Einwohnerwesen

Die Gemeinden nehmen im Kanton Zürich melderechtliche Aufgaben wahr und führen dazu die Einwohnerregister. Sie liefern ihre Daten in die kantonale Einwohnerdatenplattform KEP. Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Plattform und eine Liste der verschiedenen Datenbezüger.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenteilung

Das Melde- und Einwohnerregisterwesen ist im Kanton Zürich eine Aufgabe der Gemeinden. Es dient Kanton und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Einwohnerwesens und legt melderechtliche Grundlagen für weitere öffentliche Aufgaben fest. 

Im Rahmen der Revision des Gemeindegesetzes wurden die Bestimmungen des Melde- und Einwohnerregisterwesens überarbeitet und im neuen «Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)» verankert. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde im Wesentlichen beibehalten: Die Aufgaben werden weiterhin mehrheitlich durch die Gemeinden wahrgenommen. Allerdings betreibt das Gemeindeamt der Direktion der Justiz und des Innern die kantonale Einwohnerdatenplattform KEP. Zudem nimmt es die verbleibenden Aufgaben der vom Bund vorgegebenen Koordinationsstelle im Bereich Registerharmonisierung sowie die notwendige Fachaufsicht wahr.

Kantonale Einwohnerdatenplattform KEP

In der kantonalen Verwaltung werden heute in fast allen Bereichen Personendaten benötigt. Die kantonalen Amtsstellen beziehen diese Daten aus den kommunalen Einwohnerregistern in unterschiedlicher Form – telefonisch, per Fax, Briefpost oder E-Mail. Dies ist für die Gemeinden als Datenlieferantinnen wie auch für die kantonalen Datenbezüger nicht nur sehr aufwendig und mit Fehlerquellen verbunden, sondern auch aus Sicht der Datensicherheit fragwürdig. Bei einer Erhebung im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass rund 200 kantonale Stellen pro Jahr fast 1,8 Millionen Anfragen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ausführten.

Aufbauschema der KEP
Aufbauschema der KEP

Mit der Kantonalen Einwohnerdatenplattform KEP besteht eine zentrale Kopie der kommunalen Einwohnerregister. Von dieser kantonalen Plattform können berechtigte öffentliche Organe Personendaten beziehen. Damit wird der dezentrale und umständliche Prozess vereinfacht. Die KEP erhält laufend Mutationsmeldungen aus den Gemeindesystemen und ist daher stets aktuell. Die Datenhoheit bleibt jedoch bei den Gemeinden.

Adressauskünfte

Die Abteilung Einwohnerwesen erteilt keine Adressauskünfte. Daten aus der kantonalen Einwohnerdatenplattform können nur von berechtigten Verwaltungsstellen bezogen werden.

Adressauskünfte, welche die Stadt Zürich betreffen, sind an das Personenmeldeamt der Stadt Zürich zu richten (adressauskuenfte@zuerich.ch oder Tel. 044 412 15 15). 

Datenbezüger

In § 23 Abs. 1 und 2 MERG sind diejenigen öffentlichen Organe aufgeführt, welche zum Bezug von Daten aus der KEP berechtigt sind, soweit sie für die bezogenen Daten über eine genügende Rechtsgrundlage nach § 8 IDG verfügen.
 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Antragsprozess

Falls Sie an einem Anschluss an die KEP interessiert sind und die Voraussetzungen gemäss §23 Abs. 1 MERG erfüllen, nehmen Sie bitte über kep.support@ji.zh.ch direkt mit uns Kontakt auf. Sie werden dann von uns durch die weiteren Schritte des Antragsprozesses geführt. Bis zum Abschluss des Prozesses und dem definitiven Zugang ist mit rund 2 Monaten zu rechnen.

eUmzugCH – die elektronische Umzugsmeldung

Der eUmzugCH ist eine Anwendung der Kantonalen Einwohnerdatenplattform KEP und ein Service an die Bevölkerung. Er ist ein zusätzliches Eingangsfenster, durch das Privatpersonen ihren Umzug melden können. Der Online-Service wird parallel zum persönlichen Umzug am Schalter der Einwohnerkontrolle angeboten.

Die Einwohnerkontrollen müssen die Angaben, welche die Umziehenden machen, inhaltlich und auf Vollständigkeit prüfen. Genauso, wie sie das auch am Schalter tun.

Bisher mussten sich die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug entweder persönlich am Schalter der zuständigen Einwohnerdienste ab- und anmelden, oder aber mittels zweier separater Formulare. eUmzugCH ermöglicht es der Bevölkerung der teilnehmenden Gemeinden, ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung in der Gemeinde unabhängig von den Schalteröffnungszeiten zu erledigen – und zwar bequem in einem einzigen Schritt via Internet. «eUmzugCH» basiert auf dem Referenzmodell setzt dieses konsequent um.

eUmzugCH – Die einfache online Umzugsmeldung

Supportanfragen eUmzugCH
 

Bitte alle Supportfälle/Störungsmeldungen an uns weiterleiten und den direkten Kontakt zum Second-Level-Support (eOperations) vermeiden.

Unsere Supportstelle ist jeweils Montag bis Freitag gemäss Bürozeiten erreichbar.
 

Blerta Demolli

Informatikspezialistin

eumzug@ji.zh.ch
+41 43 259 83 40
Wilhelmstrasse 10, 8090 Zürich

eUmzugCH-Technischen Support

Silvia Stalder

Fachaufsicht

silvia.stalder@ji.zh.ch
+41 43 259 83 20
Wilhelmstrasse 10, 8090 Zürich

eUmzugCH-Fachsupport

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Abteilung Einwohnerwesen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 83 30

Telefon

E-Mail

einwohnerwesen@ji.zh.ch

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