Silos und Siloballenlager
Silos und Siloballenlager können in der Landwirtschaftszone bewilligt werden, sofern sie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung notwendig sind.
Ausgangslage
Sämtliche Neu- und Umbauten sowie Umnutzungen von Silos und Siloballenlagern sind bewilligungspflichtig.
Bei der Planung von Silos muss aufgrund ihrer Grösse besonders auf eine gute landschaftliche Einordnung geachtet werden.
Bewilligungsvoraussetzungen
Art. 16a Raumplanungsgesetz (RPG), Art. 34 ff. Raumplanungsverordnung (RPV)
Silos und Siloballenlager können gemäss Art. 16a Raumplanungsgesetz (RPG) und Art. 34 ff. Raumplanungsverordnung (RPV) aufgrund eines nachgewiesenen landwirtschaftlichen Bedarfs in der Landwirtschaftszone bewilligt werden.
«Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind. [...]»
Art. 16a Abs. 1 RPG
Einpassung in die Landschaft
Art. 3 RPG
Silos sind im Betriebszentrum und nicht abgesetzt in der freien Landschaft zu planen. Dabei sind die ortsspezifischen Eigenheiten zu beachten:
- Topografie (Kreten oder Kuppen meiden)
- strukturierende Elemente
- Vegetation / Bepflanzung
- Siedlungsgefüge
- nicht im vorgesehenen Erweiterungsbereich von Ökonomiegebäuden (funktionale Betriebsentwicklung gewährleisten)
- Aspekt Geruchsemissionen beachten
- Fruchtfolgeflächen meiden
- idealerweise zwischen bestehenden Gebäuden positionieren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Höhe und Volumen von Silos richten sich nach dem landwirtschaftlich ausgewiesenen Bedarf, der im Rahmen des Baugesuchs zu belegen ist.
Die Einpassung in die Landschaft ist genau zu prüfen, insbesondere bei Hochsilos (mittels Visualisierung).
Es ist zu prüfen, ob anstelle von einem grossen Hochsilo auch zwei niedrige realisiert werden könnten.
Es sind matte, nicht glänzende Farben und Materialien zu verwenden.
Die Farbgebung ist standortabhängig; das Silo soll sich der Umgebung anpassen:
- Standort vor dem Wald: dunkle Farben (dunkelblau, schwarz etc.)
- Standort in der Ebene, am Hang: dem Hintergrund angepasste Farbe
- Erhöhter Standort: helle Farben (grau)
Rückbau
Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung sind der Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zwingend (einschliesslich der ursprünglichen Bodenfruchtbarkeit).
Siloballenlager
Folgende Rahmenbedingungen gelten für die Lagerung von Siloballen:
- im Hofbereich anordnen, prioritär dunkle, der Umgebung angepasste Folienfarben verwenden (nicht weiss);
- wenn nicht im Hofbereich möglich: umfassende Standortevaluation durchführen (inkl. örtliche Einschränkungen, betriebliche Notwendigkeit, Einpassung in die Landschaft);
- in der freien Landschaft nicht möglich;
- es dürfen keine öffentlichen Interessen entgegenstehen (Landschaftsschutz, Naturschutz etc.);
- der Bedarf muss landwirtschaftlich begründet sein;
- die Vorgaben des Gewässerschutzes sind einzuhalten.
Gesuchsunterlagen
- Allgemeine Baugesuchsunterlagen gemäss § 3 ff. Bauverfahrensverordnung (BVV)
- Baugesuchsformular
- Formular Landwirtschaft
- Standortevaluation mit allen geprüften Varianten, Vor- und Nachteilen sowie Begründung der Bestvariante
- Farb- und Materialkonzept
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Massnahmen zur Einpassung in die Landschaft (mittels Visualisierung);
- Bedarfsnachweis mittels betrieblicher Begründung;
- dokumentierte Prüfung, ob anstelle von einem grossen Hochsilo auch zwei niedrigere möglich sind.
Ansprechpersonen
Bei Fragen und Anliegen zu Themen ausserhalb der Bauzonen helfen die Gebietsbetreuenden der Fachstelle Landschaft der entsprechenden Region weiter:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.