Kantonsrats- und Regierungsratswahlen 2027: Fristen für Wahlvorschläge

Die Erneuerungswahlen für die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Amtsdauer 2027–2031 finden am 4. April 2027 statt. Der Regierungsrat hat nun die Einzelheiten zu den Wahlen festgelegt.

Bereits im Dezember 2025 hat der Regierungsrat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat und den Regierungsrat auf den 4. April 2027 festgelegt. Jetzt hat er die Einzelheiten zu den Wahlen angeordnet. Wichtig für politische Parteien und Gruppierungen sowie mögliche interessierte Personen ist insbesondere, bis wann sie ihre Wahlvorschläge spätestens einreichen können.

Die Wahlvorschläge müssen bis zu folgenden Terminen beim Amt für Statistik und Daten (vormals «Statistisches Amt») des Kantons Zürich (Schöntalstrasse 5, 8090 Zürich) eingetroffen sein:

  • für die Regierungsratswahlen: bis am Montag, 18. Januar 2027, 17.00 Uhr,
  • für die Kantonsratswahlen: bis am Montag, 25. Januar 2027, 17.00 Uhr.

Interessierte können die Formulare für die Wahlvorschläge über die Internetseite des Amtes für Statistik und Daten beziehen.

Weitere Informationen zur Durchführung der Wahlen sind in den beiden Regierungsratsbeschlüssen zu den Erneuerungswahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates zu finden.
 

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