Koordiniertes Verfahren bei der Baubewillgung

Bestimmte Bauvorhaben benötigen eine kantonale Beurteilung. Die Übermittlung der Baugesuche an die Leitstelle für Baubewilligungen erfolgt entweder mittels herkömmlicher Baugesuchsformulare oder über die Plattform «ebaugesucheZH». Was es dabei zu beachten gilt, finden Sie hier.

Aufgaben der Gemeinde im koordinierten Verfahren

Die Bauverfahrensverordnung (BVV) regelt, welche Bauvorhaben neben der kommunalen baurechtlichen Bewilligung auch eine Beurteilung durch kantonale Stellen benötigen. Ist dies der Fall, so leitet die Gemeinde das Baugesuch an die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen weiter. Grundsätzlich ist die Gemeinde als Leitbehörde für die rechtskonforme Abwicklung des Verfahrens verantwortlich.

Übermittlung von Baugesuchen an den Kanton 

Herkömmliche Baugesuchsformulare (PDF-Formular)

Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Baugesuchs sowie die Form der eingereichten Unterlagen. Zudem klärt die Gemeinde ab, ob und welche Beurteilungen durch kantonale Stellen erforderlich sind. 

Ist eine Beurteilung durch den Kanton erforderlich, überweist die Gemeinde die Baugesuchsunterlagen zusammen mit dem Überweisungsformular an die Leitstelle für Baubewilligungen.

Variante 1: Übermittlung in Papierform

Die Gemeinde schickt der Leitstelle für Baubewilligungen per Post ein vollständiges Exemplar der Baugesuchsakten. Diese werden gescannt und den involvierten Fachstellen digital zur Verfügung gestellt.

Variante 2: Übermittlung von digitalen Unterlagen

Hat die Gemeinde vollständige digitale Unterlagen, soll sie diese der Leitstelle für Baubewilligungen zukommen lassen. Auf die Eingabe eines Papierdossiers kann dann verzichtet werden. Dies gilt analog für Aktenergänzungen, Austauschpläne oder Projektänderungen. Das unten aufgeführte Merkblatt erläutert, was bei der papierlosen Eingabe berücksichtigt werden soll.

Elektronische Baueingabe («eBaugesucheZH»)

«eBaugesucheZH» bietet – parallel zu den herkömmlichen PDF-Formularen – eine digitale Option der Baugesuchseingabe. Dabei wird das Baugesuch von den Gesuchstellenden auf der Online-Plattform «eBaugesucheZH» erfasst. 

Die Leitstelle für Baubewilligungen wird über die Online-Plattform «eBaugesucheZH» über BVV-Besonderheiten informiert. Die kommunale Baubehörde überweist das Baugesuch über diese Plattform an die Leitstelle für Baubewilligungen. 

Keine Vorentscheide ohne Drittverbindlichkeit

Die Leitstelle für Baubewilligungen nimmt Gesuche für Vorentscheide ohne Drittverbindlichkeit nicht entgegen. Die Gesuchsteller können sich in einfachen Fällen bei den Sachbearbeitenden der kantonalen Fachstellen unverbindliche Auskünfte einholen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen

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8090 Zürich
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