Leitungskataster
Der Leitungskataster bietet eine vollständige räumliche Übersicht über die Ver- und Entsorgungsleitungen der Medien Abwasser, Elektrizität, Fernwärme, Gas, Kommunikation und Wasser. In Arbeit ist ein Projekt zum Aufbau eines kantonsweiten digitalen Leitungskatasters mit einem zentralen Auskunftssystem.
Inhaltsverzeichnis
Definition Leitungskataster
Grundlage
Der kantonale Leitungskataster ist ein Gesamtsystem, welches Teilinformationen aller Leitungswerke der Medien Abwasser, Elektrizität, Fernwärme, Gas, Kabel- und Telekommunikation und Wasser zusammenführt und verfügbar macht. Er bietet eine Übersicht über die ober- und unterirdischen Leitungen, Trassen und die zugehörigen baulichen Objekte.
Die Erfassung, Verwaltung und Nachführung der vollständigen und detaillierten Werkinformationen ist Aufgabe der Eigentümerinnen und Eigentümer der Leitungen und nicht des kantonalen Leitungskatasters.
Nutzen
Der kantonale Leitungskataster ist eine wichtige Grundlage und Informationsquelle für Koordinations-, Planungs- und Vollzugsaufgaben und für den Bevölkerungsschutz. Verschiedene Interessierte und Betroffene nutzen Leitungskatasterinformationen:
- Behörden und Verwaltungen
- Private (Bauherrschaften, Immobilienentwicklungsgesellschaften, Grundeigentümerschaften usw.)
- Planungs-, Architektur- und Ingenieurbüros
- Bauunternehmen
- Rettungs- und Sicherheitsdienste
Planauskunft
Pläne und Daten von Werkleitungen können gegenwärtig bei den jeweiligen Werken bezogen werden. Diese sind auch für detaillierte Auskünfte zuständig – beispielsweise für Bau- und Grabarbeiten. Interessierte wenden sich direkt an diese Stellen oder an die Baubehörde der Stadt bzw. der Gemeinde, die über die notwendigen Kontaktangaben verfügen.
Aufbauprojekt
Aufbau eines zentralen Auskunftssystems
Im Rahmen eines Projektvorhabens verfolgt der Kanton Zürich das Ziel, eine zentrale Plattform zu schaffen und zu betreiben, welche alle leitungskatasterrelevanten Informationen in einem einheitlich strukturierten Datenmodell darstellt. Unter Berücksichtigung der Anforderungen der Informationssicherheit sowie des Daten- und Bevölkerungsschutzes können Interessierte Leitungskatasterinformationen direkt einsehen und beziehen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Leitungen (Werke) stellen ihre Leitungskatasterinformationen der kantonalen Plattform zur Verfügung. Sie führen diese regelmässig nach, damit die Nutzerinnen und Nutzer des kantonalen Leitungskatasters stets Zugriff auf aktuelle Daten haben.
Zeitplan
Das Projektvorhaben wurde 2014 initialisiert und soll bis Mitte 2024 abgeschlossen werden.
Die folgende Tabelle beschreibt die Projektphasen mit ihren Schwerpunkten.
2014 | 2015-2016 | 2017-2021 | 2022-2024 | ab Mitte 2024 |
---|---|---|---|---|
Initialisierung | Konzept | Realisierung | Einführung | Abschluss |
Systemidee, Neuausrichtung Leitungskataster |
Grobkonzept | Detailkonzepte, rechtliche Grundlagen, Prototyp, Testphase |
Aufbau Betrieb, Kommunikation an Werke, Inbetriebnahme kantonaler Leitungskataster |
Ablauf der zweijährigen Aufbauphase |
Vorgehen
Schaffung der gesetzlichen Grundlage
Für die Umsetzung des kantonalen Leitungskatasters war eine Änderung der gesetzlichen Grundlage in § 19 des kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG) erforderlich. Zudem wurde die bestehende Leitungskatasterverordnung (LKV) totalrevidiert, um die Ausführungsvorschriften für den Betrieb des kantonalen Leitungskatasters festzulegen. Beide Rechtsänderungen sind seit 1. Mai 2022 in Kraft.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Leitungen haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Leitungskatasterinformationen im vorgegebenen Format erstmalig an den kantonalen Leitungskataster zu liefern.
