Anweisung betreffend die Aufnahme und Schreibweise der Orts- und Flurnamen bei der Durchführung der Grundbuchvermessungen und der Anlage des eidgenössischen Grundbuches im Kanton Zürich

Details

Erlasstext

Erlasstitel
Anweisung betreffend die Aufnahme und Schreibweise der Orts- und Flurnamen bei der Durchführung der Grundbuchvermessungen und der Anlage des eidgenössischen Grundbuches im Kanton Zürich
Ordnungsnummer
254.3
Kurztitel
-
Erlassdatum
13.04.1916
Inkraftsetzungsdatum
-
Aufhebungsdatum
30.09.1998
Bandnummer
3
Publikationsdatum
-
Hinweise
-
Link auf 000 (in Kraft bis 30.09.1998)
http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=254.3,13.04.1916,,000
Link auf aktuelle Version
http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=254.3

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