Beschluss des Kantonsrates über die Bestimmung der zuständigen Instanz für die Beurteilung von Begehren um Vollstreckung von ausländischen Urteilen gemäss Art. 94 ff. des Bundesgesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) vom 20. März 1981
Beschluss des Kantonsrates über die Bestimmung der zuständigen Instanz für die Beurteilung von Begehren um Vollstreckung von ausländischen Urteilen gemäss Art. 94 ff. des Bundesgesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) vom 20. März 1981