Neumühlequai, Walche- und Wasserwerkstrasse: Umsetzung der ursprünglichen Verkehrsorganisation
Medienmitteilung 16.04.2026
Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Zürich die Lichtsignalanlage am Knoten Neumühlequai/Walchestrasse wieder in Betrieb genommen hat. Damit ist der Zustand von Mitte März 2026 vollumfänglich wieder hergestellt. Er sieht die Stadt Zürich in der Verantwortung, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten
Die Stadt Zürich hat Ende März 2026 in Missachtung der geltenden Prozesse und Verfahren zum einen am Knoten Neumühlequai / Walchestrasse zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr abgebaut und zum anderen die Anzahl der aus dem Milchbucktunnel ausfahrenden Fahrzeuge deutlich reduziert. Dies führte zu grossräumigen und gefährlichen Rückstausituationen auf dem Hochleistungsstrassennetz und grossen Fahrzeitverlusten für den öffentlichen Verkehr.
Gegen diese Verkehrsanordnungen hat sich der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 346 vom 26. März 2026 gewehrt. Er hat das kantonale Tiefbauamt beauftragt, die Spurrektionen rückgängig zu machen und die Stadt Zürich angewiesen, die Steuerung der Lichtsignalanlagen wieder auf dem Zustand von Mitte März 2026 zurückzuversetzen. Gegen diesen Entscheid hat die Stadt Zürich Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben.
Am 9. April 2026 hat das Bundesamt für Strassen ASTRA gegen die Reduktion der Grünzeit für den ausfahrenden Verkehr aus dem Milchbucktunnel interveniert und die gefährlichen Rückstausituationen und die fehlende Absprache gerügt. Dabei ist zu beachten, dass sich der Milchbucktunnel und die entsprechenden Lichtsignalanlagen an der Wasserwerkstrasse im Eigentum des ASTRA befinden. Aufgrund dieser Intervention und der anschliessenden Aussprache zwischen dem ASTRA, dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich wurde bei der Ausfahrt aus dem Milchbucktunnel der Zustand von Mitte März am 10. April 2026 wieder hergestellt.
Am 15. April hat sich das Verwaltungsgericht in einem Zwischenentscheid gegen die von der Stadt Zürich beantragte, sofortige Wiederherstellung der Situation mit den reduzierten Fahrspuren am Knoten Neumühlequai / Walchestrasse ausgesprochen. Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Zürich am 16. April 2026 nun auch hier den Zustand von Mitte März wieder hergestellt hat.
Die Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Verkehr rund um die Lichtsignalanlage auf dem Neumühlequai und der Walchestrasse obliegt der Stadt Zürich. Gemäss dem kantonalen Recht ist diese Aufgabe auf dem übergeordneten Strassennetz an sie delegiert und die Stadt hat auch verschiedentlich auf diese Verantwortung hingewiesen. Sie ist, unabhängig von einem laufenden Verfahren, dafür verantwortlich, die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.