Akutstation für psychisch erkrankte Inhaftierte
Medienmitteilung 01.10.2026
Mehr als 60 Prozent der inhaftierten Personen sind von psychischen Erkrankungen betroffen. Immer häufiger braucht es Einweisungen in psychiatrische Kliniken. Der Regierungsrat will deshalb eine akutpsychiatrische Station für Inhaftierte innerhalb eines bestehenden Gefängnisses einrichten. Dadurch können die Kosten für Sicherheitsdienstleistungen gesenkt werden. Zudem werden die Akutkapazitäten der Allgemeinpsychiatrie entlastet.
Der Bedarf an stationärer psychiatrischer Akutbehandlung für inhaftierte Personen ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ist gesetzlich verpflichtet, die notwendige psychiatrische Betreuung und Gesundheitsversorgung von inhaftierten Personen sicherzustellen. Heute müssen akut erkrankte inhaftierte Personen für Behandlungen in externe Kliniken der Allgemeinpsychiatrie eingewiesen werden.
Die Unterbringung von inhaftierten Personen in allgemeinpsychiatrischen Stationen ist mit erhöhten Sicherheitsrisiken verbunden. Dies betrifft sowohl das Risiko von Entweichungen als auch potenzielle Konfliktsituationen mit Mitpatientinnen und Mitpatienten sowie mit dem Gesundheitspersonal. Dementsprechend hoch sind die Kosten, die für die Bewachung von Gefangenen in Gesundheitseinrichtungen anfallen.
Künftig sollen die Bedürfnisse dieser anforderungsreichen Patientengruppe durch eine gefängnisinterne Akutstation gedeckt werden. Mit dieser Lösung deckt der Regierungsrat den Bedarf an Plätzen für psychisch akut erkrankte Inhaftierte. Gleichzeitig werden die Akutkapazitäten der Allgemeinpsychiatrie künftig weniger durch diese Patientengruppe beansprucht. Ausserdem sinken mit einer solchen Lösung die Kosten für Sicherheitsdienstleistungen, namentlich für die Bewachungsaufgaben in Gesundheitsinstitutionen.
Die Station soll primär auf die kurzfristige Behandlung von akuten psychischen Krisen und die Stabilisierung der Betroffenen ausgerichtet werden. Die Behandlung soll in einem gesicherten Umfeld durch eigenes psychiatrisches Fachpersonal erfolgen.
Im Jahr 2025 beanspruchten inhaftierte Personen mehr als 3800 Pflegetage in Kliniken der Allgemeinpsychiatrie. Seither ist der Bedarf weiter gestiegen und mit einer weiteren Zunahme ist zu rechnen. Könnten diese Behandlungen künftig auf der neuen Akutstation erfolgen, würde dies die psychiatrische Allgemeinversorgung im Kanton Zürich entlasten und die freiwerdenden Plätze stünden wieder der Bevölkerung zur Verfügung.