Anpassung des Merkblatts über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen und von weiteren Erlassen

Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen überarbeitet und an die aktuelle Praxis angepasst. Angepasst wurde auch die Weisung über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten und weitere Erlasse.

Das bisher gültige Merkblatt über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (ZStB Nr. 17a.1) stammt aus dem Jahr 2013. Die Praxis der Besteuerung von Mitarbeiteraktien hat sich seither weiterentwickelt, insbesondere im Bereich der nicht kotierten Mitarbeiteraktien. Das neue Merkblatt verweist grundsätzlich auf das Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 30. Oktober 2020. Zudem enthält es Ergänzungen und Präzisierungen, welche die aktuelle Praxis abbilden. Das neue Merkblatt gilt ab sofort und für alle offenen Steuerperioden. 

Die Weisung über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden (ZStB Nr. 17.1) wurde mit Erläuterungen zum Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen mit einem Kaufpreis von über Fr. 120'000 ergänzt. Damit publiziert und konkretisiert das kantonale Steueramt seine bestehende Praxis zu dieser Thematik. Die angepasste Weisung gilt ab Steuerperiode 2024.

Ebenfalls in das Steuerbuch aufgenommen wurden die folgenden aktualisierten Erlasse:

  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur vereinfachten Nachbesteuerung von Erben (ZStB Nr. 241.a): Darin wurden die Angaben zu den mit einer Anzeige einzureichenden Belegen präzisiert.
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 98.1) und Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 99.1): In diesen Merkblättern wurden die Tarife infolge des Ausgleichs der kalten Progression bei der direkten Bundesteuer angepasst.
  • Weisung der Finanzdirektion über Erlass und Abschreibung von Staats- und Gemeindesteuern (ZStB Nr. 183.1): Erlassgesuche abweisende Entscheide der Erlassbehörde werden nicht mehr eingeschrieben, sondern mittels A-Post plus zugestellt.
  • Weisung der Finanzdirektion über die Mitwirkung der Gemeindesteuerämter bei der Einschätzung der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer natürlicher Personen (ZStB Nr. 107.3): Diese Weisung enthält die aktuellen Vorgaben der Finanzdirektion über die Mitwirkung der Gemeindesteuerämter bei der Einschätzung der Staats- und Gemeindesteuern und der Veranlagung der direkten Bundessteuer. Diese Weisung ersetzt vier bisherige Weisungen (ZStB Nr. 108.1, 107.3, 107.4 und 109a.1).

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)


 

Für diese Meldung zuständig: