Neues Polizeigesetz und dazugehörige Verordnung ab 1. Dezember 2026 in Kraft
Medienmitteilung 01.10.2026
Die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Polizeigesetzes tritt am 1. Dezember 2026 in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt hat der Regierungsrat auch die neue Verordnung zur polizeilichen Datenbearbeitung mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Mit dem revidierten Gesetz und der dazugehörigen Verordnung werden die Grundlagen für die wirksame Kriminalitätsbekämpfung in der Polizeiarbeit und für mehr Sicherheit im Kanton Zürich gestärkt.
Der Kantonsrat beschloss am 30. März 2026 die Änderung des Polizeigesetzes. Gegen diesen Beschluss des Parlaments wurde kein Referendum ergriffen. Im Zusammenhang mit der beim Bundesgericht eingereichten Beschwerde gegen die Gesetzesänderung hat das Bundesgericht inzwischen gegen die Beschwerdeführenden entschieden und deren Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Das neue Polizeigesetz kann damit wie geplant am 1. Dezember 2026 in Kraft treten. Den entsprechenden Beschluss hat der Regierungsrat nun gefällt.
Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des revidierten Polizeigesetzes hat der Regierungsrat die neue Verordnung über die polizeiliche Datenbearbeitung verabschiedet. Damit werden die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Insbesondere trägt die Verordnung der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung Rechnung, indem sie gewisse Gesetzesbestimmungen konkretisiert.
«Mit dem revidierten Polizeigesetz und der neuen Verordnung verfügen die Zürcher Polizistinnen und Polizisten über gute und zeitgemässe Grundlagen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest: «Unser Kanton und seine Einwohnerinnen und Einwohner haben diese Sicherheit verdient.»