Neumühlequai, Walche- und Wasserwerkstrasse: Verwaltungsgericht gibt Kanton Zürich recht
Medienmitteilung 17.06.2026
Die Stadt Zürich hatte zwei Fahrspuren am Neumühlequai und in der Walchestrasse zu Gunsten eines Velowegs abgebaut und die Ausfahrt aus dem Milchbucktunnel drastisch reduziert. Dagegen ist der Kanton aufsichtsrechtlich eingeschritten und hat den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Nun hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen. Das aufsichtsrechtliche Einschreiten des Kantons sei nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten gewesen.
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Die Stadt Zürich hatte Ende März 2026 in Missachtung der geltenden Prozesse und Verfahren am Knoten Neumühlequai / Walchestrasse zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr zu Gunsten von Radwegen abgebaut und die Anzahl der aus dem Milchbucktunnel ausfahrenden Fahrzeuge deutlich reduziert. Dies führte zu grossräumigen und gefährlichen Rückstaus auf dem Hochleistungsstrassennetz, Behinderungen für Notfallfahrzeuge und grossen Fahrzeitverlusten für den öffentlichen Verkehr.
Gegen diese Verkehrsanordnungen der Stadt Zürich hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 346 vom 26. März 2026 aufsichtsrechtliche Massnahmen ergriffen und den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Dagegen erhob wiederum die Stadt Zürich beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Regierungsrat. Am 9. April 2026 hat zudem das Bundesamt für Strassen ASTRA gegen die Reduktion der Grünzeit für den ausfahrenden Verkehr aus dem Milchbucktunnel interveniert und die gefährlichen Rückstausituationen im Milchbuck- und Schöneichtunnel und die fehlende Absprache gerügt. Nachdem das Verwaltungsgericht die von der Stadt beantragten superprovisorischen Aufhebung des Beschlusses des Regierungsrats abgelehnt hatte, wurde Mitte April der Zustand von Mitte März sowohl bei der Ausfahrt aus dem Milchbucktunnel als auch am Knoten Neumühlequai / Walchestrasse wiederhergestellt.
Verwaltungsgericht: Einschreiten gegen Missstand war «geboten»
Das Verwaltungsgericht hat nun die Beschwerde der Stadt Zürich vollumfänglich abgewiesen. Die Einführung des umstrittenen Verkehrsregimes habe zu erheblichen Rückstaus auf dem Neumühlequai, der Walchestrasse und im Milchbuck- und Schöneichtunnel geführt. Auch habe es die Aus- und Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge und den öffentlichen Verkehr behindert und die Verkehrsteilnehmenden in den Strassentunnels einer stark erhöhten Gefährdung ausgesetzt.
Die Stadt Zürich habe diese Gefährdungssituation vor der Umsetzung nicht hinreichend abgeklärt und geltende Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten missachtet. Damit schuf die Stadt gemäss Verwaltungsgericht einen Missstand, der ein aufsichtsrechtliches Einschreiten des Kantons nicht nur rechtfertigt, sondern vielmehr «als geboten erscheinen lässt». Die Abwendung der Gefahrenlage sei dringlich gewesen und es sei folglich rechtmässig, dass der Kanton die unverzügliche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf den Strassenabschnitten und Lichtsignalanlagen aufsichtsrechtlich anordnete und durchsetzte. «Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt vollumfänglich abgewiesen und das aufsichtsrechtliche Vorgehen des Kantons bestätigt hat. Die Verkehrslage ist und bleibt damit normalisiert», sagt Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh.