Stadtratswahlen Bülach: Regierungsrat weist Stimmrechtsrekurs ab
Medienmitteilung 05.06.2026
Ein Stimmberechtigter hat im Zusammenhang mit den Wahlen des Stadtrates Bülach vom 8. März 2026 einen Stimmrechtsrekurs gegen den Bezirksrat Bülach erhoben. Im Vorfeld der Wahlen hatte der Bezirksrat der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) Bülach untersagt, einen Zwischenbericht zu veröffentlichen. Der Regierungsrat erkennt darin keine Verletzung der politischen Rechte. Er weist den Stimmrechtsrekurs ab.
Die Stimmberechtigten der Stadt Bülach wählten am 8. März 2026 sieben Mitglieder des Stadtrates (inklusive dessen Präsidentin bzw. Präsidenten) für die Amtsdauer 2026–2030.
Ein Jahr zuvor, am 3. Februar 2025, hatte das Parlament der Stadt Bülach eine PUK eingesetzt, um mögliche Mängel in der Personalführung sowie Unklarheiten in den Kommunikationsabläufen und der politischen Verantwortung in der Stadtverwaltung Bülach zu untersuchen. Die PUK erstellte Anfang 2026 einen Zwischenbericht zu den laufenden Untersuchungen. In der Medienmitteilung vom 8. Februar 2026 gab die PUK bekannt, dass sie den Zwischenbericht noch vor dem ersten Wahlgang am 8. März 2026 publizieren wolle. Der Bezirksrat Bülach wies die PUK daraufhin an, den Zwischenbericht nicht zu veröffentlichen. Für eine Veröffentlichung würden die gesetzlichen Grundlagen fehlen, so der Bezirksrat. Die Wahlen fanden in der Folge statt, ohne dass die PUK den Zwischenbericht veröffentlicht hatte.
Der Rekurrent beantragt in seinem Stimmrechtsrekurs unter anderem, dass der erste Wahlgang vom 8. März 2026 aufgehoben und die Wahl wiederholt wird. Zudem verlangt der Rekurrent, dass die PUK den Zwischenbericht umgehend veröffentlichen darf.
Der Regierungsrat weist den Rekurs ab. Er kommt zum Schluss, dass der Bezirksrat Bülach als Aufsichtsbehörde die Publikation des Zwischenberichts der PUK Bülach rechtmässig untersagt hat. Zum damaligen Zeitpunkt fehlten für eine Publikation die gesetzlichen Grundlagen. Der Regierungsrat erkennt keine Rechtsverletzung: Der Bezirksrat hat weder eine korrekte Wahl des Stadtrates verunmöglicht noch anderweitig die politischen Rechte verletzt.