Bauen im und am See

Neubauten und Umbauten im Seegebiet benötigen eine Bewilligung des Kantons. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, Empfehlungen zum Vorgehen sowie Ansprechpersonen für solche Bauvorhaben.

Bauen im Seegebiet und auf aufgeschüttetem Land am See

Landanlagen/Konzessionsland, Bauverfahrensordnung (BVV), Ziffer 1.6.4

Bauten im See

Die Seen im Kanton Zürich sind öffentliche Gewässer. Bauten und Anlagen im Seegebiet bedürfen einer wasserrechtlichen Konzession und einer Bewilligung aufgrund des Fischereigesetzes. Das gilt auch für bauliche Veränderungen an bereits konzessionierten Anlagen.

Für neue private Bauten und Anlagen zulasten des Gewässergebietes werden in der Regel keine Konzessionen erteilt. Das Gesuch ist direkt der Abteilung Wasserbau des AWEL einzureichen, inklusive Katasterplan.

Empfehlung

Besprechen Sie Vorhaben direkt mit der Sektion Gewässernutzung. 

Bauten auf Landanlagen bzw. Konzessionsland

Baukonzessionen auf aufgeschüttetem Land mit Baubewilligungsvorbehalt werden nur erteilt, wenn die öffentlichen Interessen

  • Schutz bestehender Lebensräume von Tieren und Pflanzen,
  • Landschafts- und Ortsbildschutz,
  • Zugänglichkeit zum Seegebiet

nicht in erheblichem Mass beeinträchtigt werden.

Hinweis

Bauvorhaben haben den Gewässerabstand einzuhalten.

Empfehlung

Besprechen Sie Vorhaben direkt mit der Sektion Gewässernutzung.
Das Gesuch ist zusammen mit dem Baugesuch der örtlichen Baubehörde einzureichen.

Aufschüttung

Das Gewinnen von Neuland durch Aufschütten in einem öffentlichen Gewässer ist nur mit einer entsprechenden Konzession möglich.

Neue Konzessionen für Aufschüttungen im Seegebiet werden in der Regel nicht mehr erteilt.

Ansprechpersonen

Rechtes Zürichseeufer (Zollikon bis Herrliberg)

Fabienne Mouret

Sektion Ufer- und Gewässernutzung

fabienne.mouret@bd.zh.ch
+41 43 259 39 59

Rechtes Zürichseeufer (Meilen bis Hombrechtikon)

Silvana Capaul

Sektion Ufer- und Gewässernutzung

silvana.capaul@bd.zh.ch
+41 43 259 39 91

Linkes Zürichseeufer (Kilchberg bis Richterswil) sowie übrige Seen

Reto Eymann

Sektion Ufer- und Gewässernutzung

reto.eymann@bd.zh.ch
+41 43 259 39 51

Zürichseeufer der Stadt Zürich

David Huber

Sektion Ufer- und Gewässernutzung

david.huber@bd.zh.ch
+41 43 259 30 18

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Gewässernutzung

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


Bürozeiten vorübergehend


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

wasserbau@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: