Einpassung von zonenkonformen Bauten und Anlagen in die Landschaft
Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen ausserhalb des Siedlungsgebiets sind aufgrund ihrer Grösse sorgfältig in die Landschaft einzupassen.
Ausgangslage
Der Landschaftsraum ist von Bauten und Anlagen grundsätzlich freizuhalten. Sind Bauten und Anlagen jedoch für die landwirtschaftliche Tätigkeit notwendig, können diese bei einer landschaftsverträglichen Einpassung bewilligt werden (Art. 3 und 16a des Raumplanungsgesetzes, RPG). Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und durch die rasch voranschreitende technische Entwicklung haben sich die Anforderungen und damit auch die Erscheinungsbilder der landwirtschaftlichen Gebäude verändert.
Grössere Betriebe bedingen grössere Bauten und Anlagen. Aufgrund ihrer weitreichenden Wirkung in der Landschaft ist der bestmöglichen, landschaftsverträglichen Planung von Neubauten oder Umbauten eine zunehmende Bedeutung beizumessen.
Bewilligungsvoraussetzungen
Geplante Bauten und Anlagen haben die prägenden Merkmale der beanspruchten Landschaft zu berücksichtigen. Sie sind regionaltypisch auszuführen sowie dem Charakter der bestehenden Bauten und Anlagen anzupassen.
Ein Abwägen von Volumetrie, Form, Farbe und Materialität der geplanten Massnahmen am Gebäude als auch in der Umgebung und die Auseinandersetzung mit dem landschaftlichen Kontext sind entscheidend.
Landschaftsverträgliche Planung
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Bei der Standortsuche ist die Beschaffenheit des Baugrundes, die Geländeform und die Erweiterungsmöglichkeit bestehender Bauten zu untersuchen.
- Bauten sind vor einem Hintergrund (Wald, Senke, Hangfuss) zu positionieren.
- Die natürliche Geländeform ist zu erhalten und von den neuen Baukörpern aufzunehmen.
- Der Höhenunterschied ist bei der Anordnung der einzelnen Funktionsbereiche sinnvoll zu nutzen.
- Statt Mauern sind möglichst Böschungen vorzusehen, wenn dadurch keine Fruchtfolgefläche verloren geht.
- Auf Versiegelungen ist zu verzichten.
- Die versiegelte Fläche ist minim zuhalten, wo dies aus gewässerschutzrechtlicher Sicht zulässig ist.
- Es sind natürliche und regionale Materialien zu verwenden. Materialtransporte sind zu minimieren.
- Der Bodeneingriff und das anfallende Aushubmaterial sind möglichst gering zu halten.
- Die Mikrolage auf der Parzelle ist zu optimieren, z.B. mit Absenken des Gebäudes.
- Wenn Neubauten erstellt werden sollen, sind nicht mehr benötigte Bauten (keine zeitgemässe Nutzung mehr möglich; zu geringe Raumhöhe etc.) zu entfernen.
- Die Gestaltungs- und Stilmerkmale sowie die Gebäudeformen und -proportionen des Bestandes sind zu berücksichtigen.
- Die Gebäude im Hof-Ensemble haben miteinander in Beziehung zu stehen.
- Die Geruchs- und Lärmemissionen gegenüber Wohnzonen sind zu minimieren.
- Die Umgebungsgestaltung des Wohnhauses (Sitzplatz, Teich, Wege, Pflanzbeete etc.) ist auf den unmittelbaren Nahbereich des Hauses (innerhalb ca. 7 Metern) zu beschränken.
- Es sind natürliche und regionale Materialien zu verwenden. Materialtransporte sind zu minimieren.
- Es sind einheitliche Materialien und gedeckte Farben einzusetzen (Farb- und Materialkonzept).
- Autos sind möglichst auf einem bestehendenden Vorplatz oder in der bestehenden Remise einzustellen, damit auf zusätzliche Abstellplätze oder Carports verzichtet werden kann.
- Das Hochsilo ist in unmittelbarer Nähe zum höchsten Gebäude bzw. im Betriebszentrum anzuordnen.
- Das Siloballenlager ist im Hofbereich anzuordnen. Anstelle von weissen Siloballen sind weniger auffällige Folienfarben vorzusehen.
- Befinden sich vorwiegend standortgerechte und einheimische Gehölze auf dem Hof oder sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen?
- Verdecken Gehölze oder Bäume optimal markante bzw. landschaftsstörende Stützmauern, Wände oder Betonanlagen?
- Kann ein Gartengeviert bzw. ein Nutzgarten wieder reaktiviert oder neu gestaltet werden?
- Wird mit der gewählten Bepflanzung eine hohe Artenvielfalt erzielt?
Charakteristik von Landschaftsräumen
Gebäude und Anlagen sind mit Bezug zur ortsspezifischen Landschaft zu planen. Dabei gilt es, wichtige Merkmale und Qualitäten wie Relief, Vegetation und Siedlungsgefüge zu berücksichtigen.
In Gebieten mit erhöhtem Landschaftsschutz (BLN, Schutzverordnung, Landschaftsinventar, Landschaftsfördergebiet) müssen die spezifischen Schutzziele gewahrt werden.
Der Erhalt und die Aufwertung dieser Gebiete ist von grossem gesellschaftlichem Interesse.
Zusätzliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind zusätzlich nötig, um die Einordnung von Bauten und Anlagen in die Landschaft zu prüfen:
- Fotodokumentation
- Farb- und Materialkonzept
- Erschliessungsflächen mit Angabe der Belagsart
- Umgebungsplan mit Angaben zu bestehenden und neuen Bäumen, Hecken, Sitzplätzen, Treppen, Mauern inkl. des bestehenden und des neuen Terrainverlaufs, Materialangaben, Geländeschnitte
- Pflanzkonzept
Vgl. auch «Landwirtschaftliche Ökonomiegebäude»
Ansprechpersonen
Bei Fragen und Anliegen zu Themen ausserhalb der Bauzonen helfen die Gebietsbetreuenden der Fachstelle Landschaft der entsprechenden Region weiter:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Bauen ausserhalb Bauzonen - Begriffe von A bis Z, Raum&Umwelt 2020 PDF | 88 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Formular Landwirtschaft – Angaben zu landwirtschaftlichen Bauvorhaben PDF | 9 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Musterumgebungsplan (Beispiel Remise) PDF | 1 Seiten | Deutsch | 462 KB
Kontakt
Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Landschaft