststellen, dass keine Unterlagen mehr vorhanden sind, informieren wir Sie darüber. Sie können die Dokumente dann im Staatsarchiv anschauen. Oder wir schicken Ihnen auf Wunsch eine Kopie der wichtigsten Dokumente.

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