Aufbau des technischen Systems
Die technische Infrastruktur wird durch die Katasterleitung bereitgestellt. Diese besteht aus mehreren Komponenten. Das öffentliche Auskunftssystem stellt die Leitungskatasterinformationen zur Verfügung und ermöglicht die Ansicht der Daten, die Erstellung von Auszügen oder den Bezug von Daten. Eine Benutzerverwaltung sorgt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Das Datenportal empfängt die Datenlieferungen der Werke und fügt diese zu einem Gesamtdatenbestand zusammen. Prüfdienste verifizieren die Vollständigkeit und Modellkonformität der gelieferten Daten. Ein Monitoringsystem zur Überwachung der Nutzung rundet die verschiedenen Komponenten ab.
Regeln für den Betrieb und die Nutzung
Um einen möglichst vollständigen und aktuellen Leitungskataster im Kanton Zürich zu gewährleisten, werden klare Vorgaben erarbeitet:
- Regeln zu den Datenmodellen
- Regeln für die Datenlieferungen
- Aufbau eines Prüfdienstes für Datenlieferungen
- Regelungen über den Zugang (Nutzungsbestimmungen)
Einheitliche Datenstandards
Im Kanton Zürich gibt es rund 400 unterschiedliche Werke, die ihre Leitungskatasterinformationen übermitteln werden. Damit diese Lieferungen zu einem kantonalen Gesamtstand zusammengeführt werden können, müssen die Leitungskatasterinformationen nach bestimmten Regeln aufgebaut sein. Der kantonale Leitungskataster richtet sich dabei nach der Norm 405 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), der schon seit vielen Jahren Datenmodelle für Werk- und Leitungskatasterinformationen definiert. Dieses Geodatenmodell ermöglicht, den Leitungskataster vollständig aus den Daten aller Fachmodelle darzustellen.
Daneben ist ein zusätzliches Datenmodell für übergeordnete Informationen über ein Werk und seine Medien geplant. Damit geben die Werke an, in welchem Perimeter sie tätig sind. Zusätzlich lassen sich auch Bauprojekte und weitere spezielle Perimeter erfassen, die Auskünfte zu den Leitungen und Anlagen beeinflussen.
Aktualität und Vollständigkeit der Daten
Damit der kantonale Leitungskataster seinen Zweck als Auskunftssystem erfüllen kann, muss dieser möglichst aktuell und vollständig sein. Die Werke sind daher verpflichtet, Änderungen an Leitungen oder Anlagen mit den entsprechenden Informationen an den kantonalen Leitungskataster zu liefern.
Nächste Schritte im Projekt
Im Rahmen des Aufbaus und der Inbetriebnahme der zentralen Plattform werden die verschiedenen technischen Komponenten entwickelt. Gleichzeitig werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der Leitungen kontaktiert und das individuelle Vorgehen vereinbart.
Bei Fragen zum kantonalen Leitungskataster stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Datenlieferung
Beschreibung der Datenlieferung
Die neue Leitungskatasterverordnung verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer der Leitungen, u.a. die Leitungskatasterinformationen nach den vorgegebenen Standards (SIA 405, LKMap) an den kantonalen Leitungskataster zu liefern. Bis zum 30. April 2024 sind die Daten entsprechend aufzubereiten und die Datenlieferungen an den kantonalen Leitungskataster einzurichten. Anschliessend sind die Daten bei jeder relevanten Änderung zu aktualisieren.
Das Vorgehen zur Datenlieferung ist in der Weisung Datenlieferung an den Leitungskataster Kanton Zürich detailliert beschrieben.
Datenmodelle
Der Leitungskataster verwendet folgende Datenmodelle:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Kataster